Chaos bei Grünen im Saarland: Spitzenkandidat wackelt

Die Saar-Grünen fürchten die Nichtzulassung ihrer Liste für die Bundestagswahl. Am Samstag könnte es zu einer Neuaufstellung kommen.

Hubert Ulrich allein auf dem Podium

Eine offene Frage: Behält der umstrittene Hubert Ulrich sein Grünen-Ticket für den Bundestag? Foto: Oliver Dietze/dpa

SAARBRÜCKEN taz | Die starke Minderheit der Saar-Grünen, die Hubert Ulrich als Spitzenkandidaten der Partei zur Bundestagswahl per Gerichtsbeschluss kippen will, hat einen ersten Teilerfolg erzielt. Am späten Donnerstag setzte der Landesvorstand eine Neuwahl der Liste „vorsorglich“ auf die Tagesordnung des Landesparteitags am 17. Juli. Ursprünglich sollten an diesem Tag lediglich die vakant gewordenen Vorstandsposten neu besetzt werden.

Die Chaos-Tage der Saar-Grünen gehen in eine neue Runde. Nach dem ebenso überraschenden wie umstrittenen Comeback des 63-jährigen Ex-Landesvorsitzenden Ulrich sind bereits sechs Landesvorstandsmitglieder zurückgetreten. Allen Forderungen, durch einen freiwilligen Rückzug den Weg frei für eine Neuaufstellung zu machen, erteilt Ulrich bislang kategorisch eine Absage. Nun kann er sich seiner Sache aber nicht mehr so ganz sicher sein.

Es sei für sie „zwingend, dass wir so lange an der Nicht-Einreichung der aktuellen Liste und einer Neuaufstellung festhalten, solange wir keine (schieds-)gerichtliche Entscheidung in der Sache über die Wirksamkeit der Liste haben“, erklärte die Landesvorsitzende Barbara Meyer-Gluche zur Begründung des Beschlusses.

Das Risiko sei sonst zu groß, dass die Liste vom Landeswahlausschuss nicht angenommen werden könnte, warnte sie. Solange die auf dem Landesparteitag vom 20. Juni unter zweifelhaften Umständen aufgestellte Liste nicht gerichtlich bestätigt sei, werde sie „an der Neuaufstellung festhalten“, so Meyer-Gluche.

Das „Grüne Bündnis Saar“, die innerparteiliche Opposition aus zwei Kreis- und zehn Ortsverbänden, hatte bereits unmittelbar nach der Listenaufstellung die Parteigerichte angerufen. Mit der Wahl Ulrichs zum Spitzenkandidaten sei gegen das verbindliche Frauenstatut der Partei verstoßen worden, weil bei den Grünen der erste Platz jeweils für eine Frau reserviert sei. Außerdem hätten bei der Wahl vier VertreterInnen der Grünen Jugend und der Grünen Senioren mitgewählt, die eigentlich nicht stimmberechtigt gewesen seien.

Jetzt sind erstmal die Gerichte gefordert

Vor allem dieses zweite Argument sieht auch die Landesvorsitzende Meyer-Gluche als Risiko. Mehrfach war sie jedoch in den vergangenen Tagen bei der Vorstandsmehrheit mit ihrem Versuch gescheitert, eine Neuwahl der Liste wenigstens vorsorglich auf die Tagesordnung des Parteitags zu setzen. Erst jetzt, nachdem sie am Montag angekündigt hatte, auf dem Parteitag am 17. Juli ihr Amt zur Verfügung zu stellen, konnte sie sich doch noch durchsetzen.

In ihrem Rücktrittsschreiben übte Meyer-Gluche erstmals offen Kritik am Spitzenkandidaten Ulrich. Der bestehe „trotz des Risikos“ auf Einreichung der Liste und spiele auf Zeit. „Mit Blick auf den möglichen Schaden für die Partei kann ich dieses Verhalten schlichtweg nicht mehr nachvollziehen“, schrieb die 37-jährige Bürgermeisterin der Stadt Saarbrücken.

Nun muss zunächst die innerparteiliche Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden. Das saarländische Landesschiedsgericht hat sich für befangen erklärt. Das Bundesschiedsgericht überwies den Streitfall an das Landesschiedsgericht in Rheinland-Pfalz. Das kündigte zügige Beratungen an.

Möglicherweise ziehen die Ulrich-GegnerInnen zudem im Falle ihres Scheiterns vor ein ordentliches Gericht. Diese Frage habe das „Grüne Bündnis Saar“ noch nicht entschieden, sagte Frank Lichtlein, einer der Sprecher der innerparteilichen Opposition, der taz. „Meine persönliche Einschätzung ist, dass wir gegebenenfalls den Weg gehen müssen, um aus dem saarländischen Landesverband endlich einen normalen, politisch agierenden Landesverband zu machen. Anderenfalls wären die Strukturen auf viele Jahre zementiert“, so Lichtlein.

Unterdessen läuft der Partei die Zeit davon. Bis zum 19. Juli müssen alle Landesparteien ihre KandidatInnenliste bei der Landeswahlleiterin einreichen. Falls das bis dahin den Grünen nicht gelingt, würden sie im Saarland auf den Stimmzetteln fehlen. Falls nach der Listeneinreichung Gerichte ihre Liste für ungültig erklären, wäre den Grünen das gleiche Schicksal beschieden.

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