Bundestag ändert Tierschutzgesetz: Videoaufzeichnung nur für große Schlachthöfe
Der Bundestag verpflichtet nur Schlachtfabriken, ihren Umgang mit lebenden Tieren auf Video aufzunehmen. Wie viel nutzt das dem Tierschutz?
Foto: Ingo Wagner/dpa
Sehr große Schlachthöfe in Deutschland müssen künftig per Video aufzeichnen, wie sie Tiere entladen, betäuben und töten. Mithilfe der Aufnahmen könnten die Behörden Tierschutzverstöße leichter ahnden, heißt es in der Begründung eines entsprechenden Gesetzes, das der Bundestag am Donnerstagabend beschlossen hat. Allerdings verpflichtet die von Agrarminister Alois Rainer (CSU) initiierte Vorschrift nur knapp 6 Prozent der Betriebe zur Videoaufzeichnung. Es ist auch unklar, wie intensiv die Behörden das Material auswerten werden.
Mit dem Gesetz reagiert die schwarz-rote Koalition auf mehrere Skandale, die Tierrechtler in Schlachthöfen aufgedeckt haben. Heimlich erstellte Aufnahmen zeigten zum Beispiel, wie Mitarbeiter Rinder schlagen und treten. Mitunter wurden Tiere auch fehlerhaft betäubt und dann unter großen Schmerzen getötet. Die Videoaufzeichnungen sollen abschrecken und so die Zahl der Verstöße reduzieren.
Dem Gesetz zufolge gilt die Aufzeichnungs- und Speicherpflicht für 30 Schlachttage aber nicht für Einrichtungen, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Damit sind alle ausgenommen, die jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere – umgerechnet zum Beispiel 1.000 ausgewachsene Rinder oder 5.000 Schweine – beziehungsweise 150.000 Stück Geflügel schlachten. Laut Ministerium erreichen nur etwa 230 der rund 4 Schlachteinrichtungen in Deutschland diese Schwelle.
Grünen und Linken reicht das nicht. „Wir brauchen eine flächendeckende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen ausnahmslos“, forderte die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Zoe Mayer. „Und natürlich muss sich die Videos auch irgendjemand anschauen. Da hat die Regierung leider keine Lösung parat.“ Die Grünen hatten zuvor darauf hingewiesen, dass die Veterinärbehörden jetzt schon überlastet seien. Auch deshalb verlangte Mayer, „jeder Mensch sollte das Recht haben, Bilder von Schlachthöfen zu sehen“.
90 Prozent der Tiere erfasst
Die CDU-Abgeordnete Anna Aeikens argumentierte, dass die jetzt zur Videoaufzeichnung verpflichteten Betriebe für rund 90 Prozent der Schlachttiere in Deutschland verantwortlich seien. Der Rest sei kleiner und deshalb ausgenommen. Die Union will diese Betriebe finanziell nicht zu stark belasten. „Bei konkreten Verdachtsfällen“ könnten die Behörden künftig aber auch in kleinen Schlachthöfen Videoaufzeichnungen anordnen, so Aeikens.
Der AfD-Abgeordnete Bernd Schattner dagegen lehnte die Aufzeichnungspflicht sogar in den großen Schlachthöfen ab. Die Neuregelung verursache bei den betroffenen Betrieben nur „neue Kosten, neue Dokumentationspflichten und neue Bürokratie“. Dann sei es kein Wunder, „wenn immer mehr regionale Schlachtstätten verschwinden“.
Tatsächlich hält sich der Aufwand für die Aufzeichnung in Grenzen: Rainers Ministerium schätzt in seinem Gesetzentwurf, dass die Anschaffungskosten „durchschnittlich 3.500 Euro pro Betrieb“ betragen. Werden sie über die Nutzungsdauer der Anlagen abgeschrieben, komme man zusammen mit Wartung und Pflege auf 740 Euro pro Jahr.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt.
Tierhaltungskennzeichnung verschoben
Der Bundestag verschob ebenfalls mit Stimmen der Koalition erneut die Einführung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch. Die Kammer beschloss, das schon auf den 1. Januar 2027 verlegten Start abermals auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Zur Begründung hieß es, für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Systems bedürfe es mehr Zeit.
Die staatliche Kennzeichnung war nach mehreren gescheiterten Anläufen 2023 von der Ampelkoalition per Gesetz beschlossen worden. Sie soll Kunden beim Fleischkauf mehr Klarheit über die Bedingungen in den Ställen bringen. (mit dpa)
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