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Bewerber für BundestagsausschussAfDler als Geheimdienstkontrolleur?

Die AfD will einen Ex-Oberstaatsanwalt als Kontrolleur der Geheimdienste im Bundestag sehen. Die anderen Fraktionen reagieren reserviert.

Roman Reusch: als Staatsanwalt ein Hardliner, demnächst Geheimdienstkontrolleur? Foto: dpa

BERLIN taz | Im Bundestag wird kontrovers diskutiert, ob man den früheren Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) wählen sollte. Die AfD verkündete am Dienstag, dass sie Reusch, heute Abgeordneter ihrer Fraktion, in das Gremium schicken will. Das PKGr kontrolliert in streng geheimen Sitzungen die deutschen Geheimdienste.

Bei der Wahl der Mitglieder des Gremiums gehe es um „ein besonderes Vertrauensverhältnis“, sagte der Grünen-Innenexperte Konstantin von Notz. „Das werden die Mitglieder des Parlaments bei ihrer Wahl sicher berücksichtigen. Die Denke, jeder Kandidat müsse automatisch eine Mehrheit erhalten, steht im Widerspruch zu dem vorgesehen demokratischen Verfahren.“ Dies zeuge letztlich auch von „einer Haltung, die man dem vermeintlichen politischen Establishments gerne vorwirft“, so von Notz. Der Grüne kandidiert selbst für das PKGr.

Grundsätzlich steht der AfD als drittstärksten Kraft im Bundestag ein Platz in dem Kontrollgremium zu. Anders als bei den Bundestagsausschüssen entscheidet aber nicht nur die eigene Fraktion über die dortige Teilnahme, die Mitglieder werden vom gesamten Bundestag gewählt. Der Wahlgang findet diese Woche statt.

Reusch gehört in der AfD zu den Nationalkonservativen und ist Mitglied des Landesvorstands in Brandenburg. Vor seinem Einzug in den Bundestag war er leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, dort galt er als Hardliner. Bei der Generalstaatsanwaltschaft war er für die Abschiebung ausländischer Straftäter zuständig.

„Nicht in die Falle tappen“

Auch SPD-Innenexperte Burkhard Lischka verwies am Dienstag auf eine Mehrheit, die Reusch im Bundestag hinter sich bringen müsse. Der SPD-Innenpolitiker Armin Schuster warnte dagegen, der AfD eine Opferrolle zu servieren. „In diese Falle sollten wir nicht tappen. Die Wahl muss jeder Abgeordnete für sich persönlich treffen.“

Reusch selbst sagte, er rechne „mit Gegenwind“ bei dem Wahlgang. Dann aber müssten die anderen Fraktionen erklären, „warum einer, der seit 35 Jahren im Staatsdienst ist, dafür ungeeignet sein soll“.

AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte am Dienstag zudem an, dass die AfD an Albrecht Glaser als Kandidaten für den Vizepräsidentenposten im Bundestag festhalten werde. Er war im Oktober in drei Wahlgängen durchgefallen. Die anderen Fraktionen werfen ihm vor, mit Anti-Islam-Äußerungen das Grundrecht auf Religionsfreiheit infrage zu stellen.

Zudem wollen die Rechtspopulisten den Vorsitz des Haushaltsausschusses für sich reklamieren. Über alles andere, so Baumann, werde die Fraktion in den kommenden Tagen beraten.

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6 Kommentare

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  • Ein AfDler als Geheimdienstkontrolleur? Dann hat ja die Alternative für Doofe bald ihre Ziele erreicht. Armes Deutschland, aber seelig sind sie ja wenigstens, die AfDler, und scheinheilig ...

  • Da war doch mal was - ihr tazis - kerr!

     

    Da sei der Bock zum Gärtner gemacht worden, kritisierte die Vereinigung Berliner Strafverteidiger die Entscheidung am Mittwoch in einer Presseerklärung. 2008 war der Oberstaatsanwalt von seinem Posten als Leiter der „Intensivtäter-Abteilung“ entbunden worden. Auslöser war ein Streitgespräch im Spiegel, in dem er ein hartes Vorgehen gegen jugendliche Straftäter propagiert hatte. „Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel.“ Rechtlich ist das unmöglich, die U-Haft wird von Richtern verhängt, Erziehungsmaßnahmen sind kein zulässiger Haftgrund.

    Kleine Klapperschlangen

    Bei anderen Auftritten hatte Reusch junge Gewalttäter „kleine Klapperschlangen“ genannt und dafür plädiert, „ausländische Kriminelle außer Landes“ zu schaffen oder „durch Sicherungshaft aus dem Verkehr zu ziehen“, um andere nicht zur Nachahmung zu animieren. Ein auf Veranlassung der damaligen Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) gegen ihn eingeleitetes Disziplinarverfahren endete damals mit seiner Versetzung zur Generalstaatsanwaltschaft.…

     

    Die Vereinigung der Strafverteidiger sieht das kritischer. Mit Reuschs Beförderung nehme die Staatsanwaltschaft billigend in Kauf, sich in Auslieferungsfragen zum justiziellen Amt der AfD machen zu lassen. Jedwedes Vertrauen in die Neutralität staatsanwaltschaftlicher Entscheidungen sei damit beschädigt.…"

     

    //http://www.taz.de/Justizpersonal-in-Berlin/!5297885/

     

    Fazit - Bock zum Gärtner - Aber Hallo!

    • @Lowandorder:

      & nochens -

       

      "…Vor seinem Einzug in den Bundestag war er leitender Oberstaatsanwalt in Berlin, dort galt er als Hardliner.…"

       

      Ah ja. So so. Bisken dünn - wa!

       

      & have a look at ~> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Roman_Reusch

      &

      FN 2 ~> für lausige Handwerker mal anne Hand. Newahr.

      &

      Einzelnachweise - ebenda

      &

      kurz - Recherche - das unbekannte -

      Wär's gewesen.

  • Es gilt, die AfD politisch-inhaltlich, nicht persönlich zu stellen, um zum einen ihr keine Möglichkeit zu geben, sich als Opfer darzustellen, und um zum anderen der Bevölkerung zu zeigen, dass die AfD außer ihren radikalen menschenverachtenden Sprüchen (die Grenze mit Waffen verteidigen und Ähnliches mehr) und Theorien nichts drauf hat.

  • „Grundsätzlich steht der AfD als drittstärkster Kraft im Bundestag ein Platz in dem Kontrollgremium zu“

     

    In Wirklichkeit ist es noch viel schlimmer: Denn wenn die SPD in die Regierung geht, ist die AfD Oppositionsführerin. Als solcher stehen ihr dann noch weitere Rechte zu, die ihr mit demokratischen Mitteln nicht vorzuenthalten sind.

     

    Jetzt rächt es sich, dass es nach der vorletzten Bundestagswahl den Oppositionsparteien gelang, trotz mäßiger Wahlergebnisse, Vorteile in der Geschäftsordnung für sich herauszuschinden. Damals feierten sie das als „großartigen Erfolg“. Der AfD werden nun die gleichen Rechte zustehen!

    • @Pfanni:

      Leider wahr.

       

      Aber das mit Demokrtieverständnis -

      vllt. angesichts der verluderten

      Parteien/Fraktions-Herrschaft a BT nochmals überdenken - hm¿!;)