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CO2-Abgabe für GebäudeVermieter zahlen fürs Klima mit

Das Kabinett beschließt Entlastungen für Millionen von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude: Vermieter sollen sich künftig beteiligen.

Hier sollen die Vermieter ab 2023 mitzahlen – wenigstens bei der Klimaabgabe Foto: dpa

Berlin rtr/dpa/epd | Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Millionen von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach sich Vermieter künftig an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe beteiligen müssen. Dies soll ab dem kommenden Jahr gelten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach mit Blick auf Mieterinnen und Mieter von einer „deutlichen Verbesserung gegenüber dem Status quo“.

Vermieter tragen dann 90 bis null Prozent der Kosten. Je energieeffizienter das Haus ist, desto geringer ist ihr Kostenanteil. Dies soll ein Anreiz sein, alte Heizungen oder Fenster auszutauschen. Das Stufenmodell erfasst über 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen.

Bisher schultern Mieter die CO2-Abgabe alleine. „Für die betroffenen Wohngebäude fallen derzeit Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden“, heißt es in dem Reuters vorliegenden Gesetzentwurf.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostenteilung ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerung um ein halbes Jahr wurde in der Koalition damit begründet, dass die Abrechnungszeiträume der Heizkosten in der Regel am Jahresanfang neu begännen. Die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte sich nicht auf eine Kostenteilung verständigen können.

Drastisch gestiegene Energiepreise

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer guten Nachricht für Mieter, da viele mit einer Entlastung rechnen könnten. Der Gesetzentwurf berücksichtige auch Sonderregeln etwa für Gas-Etagenheizungen. Dort zahlen Mieter die Gasrechnung selbst und müssen daher eine Kostenbeteiligung der Vermieter einfordern. Wenn in der Wohnung mit Gas gekocht wird, verringert sich der im Stufenplan vorgesehene Kostenanteil der Vermieter um fünf Prozentpunkte. Auch für denkmalgeschützte Gebäude gibt es Ausnahmen.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, es sei gelungen, ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gut zu verknüpfen. Vermieter mit einem modernen Energiestandard würden damit „in der Regel sehr, sehr gut fahren“.

Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnte das Vorhaben aber strikt ab. „Diese Aufteilung nützt weder den Mietvertragsparteien noch dem Klimaschutz – im Gegenteil: sie behindert Klimaschutz“, sagte Verbandschef Kai Warnecke der Rheinischen Post. Er sprach von einer einseitigen Umverteilung der Kosten des Klimaschutzes auf die Vermieter. Angesichts stark steigender Energiepreise forderte Warnecke, die CO2-Bepreisung im Wärmebereich auszusetzen.

Der Deutsche Mieterbund forderte eine deutliche Korrektur. Ein Stufenmodell sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Mieter müssten aber von den CO2-Kosten befreit werden. Der Mieterbund bezifferte die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus für 2022 auf rund 67 Euro (Gas) und 98 Euro (Heizöl) jährlich. Sie stiegen bis 2025 auf 125 Euro (Gas) und 180 Euro (Heizöl).

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15 Kommentare

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  • 125-180EUR/a und Wohnung ist ja nun nicht wirklich ein Anreiz, Wohungen und Häuser zu dämmen?



    Es sei denn, es handelt sich um ein grosses Haus mit vielen Wohnungen.

    Was ist denn der Anteil bei vermieteten Häusern? Wo findet man diese Berechungstabelle?

  • @QUESTOR

    Ach, ist das nicht der Sinn des Spiels? Ooooch.

  • "... Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an ..."



    Ganz schön viel, oder ?



    Das passt ja recht genau auf die Summe, die als Schaden durch Bürgertestbetrug entstanden ist ...

  • Erstaunlich, wie viele Vermieterversteher wir hier haben =:-o

    • @tomás zerolo:

      Es ist erstaunlich dass Sie glauben man würde sich ein Team suchen und dem zujubeln anstatt nach Sachlage und der persönlichen Bewertung zu entscheiden

  • Es wird noch mehr Ausnahmen geben. Was ist zum Beispiel mit Wohnungen mit Anschlusszwang an die Fernwärme?

    Was ist, wenn der Vermieter Solarthermie möchte, aber das Bauamt sagt, nö sieht doof aus?

    ...

    Am Ende wird es ein bürokratisches Monster - Vermieter und Mieter streiten sich mehr, aber eine wirkliche Verbesserung wird nicht eintreten.

  • RS
    Ria Sauter

    Was wird der Vermieter machen?



    Genau!

    • @Ria Sauter:

      Beim nächsten Mieterwechsel die oberste vom Mietspiegel abgedeckte Kaltmiete verlangen.



      Nun könnte das Argument kommen, dass das bereits geschehen sei und es kein Steigerungspotential mehr gäbe. In den Berliner Trendbezirken mag das stimmen, aber woanders sehe ich hierin einen weiteren Treiber für die Kaltmieten.

    • @Ria Sauter:

      Seinen Teil der CO2-Abgabe von der Steuer absetzen. Was sonst.

      • RS
        Ria Sauter
        @DiMa:

        Sicher doch!



        Ansonsten nimmt er das so hin



        Haben Sie einen solchen Vermieter?



        Sind Sie selbst einer?

        • @Ria Sauter:

          Werder noch. Nur ist eine solche Abgabe halt keine Grundlage für eine Mieterhöhung. Falls es ein Vermieter ungeachtet dessen trotzdem versuchen sollte, hilft der Mieterverein gerne.

    • @Ria Sauter:

      Die Miete richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel. Die CO2 Kosten dürfen nicht auf die Miete umgelegt werden. Der Vermieter kann z.B die Gasetagenheizungen gegen Wärmepumpen tauschen. Um die Kosten für den Vermieter gering zu halten können die alten Heizkörper beibehalten werden. Warmwasser kann über Durchlauferhitzer erzeugt werden. Wird eine relativ hohe Vorlauftemperatur von 65 °C für die Heizkörper benötigt ergibt sich bei einer steilen Heizkurve eine Jahresarbeitszahl von ca. 1,5. Unterstellt man noch eine höhere System Effizienz, da Bereitstellungsverluste vermindert werden, so werden statt bisher 10000 kWh/a Erdgas nur noch ca. 6000 kWh/a Strom benötigt. Bei einem Arbeitskreis von 15 ct/kWh für das Erdgas und 40 ct/kWh für den Strom ergeben sich nach der Modernisierung "Brennstoffkosten" in Höhe von 2400 €/a für den Strom statt 1500€/a bei der alten Gasheizung. Zusätzlich kann der Gaszähler demontiert werden. Eventuell legt der Vermieter zusätzlich die Modernisierungskosten anteilig mit 8 % auf die Miete um. Wird statt der Heizung auch die energetische Hülle saniert können sich die Betriebskosten wesentlich verringern, da bei niedrigeren Vorlauftemperaturen eine erheblich bessere Jahrrsarbeitszahl erreicht wird. Die anteiligen Modernisierungskosten für den Mieter wären natürlich höher.

      • @Erik Reimann:

        Steht die Wärmepumpe der Wohnung auf dem Balkon ? Lärmbelästigung inklusive. Für eine vernünftige Effizienz der WP müssten die Heizkörper vergrößert werden .

      • RS
        Ria Sauter
        @Erik Reimann:

        Richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel?



        Wo?



        In unsrer Stadt interessiert dss nicht. Es gibt zu wenig Wohnungen und zuviele Interessenten.

        • @Ria Sauter:

          Falls dem so ist, dann mieten Sie doch einfach ene überteuerte Wohnung und orregieren die Miete nach Einzug. Ist doch recht simpel.

          Sie sollten dabei lediglich über die entsprechenden Gehaltsnachweise verfügen um sich gegen die anderen Mitbewerber durchzusetzen.