Berlin nach dem CSD-Anschlag: Warmlaufen für den Wahlkampf
Die Berliner Landespolitik streitet über die Lehren aus dem CSD-Anschlag. CDU und AfD rufen nach härteren Gesetzen, die Justiz wehrt sich gegen Einmischung.
So viel Aufmerksamkeit gibt es selten für den Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses: Die Zuschauerplätze im Saal sind bis auf den letzten Platz besetzt und vor der Tür haben sich Kamerateams in Stellung gebracht – die Spitzenkandidat*innen von Grünen, Linken und AfD geben hier eilig Interviews, bevor die Sondersitzung des Gremiums startet.
Das Treffen war mit Spannung erwartet worden – schließlich ist es die erste öffentliche Auseinandersetzung des Parlaments mit dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) am Samstagabend mit einer Toten und mehr als 30 Verletzten. Der politische Betrieb war gerade in einer kurzen Sommerpause, wollte Luft holen, bevor die heiße Phase vor der Wahl im September startet. Nun ist der Wahlkampf auf einmal in vollem Gange.
Und so ist es nach einer Gedenkminute vor Sitzungsbeginn schnell vorbei mit der Einmütigkeit. Wer sich Aufklärung erhofft hatte, wird enttäuscht. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) verspricht zwar, sie wolle den Tathergang „gründlich aufarbeiten und vollständige Transparenz herstellen“. Mehr als das, was seit Tagen über den Anschlag, den mutmaßlichen Attentäter und die Arbeit der Sicherheitsbehörden berichtet wird, gibt die SPD-Politikerin aber nicht preis – auch mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts.
Werner Graf, Grünen-Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat, ist das nicht genug. Er fordert einen Untersuchungsausschuss: „Die Antworten müssen auf den Tisch kommen.“ Und will von Polizei und Justiz wissen: „Warum wurden bestimmte Gesetze nicht angewandt – etwa die Präventivhaft?“
SPD muss Koalitionspartner CDU bremsen
Er liefert damit eine Steilvorlage für den CDU-Innenpolitiker Burkhard Dregger, der sich und die schwarz-rote Koalition für die Verschärfung des Polizeirechts lobt, die im Dezember verabschiedet wurde. Süffisant sagt er zu Grünen und Linken: „Ich stelle fest, dass die Kollegen nach den von uns eingeführten Maßnahmen fragen. Damit haben wir also ihr Einverständnis hergestellt, das ist schon mal gut.“ Für Dregger gibt es ohnehin nur eine Richtung: „Was können wir als Gesetzgeber Ihnen als Sicherheitsbehörden noch entgegenbringen?“
Da muss sogar der Koalitionspartner SPD bremsen. Deren innenpolitischer Sprecher Martin Matz versucht, die Debatte herunterzukühlen: Die zuletzt oft geforderte Fußfessel für Gefährder stehe ja längst im Polizeigesetz. „Es hat mich irritiert, dass jetzt überall nach ihr gerufen wurde.“ Dabei sei er unsicher, ob die Maßnahme etwas bringe: „Bei häuslicher Gewalt ist der Auftrag klar: Der Gewalttäter soll ein bestimmtes Haus nicht betreten. Bei Gefährdern ist unklar, welche Orte sie nicht aufsuchen sollen.“
Noch deutlichere Kritik kommt vom Linken-Abgeordneten Niklas Schrader: „Viele Vorschläge sind nicht neu, sondern werden jetzt aus irgendwelchen Schubladen hervorgekramt, weil die politischen Akteure Rückenwind verspüren.“ Es gebe längst ein „breites Instrumentarium“ im Polizei- wie im Strafrecht.
Datenschutz? Egal
Ein Einwand, der die CDU kaum interessieren dürfte. Deren Spitzenkandidat Stefan Evers und Justizsenatorin Felor Badenberg hatten bereits am Dienstagabend bei einem Ortstermin im Schöneberger Regenbogenkiez ein Dokument mit dem Titel „Freiheit statt Islamismus“ präsentiert. Neben bereits bekannten Vorschlägen – Stichwort Fußfessel – pochen die beiden darin auf mehr Befugnisse für Geheimdienste und KI-Überwachung von Gefährdern.
Demnach sollen mithilfe von künstlicher Intelligenz Positionsdaten aus Fußfesseln mit anderen Informationen zusammengeführt werden – etwa zu Großveranstaltungen. Lästige Einschränkungen müssen weg, finden Evers und Badenberg: „Wo es hierzu noch Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen benötigt, müssen diese schnell vorgenommen werden. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.“
Stefan Redlich, LKA Berlin
Neben solchen strammen Law-and-Order-Vorschlägen wollen die beiden es aber auch mit Soft Power probieren. Etwa soll „Verfassungspatriotismus“ gegen Radikalisierung helfen, indem „ein positives Verhältnis zu unserem Land und unserem Grundgesetz vermittelt“ wird. In diesem Punkt seien neben Eltern, Familien und Schulen besonders „alle Formen der vom Land Berlin geförderten Jugendarbeit“ gefragt – also jene Einrichtungen, die seit mehreren Jahren unter dem Sparkurs der von Evers geführten Finanzverwaltung ächzen.
Auch die AfD versucht seit Tagen, die Debatte für ihre Agenda zu nutzen. Deren Scharfmacher Thorsten Weiß spricht am Mittwoch bei der Präsentation eines eigenen 9-Punkte-Plans von einer „weltfremden Kuscheljustiz“, Spitzenkandidatin Kristin Brinker legt mit einem „erschreckenden Maß an Staatsversagen“ noch einen drauf.
Justiz wehrt sich gegen Einflussnahme
Gegen solche Angriffe wehrt sich die Berliner Justiz am Mittwoch vehement: Nach drei Tagen Schelte sahen sich die Präsidentin des Berliner Kammergerichts, Andrea Diekmann, und die Berliner Generalstaatsanwältin Margarete Koppers offenbar genötigt, in einem ungewöhnlichen Statement das Wort zu ergreifen.
Darin weisen sie Kritik am Umgang der Berliner Justiz mit dem späteren mutmaßlichen Attentäter vehement zurück. Es werde „reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen gesucht“, die Kritik sei jedoch „vielfach pauschal oder von wenig Faktenkenntnis geprägt“. Das gefährde die Unabhängigkeit der Justiz, so Koppers und Diekmann.
Auch im Innenausschuss sind Vertreter*innen von Polizei, Justiz und Verfassungsschutz bemüht, Zweifel an der eigenen Arbeit auszuräumen. Stefan Redlich, Vizechef des Landeskriminalamts, nennt umfangreiche Details zur Überwachung des mutmaßlichen späteren Attentäters, stellt aber zugleich klar: „Observation ist nicht geeignet, um jemanden an einer Tat zu hindern.“ In diesem Fall habe man aber noch viel mehr unternommen, etwa Gefährderansprachen durchgeführt und den Reisepass eingezogen.
Auch Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel betont, ihre Behörde habe den Mann nicht aus dem Blick gelassen. Gleichzeitig habe die Behörde „nichts, aber auch gar nichts“ in den Händen gehabt, um den späteren Täter einzusperren oder eine Fußfessel zu beantragen.
Was den Tod des Attentäters angeht, ist die Polizei allerdings weniger auskunftsfreudig. Denn es ist weiterhin unklar, warum der Mann beim Zugriff tödlich verletzt wurde, obwohl er von Dutzenden Beamt*innen umstellt war. Dazu heißt es am Mittwoch nur, er sei auf engem Raum mit einem Messer in der Hand auf die Einsatzkräfte „zugeeilt“, da bleibe wenig Spielraum. Alles Weitere müsse die Mordkommission ermitteln.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert