Bußgelder gegen Messengerdienst: Telegram muss blechen
Das Bundesjustizministerium verhängt Bußgelder gegen den Messengerdienst. Grund sind fehlende Meldewege zu Hassbotschaften.
Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) lobte am Dienstag den Schritt. „Das Ministerium begrüßt die Durchsetzung der geltenden Rechtslage durch das Bundesamt für Justiz gegenüber Telegram“, sagte ihre Sprecherin der taz.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte sich hinter das Vorgehen. „Unsere Gesetze gelten für alle“, hatte er schon zuvor erklärt. Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken hätten eine besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf ihren Plattformen vorzugehen. Dem könne man sich nicht durch „den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen“.
Das Bundesamt für Justiz hatte zuvor ein Bußgeld von 4,25 Millionen Euro gegen Telegram wegen verhängt, weil es bis heute keine „gesetzeskonformen Meldewege“ für Nutzer:innen anbiete, um strafbare Postings zu melden. Dazu kamen 875.000 Euro, weil das Unternehmen keinen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland für Behördenkorrespondenzen ernannt hat.
Briefe an den Firmensitz in Dubai nicht zustellbar
Telegram hat seinen Firmensitz in Dubai. Das Bundesamt versuchte nach eigener Auskunft seit April 2021 mehrfach, dorthin Anhörungsschreiben zuzustellen. Dies sei trotz Unterstützung von Behörden in den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht gelungen. Erst als man im März 2022 die Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger veröffentlicht habe, habe sich eine deutsche Anwaltskanzlei als Interessenvertreterin von Telegram gemeldet. Auch danach seien die Vorwürfe aber „nicht entkräftet“ worden. Deshalb erfolgte am 10. Oktober die Zustellung der Bußgeldbescheide.
Telegram steht seit Langem in der Kritik, Hassbotschaften in seinem Messengerdienst zu spät oder gar nicht zu löschen. Faeser und Buschmann hatten hier schon zu Amtsbeginn mehr Druck angekündigt.
Zuletzt hatte sich Telegram indes etwas bewegt. Laut Bundeskriminalamt wurden in diesem Jahr bisher 392 Löschersuche zu strafbaren Inhalten an den Anbieter übermittelt – 370 Inhalte seien danach nicht mehr aufrufbar gewesen. Schlechter war die Rückmeldungen bei Bestandsdatenanfragen. Von 203 hierzu gestellten Anfragen durch das BKA kamen nur in 64 Fällen Antworten.
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