BKA will WhatsApp ausspähen: Sie können es einfach nicht

Die Innenminister wollen die Überwachung von Messengern erlauben. Das ist schon längst möglich – gelingt dem Bundeskriminalamt aber nicht.

Die rot lackierten Daumen einer Frau tippen auf einem Smartphone

Ruhig weiter tippen – das BKA dürfte zwar mitlesen, kann es aber nicht Foto: dpa

Sie fühlten sich wie Helden. Am Mittwoch beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern, dass endlich auch Messenger-Dienste wie WhatsApp überwacht werden sollen – damit es bei Chats keine „rechtsfreien Räume“ mehr gibt, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte. De facto war das aber nur eine Performance von Entschlossenheit.

In Zeiten fast wöchentlicher islamistischer Anschläge ist es ja durchaus legitim, wenn die Sicherheitsbehörden in begründeten Fällen auf solche Kommunikation zugreifen wollen. Immerhin bekommen die oft schnell radikalisierten Attentäter immer wieder Anleitung und Anfeuerung von IS-Hinterleuten aus Syrien oder dem Irak. Kommuniziert wird verschlüsselt, zum Beispiel über WhatsApp.

Technisch geht es bei der Überwachung von Messengern um eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sie zielt auf verschlüsselte Kommunikation, die nicht wie üblich auf dem Übertragungsweg überwacht werden kann. Deshalb muss die Polizei vor der Verschlüsselung zugreifen – im Telefon oder im Computer, also an der Quelle. Die Quellen-TKÜ mittels Spionagesoftware (Trojaner) soll zur Strafverfolgung künftig immer dann möglich sein, wenn auch bisher Telefonate oder E-Mails überwacht werden durften.

Das will der Bundestag noch im Juni beschließen. Eine entsprechende Formulierungshilfe, die in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zur Strafprozessordnung eingebracht werden soll, hat Justizminister Heiko Maas (SPD) bereits vorgelegt.

Auf dem Messenger-Auge blind

Insofern haben die Innenminister jetzt nur von der Tribüne aus Beifall geklatscht – und den falschen Eindruck erweckt, dass damit die Terrorabwehr verbessert wird. Das aber ist Quatsch. Denn zur Terrorabwehr hat das Bundeskriminalamt schon seit 2009 die Befugnis zur Quellen-TKÜ.

Dass das BKA keine Terroristen-Messenger überwacht, liegt also nicht daran, dass es das nicht darf. Das BKA kann es einfach nicht. Darüber sprachen die Innenminister natürlich nicht so gern. Aber BKA-Vizepräsident Peter Henzler hat es auf dem letzten Anwaltstag Ende Mai ganz deutlich gesagt: „Wenn es um Messenger geht, sind wir blind und taub. Wir können sie nicht überwachen.“

Die Innenminister haben von der Tribüne aus Beifall geklatscht – und den falschen Eindruck erweckt, dass damit die Terrorabwehr ­verbessert wird

Die Innenminister loben also die rechtliche Einführung einer Maßnahme zur Strafverfolgung, die das BKA trotz jahrelanger Erlaubnis noch nicht einmal zur Terrorabwehr nutzen kann. Das beeindruckt nur Beobachter, die sich ausschließlich für symbolische Politik interessieren.

Neben den speziellen Problemen mit Messenger-Diensten hat das BKA auch noch keine Spähsoftware, die auf Mobiltelefonen funktioniert und die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Datenschutz erfüllt. Selbst bei Telefonaten ist die Quellen-TKÜ bisher auf Skype-Gespräche beschränkt, die mit Windows-betriebenen PCs und Laptops geführt werden.

Behörden wollen illegal kaufen

Nicht zuletzt besteht das Problem, einen solchen Trojaner auf das entsprechende Gerät aufzuspielen. Einbrüche in die Wohnung sind nicht erlaubt. Möglich ist die Zusendung manipulierter E-Mail-Anhänge oder die heimliche Manipulation des Geräts bei einer Fahrzeugkontrolle oder am Zoll.

Möglich wäre auch die Ausnutzung von Software-Schwachstellen (Zero-Day-Exploits). Informationen darüber wollen Sicherheitsbehörden auf illegalen Märkten kaufen und für Überwachungszwecke nutzen – statt die Hersteller zu informieren und damit Nutzer vor Cyberkriminellen zu schützen. So etwas sollte, unabhängig von den Nutzungsmöglichkeiten, generell verboten werden.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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