CO2-Preis-Regelung bei Wohngebäuden: Besser, aber nicht gut
Die Kosten für ungedämmte Wohnungen müssen erstmals auch die Vermieter:innen mittragen. Das ist eine Besserung, doch sie geht nicht weit genug.
E ine schlecht gedämmte Wohnung, in der man vorwiegend zum Fenster hinaus heizt? Bisher konnte das den Vermieter:innen herzlich egal sein. Auf den Kosten blieben die Mieter:innen sitzen. Ab 2023 soll es eine fairere Aufteilung beim CO2-Preis auf Gas und Öl geben – ein überfälliger Schritt. Seit 2021 wird im Gebäudebereich ein CO2-Preis erhoben, um den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.
Leider wurde die politische Lenkungswirkung dabei völlig verfehlt: Da Vermieter:innen bislang die kompletten Kosten an die Mieter:innen weitergeben können, gibt es auch keinen Anreiz, auf klimafreundliche Alternativen zu setzen. Die Leidtragenden sind ausgerechnet die, die gar keinen Einfluss darauf nehmen können, in welchem energetischen Zustand das Gebäude ist. Ob alte Heizungen oder Fenster ausgetauscht werden, entscheiden die Vermieter:innen.
Dieser untragbare Zustand ist lange bekannt. In der Großen Koalition scheiterte eine gerechtere Aufteilung an der Union. Dass die Ampelparteien diesen Missstand nun angehen, ist erst mal eine Verbesserung. Ab 2023 – leider ein halbes Jahr später als im Koalitionsvertrag angekündigt – soll nun bei Wohngebäuden ein Stufenmodell greifen, bei dem der energetische Zustand eines Hauses darüber entscheidet, wie viel Mieter:innen zahlen müssen.
Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr müssen die Vermieter:innen zahlen. In der schlechtesten Effizienzstufe tragen sie 90 Prozent der Kosten. Ist ein Gebäude aber klimafreundlicher im Energiestandard EH55, müssen die Mieter:innen die Kosten alleine zahlen.
Dieses Stufenmodell ist im Grundsatz nicht verkehrt: Vermieter:innen sollen energetisch sanieren und Mieter:innen zum Energiesparen motiviert werden. Nur leider ist dieses Modell im Detail noch immer zu vermieterfreundlich. Warum Mieter:innen in der schlechtesten Gebäudeklasse noch 10 Prozent der Kosten tragen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn Mieter:innen auf ihren Verbrauch achten sollten, den Großteil sollten die Eigentümer:innen stemmen – zumal sie bislang verschont wurden.
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