Bamf-Ermittlungsskandal: Staatsanwälte nicht justiziabel
Bremer Generalstaatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Janhenning Kuhn und Untergebene ein. Sie findet nämlich nicht raus, wer was gesagt hat.
Im Zuge des so genannten Bamf-Skandals hatten sich Kuhn und drei Dezernent*innen im Februar 2019 mit einem Journalisten der Wochenzeitung Die Zeit verabredet, um ihm Geheimnisse aus den Ermittlungsakten gegen die Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. zukommen zu lassen. Rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Bremen im Mai 2019 festgestellt hat.
Nach langer Weigerung, der Sache nachzugehen, hatte die Generalstaatsanwältin das Verfahren im Frühjahr 2021 endlich an sich gezogen – um die Ermittlungen nun zu beenden. Dabei war in ihrem Zuge sogar herausgekommen, dass die Staatsanwaltschaft selbst das illegale Pressegespräch angeleiert hatte – ein drastischer Verstoß gegen das presserechtliche Gleichbehandlungsgebot.
Trotz der kompletten Rechtsferne dieser Justizbehörde habe man „keinem der Beteiligten eine strafbare Handlung nachweisen“ können, behauptet nun der Ermittler. Es sei nämlich „völlig offen“ geblieben, „wem welcher Redebeitrag zuzuordnen“ gewesen wäre. Und von einem „gemeinsamen Tatentschluss“ sei „nicht auszugehen“.
Gemeinsam wie die Mafia
Mit Empörung reagierte Ulrike B.s Berliner Anwalt Johannes Eisenberg auf die Einstellung der Ermittlungen. „Wie Mafiosi“ hätten sich die Beteiligten verhalten. Die Begründung für die Beendigung der Untersuchung wertete er als Ausflüchte
Anders als von der Generalstaatsanwaltschaft behauptet, sei die Frage, wer exakt welche Äußerung getan habe, irrelevant. „Tatsächlich wollten die vier Beteiligten gemeinschaftlich das Ausplaudern der Geheimnisse“, so Eisenberg zur taz.
„Soweit einer sprach, saßen die anderen dabei und förderten dessen Plauderei durch psychische Unterstützung.“ Zudem habe Kuhn die Verbreitung der ehrenrührigen Legenden durch sein Beisein als weisungsbefugter Vorgesetzter gebilligt. „Hätten die ehemals Beschuldigten in dieser Weise eine gemeinschaftliche Körperverletzung begangen, wären die Tatbeiträge des jeweils Handelnden den anderen Beteiligten jeweils als Mittäter zugerechnet worden.“
Ein trübes Licht werfe der Vorgang auf die Qualität der Behörden, so Eisenbergs Fazit nun. „Der damals handelnde Dezernent ist in der Terrorismusabwehr beim Generalbundesanwalt tätig, seine Vorgesetzte beim Landesrechnungshof, der Behördenleiter weiter Behördenleiter, der Pressesprecher verwest weiter die ‚Öffentlichkeitsarbeit‘ der Staatsanwaltschaft“, so der Anwalt. „Wir müssen also mit weiteren vergleichbaren Taten rechnen, denn ihr Tun bleibt völlig folgenlos.“
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