Datenschutz und Informationsfreiheit: Weniger Kontrolle, mehr Überwachung
In ihrem Jahresbericht spart Berlins Datenschutzbeauftragte nicht mit Kritik. Die Koalition beschneide Auskunftsrechte, anstatt für Transparenz zu sorgen.
Berlins schwarz-roter Senat ist 2023 mit dem Anspruch angetreten, ein Transparenzgesetz mit „hohen Standards“ zu verabschieden. Amtliche Dokumente sollten im Regelfall automatisch veröffentlicht werden, um demokratische Kontrolle zu erleichtern. Drei Jahre später, kurz vor Ende der Wahlperiode, ist das Gegenteil passiert. Unter dem Vorwand einer veränderten Sicherheitslage nach Anschlägen auf die Stromversorgung haben CDU und SPD im März das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv beschnitten.
Kein Wunder also, dass Berlins Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, unzufrieden ist mit der Regierungskoalition. „Das ist keine gute Gesetzgebung“, kritisierte Kamp am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts ihrer Behörde. „Man ist weit über das Ziel hinausgeschossen“, sagte sie mit Blick auf die jüngsten Verschärfungen.
Seitdem ist alles, was die Bereiche kritische Infrastruktur und zivile Verteidigung betreffen könnte, pauschal vom Informationszugang ausgeschlossen. Außerdem wurden neue, weitreichende Gründe für die Ablehnung von IFG-Anfragen geschaffen. Fachleute warnen, dass etwa die CDU-Fördergeldaffäre unter dem neuerdings geltenden Gesetz nicht hätte aufgedeckt werden können.
Bundesweit Einschnitte geplant
Kamp zeigte sich entsprechend beunruhigt. „Der Staat und seine Behörden sollten ein Interesse haben, dass ihr Handeln überprüft und nachvollzogen werden kann“, stellte sie klar. Allerdings gebe es in ganz Deutschland derzeit Bestrebungen zur Einschränkung der Informationsfreiheit. „Diese Entwicklung bereitet mir große Sorgen“, sagte die Juristin.
Neben Berlin planen auch Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern massive Einschnitte. Auf Bundesebene scheiterte die CDU im vergangenen Jahr in den Koalitionsverhandlungen mit dem Vorhaben, das IFG schlichtweg abzuschaffen.
Der rabiate und eilige Kahlschlag beim Berliner IFG war am Dienstag nur einer von mehreren Punkten auf Kamps Liste mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen. Sie bemängelte, dass sich die parlamentarische Beteiligung ihrer Behörde insgesamt verschlechtert habe.
Das betreffe ganz aktuell den Gesetzentwurf für ein Mietenkataster, den CDU und SPD noch vor der Sommerpause durchs Parlament bringen wollen. Das Vorhaben enthalte handwerkliche Fehler, kritisierte Kamp. Etwa sei unklar, unter welchen Umständen und an welche Empfänger Daten aus dem Kataster übermittelt werden dürfen. „Diese Fehler wären vermeidbar gewesen, wenn man uns frühzeitig einbezogen hätte“, sagte die Juristin.
Auch schon bei den umfassenden Reformen des Berliner Polizeigesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes habe das Parlament Kamp zu spät informiert und sie zunächst nicht zu Wort kommen lassen. „Ich bin anzuhören vor dem Erlass von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften“, stellte Kamp am Dienstag klar. „Das ist keine Bringschuld, sondern meine Behörde ist mit ausreichend Zeit proaktiv einzubinden.“
Meike Kamp, Datenschutzbeauftragte
Auch inhaltlich erneuerte die Datenschutzbeauftragte ihre Kritik am neuen Polizeigesetz, besonders mit Blick auf die Videoüberwachung: „Von vielen Eingriffsbefugnissen sind auch unbeteiligte Personen erfasst.“ Ihr Appell: „Nicht jede technisch mögliche Überwachung ist rechtsstaatlich zulässig.“
Die Behörde von Berlins Datenschutzbeauftragter ist auch zuständig für die Wirtschaft und bearbeitet Beschwerden von Bürger*innen. Im vergangenen Jahr registrierte sie laut dem aktuellen Bericht rund 1.500 Vorfälle in Unternehmen, bei denen personenbezogene Daten ohne Berechtigung offen lagen.
Zudem zählte die Behörde rund 2.900 Beschwerden und 6.400 Beratungsanfragen. In 59 Fällen verhängte sie ein Bußgeld. Darunter waren mehrere Polizist*innen, aber auch Beschäftigte im Gesundheitswesen, die unbefugt Daten zu privaten Zwecken abgerufen hatten.
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