Bundeswehr-Ausbilder gegen AfD: Ärger für Generalmajor
Der Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Reinhardt Zudrop, hat Ärger bekommen – weil er sich im Dienst gegen die AfD ausgesprochen haben soll.
Der Soldat soll „Staatsbürger in Uniform“ sein. So sieht es das Konzept der Inneren Führung der Bundeswehr vor. Nun hat aber ausgerechnet der Kommandeur des Zentrums Innere Führung, Reinhardt Zudrop, Ärger bekommen – weil er sich im Dienst gegen die AfD ausgesprochen haben soll. Der 62-jährige Zudrop ist schon seit 1976 bei der Bundeswehr, war in Bosnien und Afghanistan. Inzwischen ist er Generalmajor, also ein Zweisternegeneral. Verheiratet ist er mit einer Tochter von Ex-Außenminister Hans-Dietrich Genscher. Seit Mitte 2016 leitet Zudrop das Zentrum Innere Führung in Koblenz, eine Ausbildungsstätte der Bundeswehr.
Am 24. Juni soll Zudrop in einer internen Dienstversammlung etwa fünf bis zehn Minuten erklärt haben, warum die AfD für Soldaten nicht wählbar ist. Bekannt wurde der Moment durch eine Eingabe beim Wehrbeauftragten Hans-Peter Bartels (SPD), die der bisher nicht bekannte Petent öffentlich gemacht hatte. Inzwischen wird der Vorgang von mindestens einem Zeugen bestätigt, mit dem die Welt gesprochen hat. Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, Rüdiger Lucassen, griff den Vorgang auf und forderte von der neuen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Zudrop sofort zu suspendieren.
Inzwischen hat Generalinspekteur Eberhard Zorn mit der Befragung von Teilnehmern der Versammlung begonnen. Zorn wäre als Vorgesetzter von Zudrop für ein Disziplinarverfahren zuständig. Ob es sich noch um Vorermittlungen oder bereits um ein förmliches Disziplinarverfahren handelt, wird vom Verteidigungsministerium nicht beantwortet.
Rechtlich beruhen die Vorwürfe auf dem Soldatengesetz. In dessen Paragraf 15 heißt es: „Ein Soldat darf als Vorgesetzter seine Untergebenen nicht für oder gegen eine politische Meinung beeinflussen.“ Das Zentrum für Innere Führung soll laut Spiegel inzwischen zwar betont haben, Zudrop habe seine Äußerungen „ausdrücklich als seine persönliche Auffassung“ bezeichnet. Das allein dürfte ihm aber nicht helfen, wenn er „top down“ zu Untergebenen gesprochen hat.
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