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Bürokratieabbau bei PhotovoltaikBalkonkraftwerke sollen sich lohnen

Unter anderem Solaranlagen für den Heimgebrauch will die Bundesregierung von Vorschriften befreien. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch ins Kabinett.

Sonne vorm Balkon: Diese Solarzellen können zukünftig Geld sparen Foto: Stefan Sauer/dpa

Berlin taz | Wer zu Hause selbst Strom produzieren will, soll es demnächst leichter haben. Balkonkraftwerke, die Sonnenenergie in Elektrizität umwandeln, würden von einigen Vorschriften befreit, kündigte die Bundesregierung am Dienstag an. Zum Beispiel könnte bald die heute noch nötige Anmeldung beim Stromversorger wegfallen.

Das ist ein Teil des sogenannten Solarpakets, eines Bündels von Gesetzesänderungen, das die Regierung während ihrer Kabinettssitzung an diesem Mittwoch beschließen will. Der Entwurf stammt aus dem Bundeswirtschaftsministerium des Grünen Robert Habeck.

Auch der mit ihm oft konkurrierende Finanzminister Christian Lindner (FDP) kann dann einen Erfolg vorweisen: Aus seinem Haus stehen Steuererleichterungen für die Wirtschaft im Umfang von mehreren Milliarden Euro auf der Tagesordnung.

Schon in sieben Jahren, 2030, sollen 80 Prozent des hierzulande verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Heute ist es etwa die Hälfte. Deshalb hat die Koalition aus SPD, Grünen und FDP bereits eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht. Das Solarpaket zum Ausbau der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen ist nun die jüngste Initiative.

Komplizierte Anmeldung soll wegfallen

Wenn der Gesetzentwurf nach den parlamentarischen Beratungen möglicherweise Anfang 2024 in Kraft tritt, dürfen bestimmte Anlagen eine größere Leistung haben. Für Balkonkraftwerke, die Strom auch ins Netz einspeisen, gilt dann eine Obergrenze von zwei Kilowatt (heute 600 Watt).

Die Nutzer können damit einen Teil ihres Stroms selbst herstellen, aber auch Elektrizität, die sie nicht selbst brauchen, der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Für Insel-Anlagen, die nicht mit dem Netz verbunden sind, gelten die Regelungen nicht.

Während man das Balkonkraftwerk heute auch beim Netzbetreiber anmelden muss, soll diese oft komplizierte Prozedur künftig wegfallen. Dann reicht eine vereinfachte Registrierung im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Außerdem will die Regierung ermöglichen, die kleinen Photovoltaikmodule mittels der normalen Schuko-Stecker mit dem Netz zu verbinden. Ob man das heute darf, ist unklar. Allerdings muss dafür noch eine technische Norm geändert werden, die nicht Teil des Gesetzes ist.

Geld sparen mit dem Balkonkraftwerk

Was manche Nutzerinnen und Nutzer freuen dürfte: Übergangsweise wird der Betrieb der Balkonanlagen mit den herkömmlichen Stromzählern möglich. Diese drehen sich rückwärts, wenn man Strom einspeist. Mit jeder eingespeisten Kilowattstunde spart man so den normalen Strompreis, beispielsweise 35 Cent, weil diese Strommenge von der eigenen Rechnung abgezogen wird.

Balkonkraftwerke sind eine Nische mit kleinen Strommengen. Dagegen können Freiflächen-Solaranlagen große Leistungen bereitstellen, die konventionelle Kraftwerke ersetzen. Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung zusätzliche Flächen verfügbar machen, die bisher nicht genutzt werden durften, etwa in der Landwirtschaft, wie auch in manchen Schutzgebieten und Mooren.

Offenbar hat das Wirtschaftsministerium einen Kompromiss mit dem in dieser Frage teilweise kritischen Umweltministerium ausgehandelt. Erleichterungen sind für Sonnenkraftwerke geplant, die in mehreren Metern Höhe über Äckern und Beeten errichtet werden.

Auch für die gemeinsame Produktion und Nutzung von Elektrizität auf den Dächern von Wohnhäusern will die Regierung die Vorschriften entschlacken, etwa Dachflächen von Handwerksbetrieben und Garagen einbeziehen. Außerdem will man bestimmte Dächer freigeben für den Bau von Dachanlagen.

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6 Kommentare

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  • Man sollte unbedigt hinterfragen, wer diese Bürokratie denn dort einbauen liess.

    Das ist doch der Causus Knactus.

    Denn genau solche Leute sind es doch die ständig den Fortschritt torpedieren.

  • Das hätten wir längst (!!) haben können, wären nicht CDSUFDSPD verantwortlich gewesen. Die haben allesamtund mit aller Macht eine derartige Entwicklung behindert. Und jetzt gibt es doch tatsächlich Stimmen aus diesen Richtung, die entweder schreien, dass es zu wenig sei oder -wenn das gerade besser in irgendeinen Wahlkampf passt- das geht zu weit oder es verschandelt die Landschaft (meist im Süder der Republik).

  • Ach nee. Auf einmal kommen einige Schikanen weg (bzw - mal sehen, was nach der Lobbyarbeit der Energiekonzerne noch davon übrig bleibt, falls das jemals in Kraft tritt).

    Balkonkraftwerke bis 2 kW - bis vor kurzem wurden die 600 Watt noch verteidigt wie der Tower der Deutschen Bank in Frankfurt. Bei 2 kW kommen Balkonkraftwerke langsam raus aus der Ecke der Liebhaberei.

    Einspeisung mit rückwärts laufenden Zählern - was in zig anderen Ländern kein Problem ist, wurde hier bisher aus Protektionismus für die Energiekonzerne verhindert und war verboten. Alleine dadurch werden Balkonkraftwerke sofort deutlich interessanter, da man dann keinen Strom mehr verschenken muss und für den Strom den gleichen Preis bekommt wie für den, den man bezieht. Nicht wie bisher nur ein Viertel des Preises, ohne ersichtlichen Grund. Neue digitale Stromzähler können übrigens nicht mehr rückwärts laufen - bzw technisch natürlich, aber das ist politisch nicht gewollt. Also behaltet die alten, so lange es geht.

    Der Spezialstecker (Wieland) ebenfalls eine künstliche Hürde, obwohl selbst namhafte Technikmagazine (zb ct) nachgewiesen hatten, dass der überflüssig ist.

    Es gibt noch einige Hürden mehr aus dem Weg zu räumen, aber es sieht zumindest so aus, als käme mal Bewegung in die Sache. Dazu hat sicher auch beigetragen, dass 100000e da draußen sich gedacht haben, ihr könnt mich mal, ich bau das jetzt auf und gut ist. Dass man 2 kW erzeugten Strom entsprechend elektrisch absichern muss, wird den meisten klar sein, wenn sich das mal durchgesetzt hat. Und selbst im Dezember/Januar können bei 2 kW-Anlagen noch 200 Watt rauskommen, das reicht immerhin noch fürs HomeOffice.

    Wir werden in naher Zukunft so viel mehr erneuerbaren Strom brauchen, dass das hier nur der Anfang sein kann.

    • @uvw:

      "Und selbst im Dezember/Januar können bei 2 kW-Anlagen noch 200 Watt rauskommen..."



      Da liegt die Betonung wohl auf "können". In manchen, allerdings seltenen Stunden, ja.



      Und in noch viel selteneren Stunden (Minus 20 °C, blauer Himmel, Schnee auf dem Dach von Nachbars Carport, Mittagszeit) können aus einer 2 KW-Anlage sogar auch mal 2,5 KW herauskommen.



      Das ändert aber nichts daran, dass insgesamt das PV-Stromangebot im Winter dürftig ist und Pufferung erfordert. Wenn es nur 6 h/d Licht gibt, reicht es sonst nichtmal für 8 h/d Homeoffice.

  • Wir brauchen einen fünfachen Ausbau von Solar und eine Verdoppelung der Windkraft an Land. Der mangelnde Ausbau von EE's ist massenhaft verschenktes Geld. Wenn der Mittelstand seine Dächer mit PV bestücken würde, dann hätte er bald keine Energiekosten mehr. Wir brauchen die volle Transformationauch als Vorbild für unsere Nachbarn, Niederlande und Frankreich.

  • Hoffentlich wird auch die Zustimmungspflicht in Wohnungseigentümer-Gemeinschaften geregelt/gestrichen. In überwiegend nicht selbstgenutzten Objekten wird eine Installation von "Balkonkraftwerken" für Selbstnutzer*Innen (der Wohnung) bisher oft angelehnt, weil die vermietenden Eigentümer*Innen das "nicht schön" finden (und selbst keinen Vorteil davon haben).



    Und wie sieht es mit Mieter*Innen aus? Kann die Installation im Mietvertrag ausgeschlossen werden?



    Allein die bisherigen bürokratischen Schwierigkeiten zu beseitigen ist nur die halbe Miete.