Berichterstattung über die IAA-Proteste: taz-Kollege festgesetzt
Nach über drei Stunden in Gewahrsam ist Michael Trammer am Abend freigelassen worden. Vorübergehend hatte die Polizei ihm ein faktisches Berichtsverbot erteilt.
![Protestierende vor einem besetzten Haus. Protestierende vor einem besetzten Haus.](https://taz.de/picture/5093612/14/255389228-1.jpeg)
Im Rahmen der Hausbesetzung in München durch AktivistInnen, die dadurch unter anderem gegen die Internationale Automobil-Ausstellung protestieren wollten, hat die Polizei München am Freitag den freien taz-Kollegen Michael Trammer festgesetzt. Trammer hatte die BesetzerInnen in das Haus begleitet. Er selbst hatte am Freitagnachmittag getwittert, er werde ins Münchner Polizeipräsidium gebracht, ihm werde Hausfriedensbruch vorgeworfen.
Nach mehr als drei Stunden in Gewahrsam wurde Michael Trammer wieder frei gelassen. Allerdings schloss ihn die Polizei München von der weiteren Bericherstattung aus. Ihm wurde eine Gefährderansprache und ein Betretungsverbot für alle Veranstaltungsflächen der IAA erteilt. „Dies ist offensichtlich rechtswidrig und ist eine massive Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit“, sagt Rechtsanwalt Florian Kubsch, der Trammer vor Ort betreut. Das Betretungsverbot hob die Polizei am späten Freitagabend schließlich wieder auf.
Die taz-Chefredakteurinnen Barbara Junge und Ulrike Winkelmann kommentierten: „Schön, dass unser Kollege wieder frei ist – aber ein faktisches Berichtsverbot für Michael Trammer beruhigt uns überhaupt nicht.“
Junge und Winkelmann hatten die Münchner Polizei umgehend kontaktiert und die Freilassung Trammers gefordert. Ihrer Ansicht konnte es sich bestenfalls um einen Irrtum handeln, denn JournalistInnen hätten das Recht, Protestaktionen zu begleiten und zu dokumentieren. Der Pressesprecher der Polizei München Andreas Franken erklärte der taz jedoch, Trammer sei vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs nicht ausgenommen, nur weil er Journalist sei. In der Tat sei man aber „sensibilisiert“, dass von der Räumung des widerrechtlich besetzten Hauses auch ein Journalist betroffen gewesen sei, ein Irrtum liege also nicht vor. Deshalb seien die KollegInnen im Präsidium angehalten, dass dieser Sachverhalt „bevorrechtigt behandelt“ werde.
Die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Monique Hofmann, kritisierte das in Teilen skandalöse Einsatzverhalten der Polizei rund um die IAA in München. „Es kann nicht sein, dass Journalisten wie Michael Trammer stundenlang festgehalten werden und nicht ihrer Arbeit nachgehen können, obwohl sie durch einen bundeseinheitlichen Presseausweis als hauptberuflich tätige Journalisten erkennbar sind.“ Erst gestern seien zudem vier Journalisten anderthalb Stunden in einer Gefangenensammelstelle festgehalten worden. Dagegen werde die dju in ver.di gerichtlich vorgehen, kündigte Hofmann an.
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