piwik no script img

Bundespolizei und Racial ProfilingWarum wird nur er kontrolliert?

Ein Mann soll sich ausweisen. Weil er schwarz ist, sagt er. Weil es nach Marihuana riecht, sagt die Polizei. Unsere Autorin sagt als Zeugin vor Gericht aus.

Nur eine Kontrolle? Oder Racial Profiling? Foto: dpa

Idriss K., der in diesem Text anonym bleiben möchte, ist mit dem Zug auf dem Weg nach Hamm. Er will einen Anzug für ein Vorstellungsgespräch kaufen. Nach dem Abi­tur kam K. mit 19 Jahren aus Kamerun nach Deutschland, er lebt mittlerweile seit zehn Jahren hier. An der Universität Bielefeld hat er gerade seine Masterarbeit in Wirtschaftsmathematik abgegeben. Der 26. Mai 2015 beginnt wie ein ganz gewöhnlicher Dienstag.

Der Regionalzug nach Düsseldorf ist gerade in Gütersloh abgefahren, als zwei Bundespolizisten in das obere Abteil treten, in dem K. und auch ich sitzen. Sie bleiben bei dem schwarzen Studenten stehen und fordern ihn auf, sich auszuweisen – zunächst ohne weitere Begründung. Ich sitze schräg gegenüber und bekomme das Gespräch mit: K. fragt, warum nur er angesprochen werde. „In Ihrer Reihe riecht es nach Marihuana, deshalb geben Sie mir jetzt ihren Ausweis“, antwortet einer der Polizisten knapp. K. diskutiert mit den Beamten, er versteht nicht, wie es in einem vollen Zugabteil nur in seiner Reihe nach Marihuana riechen kann.

Trotzdem bietet er eine Taschenkontrolle an, sagt, er habe sich nichts vorzuwerfen. Die Polizisten beharren auf dem Ausweis. Der Wortwechsel wird lauter, beide Seiten sind gereizt. Der Student sagt, dass die Kontrolle unter Racial Profiling falle; also eine Kontrolle, deren Grundlage das physische Erscheinungsbild des Kontrollierten ist. In diesem Fall seine Hautfarbe. Die Polizisten streiten den Vorwurf ab. K. gibt den Beamten schließlich seinen Ausweis, den sie im Eingangsbereich des Zuges kontrollieren. Erst danach durchsuchen sie seine Tasche, seine Jacke und den Mülleimer an seinem Platz. Sie finden nichts.

Ich schalte mich ein und frage, warum nicht mein Rucksack, der neben K.s Sitzbank steht, die Quelle des Marihuanageruchs sein könne. Mein Einwand wird ignoriert. K. verlangt Namen und Dienststelle der Polizisten. Er hat solche Kontrollen an Bahnhöfen und in Zügen schon häufiger erlebt und will diese nun anzeigen.

Ich werde als Zeugin geladen

„Das war sehr unfair und ich habe mich schikaniert gefühlt. Dass man an Grenzen mal kontrolliert wird, ist normal, aber dass ich mich als Einziger im Zug ausweisen soll, ist nicht in Ordnung“, sagt K. später. Auch ich habe die Kontrolle als unverhältnismäßig empfunden. Ich sichere K. daher zu, falls nötig vor Gericht auszusagen.

Im Mai des Folgejahres bekomme ich Post vom Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück. Ich werde als Zeugin geladen und soll am 30. Juni 2016 die Geschehnisse vor Gericht schildern. In dem vierstündigen Prozess werden einige Fragen aufgeworfen: Hat es überhaupt nach Marihuana gerochen? Kann man einen Geruch zweifelsfrei einer Sitzreihe zuordnen? Warum gehen die Beamten für die Kontrolle des Personalausweises aus Sichtweite des Beschuldigten? Hätte er nicht in dieser Zeit etwaige Drogen verschwinden lassen können? Und wieso wird die Kontrolle nicht auf andere umliegende Sitznachbarn von K. ausgeweitet, mindestens aber auf meinen neben ihm stehenden Rucksack?

Der Prozess nimmt an einigen Stellen groteske Züge an. Der Richter nennt K. einen „Klugscheißer“, der „etwas in den falschen Hals bekommen hat“. Die Bezeichnung Klugscheißer nimmt er später zurück, nennt ihn stattdessen „wertfrei einen Rechthaber“, der bei der Kontrolle „etwas sensibel“ reagiert habe. Selbst er als Richter wäre genervt, würde er im Zug kontrolliert werden. In Deutschland gebe es aber kein Rassismusproblem bei der Polizei. In den USA etwa sei das eine ganz andere Sache.

Auch ich werde während meiner Zeugenaussage gefragt, warum mich die Kontrolle so „bewegt“ habe. Für den Richter sei eine solche Kontrolle gang und gäbe, er hätte sie vermutlich gar nicht bemerkt, sagt er. Er resümiert, es habe vor allem ein Kommunikationsproblem der beiden Parteien gegeben, die Bundespolizisten hätten offenbar nicht deeskalierend agiert.

K.s Anwalt sieht das Verfahren positiv

Dem Prinzip des Racial Profilings steht in Deutschland der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes entgegen: „Niemand darf wegen […] seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft […] benachteiligt oder bevorzugt werden […]“ Das ist aber nicht der Grund dafür, dass das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück das Verhalten der Polizisten letztlich als fehlerhaft einstuft.

Für den Richter ist nicht entscheidend, ob K. wegen seiner Hautfarbe diskriminiert wurde. Die Bundespolizisten hätten mit einer Beschuldigtenbelehrung beginnen müssen. Denn mit der Begründung, dass es bei K. nach Marihuana rieche, sei dieser nicht nur Tatverdächtiger, sondern auch Beschuldigter, urteilt das Gericht. Diese enthält unter anderem den Hinweis auf das Recht zu schweigen.

In dem Beschluss heißt es, dass „bei vernünftiger Würdigung des Falles andere anwesende Personen als Tatverdächtige ausschieden“. Das habe der befragte Beamte vor Gericht „klar und unmissverständlich dargelegt“. Die im Prozess aufgekommenen Fragen zu der widersprüchlichen Polizeipraxis werden nicht mehr genannt.

K.s Anwalt Sven Adam sieht das Verfahren positiv, obwohl „der Kern der Angelegenheit nicht behandelt wurde“: „Wieder ist eine Kontrolle wegen der Hautfarbe vor Gericht gelandet und hatte Erfolg. Auch dieser Beschluss könne den öffentlichen Diskurs weiterführen. Er betreut häufiger Fälle von ­Racial Profiling. Wegen der aktuellen Diskussion über die Silvesternacht in Köln bekomme er gerade viele Presseanfragen. Dass am Ende nicht Racial Profiling, sondern „ein kleinerer Verfahrensfehler“ der gerichtliche Entscheidungsgrund ist, überrascht ihn nicht. Damit wird der Fall zu den Akten gelegt, denn selbst wenn K. wollte, könnte er gegen den Beschluss keinen Einspruch erheben.

Rassistische Strukturen in der Polizei?

Dass die Bundespolizei Beschwerde einlegt, hält der Anwalt für unwahrscheinlich. Das Hochkochen eines möglichen Racial-Profiling-Falls wäre für die Polizei zu brisant, mutmaßt Adam. Die Pressestelle der Bundespolizei gibt auf Anfrage an, sich nach einem Gerichtsbeschluss grundsätzlich nicht mehr zu einem Fall zu äußern. Der Beschluss zieht die Möglichkeit, dass der Marihuanageruch nur ein vorgeschobener Grund für die Kontrolle gewesen sein könnte, gar nicht in Betracht. Auch das sei typisch, sagt Adam: „Es kann halt nicht sein, was nicht sein darf.“ Er geht davon aus, dass die Bereitschaft, Fehler zuzugeben, bei den Behörden gering sei. Dass es auch unter Polizisten Rassisten geben könne, werde kategorisch ausgeschlossen. Gleichwohl stellt er ein Umdenken fest. Kontrollen wie in Köln, so Adam, hätten vor zehn Jahren noch kein großes Aufsehen erregt, jetzt würden sie immerhin von vielen Menschen problematisiert.

Im Fall von Idriss K. vergingen von der Anzeige bis zum gerichtlichen Beschluss anderthalb Jahre. „Ich habe keine Energie mehr, mich weiter damit zu beschäftigen“, sagt der heute 29-Jährige. „Ich möchte mich jetzt auf meine berufliche Perspektive konzentrieren.“ Dass der Beschluss des Gerichts davon ausgeht, dass der Beamte Marihuana gerochen hat, kann er nicht nachvollziehen: „Das ist schon lächerlich. Und für mich schwer zu schlucken, aber mir bleibt nichts anderes übrig, als es jetzt zu akzeptieren.“

Der Anwalt bestätigt: „Beweistechnisch kann man nichts dagegen tun, wenn ein Polizist sagt, er habe etwas gerochen.“ Die Polizei habe solche Exit-Strategien bei Kontrollen auf der Suche nach illegalen Einwanderern nach einem Fall von 2012 entwickelt. Dort erregte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz Aufsehen, nachdem ein Polizist vor Gericht angab, dass er den Kläger wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert habe, da er illegale Einwanderer gesucht habe. Das Gericht stufte die Kontrolle auf Grundlage der Hautfarbe des Klägers als rechtswidrig und Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ein. Die Bundesrepublik entschuldigte sich daraufhin offiziell bei dem Kläger. Jetzt wurde also wieder eine Entscheidung in einem ähnlichen Fall getroffen.

Adam ist überzeugt, dass das Gericht den Aussagen der Bundespolizei nicht vollständig geglaubt hat, jedoch „einen formellen Weg gewählt hat, um von Diskriminierung nicht sprechen zu müssen“. Solche Exit-Strategien erlebt er auch in anderen Racial-Profiling-Fällen: Die kontrollierten Personen sollen komisch geguckt, den Kapuzenpulli hochgezogen, hastig den Bahnhof verlassen haben, oder es bestehe eben der Verdacht auf Drogendelikte. Das, so Adam, sei eine Prozessstrategie der Beamten. Sie schreiben den Betroffenen „andere Gründe zu, um sich des Vorwurfs der Diskriminierung zu entledigen“. Aus der Entscheidung von 2012 hat man bei der Bundespolizei offenbar gelernt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

34 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Sinnvoll wäre vielleicht eine Dienstanweisung, dass im Fall der Kontrolle von nicht biodeutsch aussehenden Personen - wenn möglich - immer auch eine beliebige biodeutsch aussehende Person kontrolliert wird, damit der Anschein "racial profiling" vermieden wird.

     

    Jedenfalls brauchen die handelnden Polizisten Dienstanweisungen, die ihnen ihre Verhaltensweise bei verdachtsunabhängigen Kontrollen eindeutig vorgeben.

  • Ich bekam schon einen Platzverweis wegen "Behinderung polizeilicher Arbeit" als ich mich einmischte. Leider nicht schriftlich.

    • @Wolfgang Russ:

      Ich habe mal an einem Bahnhof (als ich Weihnachten auf dem Weg zu meinen Eltern war) von der Polizei einen Platzverweis kassiert, weil hinter dem Bahnhof eine Neonazi-Demo war. Begründung: "Szenetypisches Erscheinungsbild", ich sah wohl zu links aus. Ich bin dann stocksauer zu einem anderen Eingang, habe meine Mütze andersrum aufgesetzt und bin freundlich durchgewunken worden.

       

      Die Hautfarbe zu wechseln ist nicht so einfach.

    • @Wolfgang Russ:

      Mit derartigem rechtswidrigen Missbrauch ihrer Befugnisse wollen Polizeibeamte regelmäßig verhindern, dass die Opfer unabhängige Zeugen benennen können.

      Mit dem geplanten "Anti-Gaffer"-Gesetz werden Polizeibeamte zusätzlich die Möglichkeit haben, etwaige Aufnahmen solcher rassistischen Kontrollen zu unterbinden und nachträglich nach Möglichkeit zu beschlagnahmen.

  • Die Rassismusdefintion ist hier das Problem. Rassismus wäre es wenn man bestimmten Gruppen den Besitz eines Autos und die Benutzung des ÖPNV verbieten würde (oder die gesamte Gruppe sonstwie diskriminieren würde).

    Wenn die Polizei ihrer Arbeit sinnvoll nachgeht kann das kein Rassismus sein.

    Und wenn eine ganze Gruppe Gesetzesbrücke begehen kann, ohne das man ihr auf die Schliche kommt ist das auch kein Rassismus sondern schlechte Polizeiarbeit.

    Erst wenn von der politischen Führung der Polizei Gruppen bevorzugt oder benachteiligt werden, läßt sich Rassismus annehmen.

    Gute Polizeiarbeit überläßt solche Entscheidungen den Praktikern vor Ort.

    Und wenn jetzt einer kommt mich einen Rassisten zu nennen... soll er doch...ich werds ihm einfach nicht glauben.

    • 8G
      81331 (Profil gelöscht)
      @Werner W.:

      Es gibt also bei der Polizei keinen sog. Rassismus? Polizisten sind auch nur Menschen, wie du und ich. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    • @Werner W.:

      Generell nicht wirklich schlau oder sinnvoll für weiße Männer, über die Definitionen von Rassismus und Diskriminierung aufklären zu wollen. Diskriminierung besteht, wenn sich jemand aufgrund seines Aussehens degradiert fühlt oder rechtfertigen muss – insbesondere für unverhältnismäßige Vorwürfe. Verhaltensweisen, die solche Gefühle unterstützen, führen zur Desintegration und zu Abwertung eines Menschen – was in erster Linie zu Folgeproblemen und tatsächlicher Kriminalisierung führen kann. So schließt sich dann der Kreis, und alle hatten recht. Minderheiten bedürfen in erster Linie Schutz und nicht Angriffe, kein anderer Weg ist solidarisch sinnvoll.

    • 7G
      74450 (Profil gelöscht)
      @Werner W.:

      "Gute Polizeiarbeit überläßt solche Entscheidungen den Praktikern vor Ort."

       

      Sie verwenden eine sehr verkürzte Rassismusdefinition.

       

      Gute Polizeiarbeit diskriminiert nicht nach Hautfarbe, wenn Drogen gesucht werden. Gute Polizeiarbeit diskriminiert auch nicht nach Hautfarbe, wenn illegale Einwanderer gesucht werden. Auch Amerikaner, Russen, Australier oder Menschen anderer Nationalität können sich illegal in Deutschland aufhalten.

       

      "Gute Polizeiarbeit überläßt solche Entscheidungen den Praktikern vor Ort."

       

      Das wäre Narrenfreiheit für die Polizei. Die wurde in Deuschland zum Glück abgesschafft.

      • @74450 (Profil gelöscht):

        Wann hat es diese "Narrenfreiheit" denn gegeben bzw. wann wurde sie abgeschafft?

  • Der Haken ist doch der: Wer ständig kontrolliert wird, der verhält sich irgendwann schon deshalb verdächtig, weil er das schon kommen sieht und deshalb genervt ist und die Kontroll schon rein aus Zeit- und Stimmungsgründen möglichst vermeiden möchte. Das wäre bei jedem so, auch wenn die meisten halt nie kontrolliert werden.

     

    Dass manche sich mit gutem Grund verdächtig verhalten, ändert daran nichts.

     

    Die Polizei in London hat vor einiger Zeit in einer Studie mal feststellen müssen, dass das häufigere Auffinden von Drogen bei Dunkelhäutigen fast ausschließlich daran lag, dass diese sehr viel häufiger kontrolliert werden, während ihre hellhäutigen Altersgenossen bei "blinden" Stichproben interessanterweise genauso oft Drogen dabei hatten (aber normalerweise nunmal nicht durchsucht werden).

  • "Es schreit übrigens auch niemand SEXISMUS!, nur weil zu 95% Männer kontrolliert werden."

     

    Im vorliegenden Fall hätte die Polizei sowohl den Rassismus- als auch den Sexismusverdacht leicht ausräumen können, indem sie auch die weiße Sitznachbarin kontrolliert hätte, zudem dann das "Geruchsargument" glaubhafter gewesen wäre. So sind solche Kontrollen rassistische Diskriminierung und eine Stigmatisierung vor Mitreisenden, wie ich sie als Beobachter immer wieder in Fernbussen und Zügen erlebe und als höchst problematisch einschätze.

  • Tja, gelernt ist eben manchmal doch nicht gelernt.

     

    Auch ich gehe davon aus, dass die "Bereitschaft, Fehler zuzugeben, bei den Behörden gering" ist. Dass sie aber größer wird, wenn sich mehr Leute öffentlich darüber aufregen, glaube ich kaum. Wer wollen soll, der muss auch glauben, dass er kann.

     

    Klar, auch unter Polizisten kann es Rassisten geben. Nur: Eine Gesinnung nachzuweise, ist ohne Geständnis genau so schwierig, wie festzustellen, was einer gerochen hat. Im Fall von Polizisten ist das nicht anders, als im Fall anderer Leute.

     

    Ich fürchte, man muss anders an die Sache ran. Die Leute brauchen neue Notausgänge. Auch Richter und Polizisten sind Opfer, auch wenn sie für den gelernten Staatsbürger nicht danach aussehen.

     

    Rassismus ist auch nur eine sogenannte "Exit-Strategie". Sie gibt Leuten, die unsinnige Befehle befolgen müssen (z.B.: Erkenne einen illegalen Einwanderer durch in Augenscheinname oder verurteile jemanden für Rassismus), eine Möglichkeit, ihren Job zu machen. Hätten sie die nicht, müssten sie kündigen. Und was käme dann? Ich meine: Die haben doch nichts anderes gelernt!

     

    Mag sein, dass sich heute mehr Leute trauen, zu klagen. Bloß: Was ist gewonnen, wenn die Polizei in Reaktion darauf nur neue Lügen ausdenkt, statt ihr Verhalten abzuändern? Diese Art des Wettrüstens hat noch nie geholfen. Besser wäre es, es würden die sinnlosen Befehle hinterfragt und abgeschafft. Ob jemand illegal in Deutschland oder ein Rassist ist, lässt sich nicht an der Hautfarbe oder der Uniform ablesen. Auch Weiße können Illegale sein. Und sogar zwischen 1933 und 1945 gab es schwarze Deutsche, wenn auch nicht viele.

     

    Übrigens: Dass K.s Anwalt seinen Sieg als "Erfolg" verkaufen muss, sehe ich ein. Ich muss es nicht. Ich bin ja kein Verteidiger. Ich bin nur jemand, der was gegen Vorurteile hat, und dessen Erfahrungen besagen, dass die von Machtworten nicht weggehen. Sie lassen sich nur positiv überschreiben.

  • Ich tue mich schwer damit, wenn der Polizei ständig Rassismus vorgeworfen wird.

     

    Durch die tägliche Arbeit hat die Polizei gewisse Erfahrungswerte - und wenn Personen eines bestimmten Erscheinungstyps überproportional oft auffällig werden und Tatverdächtige sind, dann ist es doch nachvollziehbar, dass sie eben öfter ins Visier der Beamten geraten (bspw. eine Gruppe junger männlicher "Südländer" am späten Abend im Bereich eines Bahnhofs). Eine Gruppe junger Japaner wird vermutlich nie Probleme mit Polizisten haben.

     

    Es schreit übrigens auch niemand SEXISMUS!, nur weil zu 95% Männer kontrolliert werden. Es scheint jedem klar zu sein, dass hauptsächlich Männer Straftaten im Bereich Straßenkriminalität begehen.

    • @modulaire:

      Ich tue mich nicht schwer damit. Zumal in diesem Fall sowohl das Racial Profiling als auch die Mittäterschaft der Justiz außer Frage steht.

    • @modulaire:

      "wenn Personen eines bestimmten Erscheinungstyps überproportional oft auffällig werden und Tatverdächtige sind,"

       

      Dieser scheinbare Zusammenhang ist nicht richtig. Eindeutig ist, dass überproportional nicht-weiße Männer kontrolliert werden, egal, ob ein Tathinweis vorliegt. Und wenn man mehr Menschen einer wie auch immer definierten Gruppe kontrolliert, findet man bzw. die Polizei ggfs. auch mehr.

       

      Würden alle deutschen Männer zwischen 19 und 35 nach Marihuana im Zug und anderswo kontrolliert werden, würde man sicher fündig werden.

       

      Und wenn z.B. im 3. Reich gewisse religiös definierte Menschen nicht Rad fahren oder auf einer Bank sitzen durften, dann begingen sie zudem auch viel schneller "Straftaten" und somit bestätigte sich das Vorteil plötzlich mit einer Statistik.

      • @Hanne:

        Das mag auf allgemeine Straftaten zutreffen, nicht auf die von der Bundespolizei am häufigsten kontrollierten Verstöße gegen Aufenthaltsrecht.

    • @modulaire:

      Übertragen hieße es dann: Ihrer Einschätzung nach sei die Mehrheit der People of Color Kriminelle?

      • @Uranus:

        Wer sind denn die "People of Color"?

         

        [...] Beitrag gekürzt. Bitte beachten Sie die Netiquette. Vielen Dank! Die Moderation

      • @Uranus:

        die Antwort lautet. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein dunkelhäutiger Mensch illegal eingereist ist, erscheint höher als bei einem weißen Lederhosenträger mit Gamsbart.

        Sollte Bayern eines Tages aus Deutschland austreten, wäre es vielleicht umgekehrt.

        • @Dr. McSchreck:

          Im Artikel geht es darum:

          "„In Ihrer Reihe riecht es nach Marihuana, deshalb geben Sie mir jetzt ihren Ausweis“, antwortet einer der Polizisten knapp."

  • "wegen seiner schwarzen Hautfarbe kontrolliert habe, da er illegale Einwanderer gesucht hätte. "

     

    Nach einem solchen Gerichtsbeschluss würde ich als Polizist die "Suche nach illegalen Einwanderern" einstellen, da man nach Aussehen/Herkunft nicht kontrollieren darf und jede andere Kontrolle völlig blödsinnig wäre.

    • @A. Müllermilch:

      @A.Müllermilch:

      Glaubenbekenntnis eines überzeugten Rassisten

      • @Wagenbär:

        In einem Zugabteil sitzen 20 Menschen. Einer ist Deutscher mit dunkler Hautfarbe, einer ist Deutscher mit arabischen Wurzeln. Alle anderen sind Biodeutsche die auch so aussehen. Wen soll/darf der Polizist - der im grenzüberschreitenden Zugverkehr illegale Einwanderer feststellen soll - kontrollieren?

         

        Wen würden Sie kontrollieren, wenn Sie der Polizist wären?

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @A. Müllermilch:

          "Wen würden Sie kontrollieren, wenn Sie der Polizist wären?"

           

          Einfache Antwort: alle kontrollieren. Das ist anständige Polizeiarbeit. Dass alle anderen "Biodeutsche" sind, lässt sich im Vorfeld nicht feststellen, sondern erst nach der Kontrolle. Auch weiße, blonde Menschen können sich illegal in Deutschland aufhalten.

           

          Was ist daran so schwer zu verstehen?

          • @74450 (Profil gelöscht):

            " alle kontrollieren."

             

            Darauf könnte ich mich mit Ihnen verständigen. Jeder, der die Grenze überschreiten will, wird kontrolliert. Das schafft viele relativ gut bezahlte Arbeitsplätze.

      • @Wagenbär:

        Ich verstehe das nicht ganz, könnten sie mich aufklären: Wieso sollte die Polizei weiße Menschen kontrollieren, wenn sie illegale Einwanderer aus Afrika oder dem vorderasiatischen Raum sucht? Ich habe noch nie einen weißen Eritreer, Somali, Marokkaner, Äthiopier, Senegalesen... gesehen.

        • 7G
          74450 (Profil gelöscht)
          @Suleika:

          Nur weil Sie etwas noch nie gesehen haben, heißt es nicht, dass es das nicht gibt.

           

          Fahren Sie mal nach Südafrika, Namibia, Simbabwe, Angola usw. Sie werden überrascht sein.

           

          Noch eine Frage an Sie. Aus welchem Land kommt der Mann auf dem Bild: http://s.weltsport.net/picmon/4e/924_0b7dZ_l.jpg

        • @Suleika:

          "weiße Menschen"

           

          Man sollte diesen Begriff nicht verwenden. Es ist meist ein sehr helles braun mit Stich ins Rosane. Wir sind doch alle pigmentiert und damit "people of Color".

      • @Wagenbär:

        Ich verstehe Ihre Aufregung nicht.

        Ist denn nicht der weit ueberwiegende Teil der Illegalen

        schwarzer Hautfarbe?

        • @carl mumm von hopfensack:

          Ein bißchen komplizierter ist es schon. Die aktuell als Nafri verschrieenen Nordafrikaner könnten zumeist bei entsprechender Kleidung und Sprachkenntnissen als Italiener, Spanier oder Türken durchgehen. Und genau diese Gruppe ist es, die aktuell den größten Teil derjenigen stellen die in irgendeiner Weise als illegal angesehen werden könnten.

          Und natürlich "erwischt" die Polizei solche nur wenn sie in größeren Gruppen auftreten. Ein einzelner Nordafrikaner dürfte vollkommen unauffällig sein.

           

          @Neinjetztnicht

          Diese "widerlichen Gesetze" verlangen und garantieren, daß Verfolgte in Deutschland Unterkunft, Nahrung und Sicherheit bekommen. Ohne diese "widerlichen Gesetze und Grenzen" würde kaum einer nach Deutschland kommen und viele fänden keinen Schutz vor Verfolgung.

        • @carl mumm von hopfensack:

          Niemand ist illegal! Zu "Illegalen" werden Menschen nur durch widerliche Gesetze und Grenzen...

           

          Meine Fresse, so einen Blödsinn hier zu lesen...