Bund-Länder-Beschluss zum Homeoffice: Unerträglicher Zustand beendet

Dass sich Bund und Länder erst jetzt an die Betriebe und Büros wagen, ist fatal. Eine Pflicht zum Homeoffice wäre aber auch nicht richtig.

Ein Bürokomplex - Nur in einem Büro von vielen brennt Licht

Homeoffice zur rechtlichen Regel und bleibt nicht weiter die Ausnahme Foto: Karl F./imago

Das ist aber auch höchste Zeit. Ab kommenden Mittwoch wird das Homeoffice zur rechtlichen Regel und bleibt nicht weiter die Ausnahme. Dann tritt die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil in Kraft. Damit setzt er den wohl wichtigsten Beschluss des Bund-Länder-Treffens vom Dienstag um.

Endlich wird der unerträgliche Zustand beendet, dass die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sich auf bloße und deswegen allzu folgenlos gebliebene Appelle an die Arbeitgeber beschränken. Dass gegenwärtig weit weniger Menschen im Home­office arbeiten als noch im vergangenen Frühjahr während der ersten Coronawelle, zeigt anschaulich, wie notwendig und überfällig eine staatliche Regelung ist. Sicher gibt es etliche Arbeitgeber, die schon jetzt verantwortlich mit ihren Beschäftigten umgehen. Aber es sind leider viel zu wenige.

Es steht außer Frage, dass die Kon­takt­reduzierung entscheidend für die Pandemiebekämpfung ist. Dass sich Bund und Länder trotzdem erst jetzt an die Betriebe und Büros wagen, ist fatal. Denn es sind ja nicht nur die Begegnungen am Arbeitsplatz das Problem, sondern auch die kollektive Bewegung hin und zurück. Dass es in etlichen Ländern Ausgangsbeschränkungen gibt, nach denen es untersagt ist, allein auf einer Parkbank zu sitzen, während bislang tatenlos zugeschaut wurde, wie sich die Menschen auf ihrem Weg zur und von der Arbeit in Bussen und Bahnen drängen, gehört zu den Absurditäten der staatlichen Coronapolitik.

Sollte es da nicht besser statt einer Verpflichtung des Arbeitgebers, Homeoffice anzubieten, gleich eine Homeofficepflicht geben? Die Wirkung wäre dann sicherlich noch größer. Aber das würde die individuelle Lebens- und Wohnsituation der Beschäftigten unberücksichtigt lassen. Hier geht es auch um Zumutbarkeiten. Es gibt sehr gute und zu respektierende Gründe, warum Menschen an ihrem Arbeitsplatz arbeiten wollen. Allerdings zeigt das Beispiel der taz, wo schon längst gilt, was jetzt allgemeine Regel wird: Die große Mehrzahl der Beschäftigten bleibt zu Hause, wenn es möglich gemacht wird.

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Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Mehrere Buchveröffentlichungen (u.a. „Endstation Rücktritt!? Warum deutsche Politiker einpacken“, Bouvier Verlag, 2011). Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft.

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