Automatische Google-Suchvorschläge: Technisch generierte Beleidigung

Weil sein Name mit „Scientology“ und „Betrug“ in Verbindung gesetzt wird, klagt ein Unternehmer in Köln gegen Google. Die Entscheidung steht noch aus.

Die automatischen Suchvorschläge und ihre Tücken. Bild: dpa

KÖLN dpa | Die Tücken einer Komfort-Funktion im Suchfeld von Google beschäftigen erneut die Justiz. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) befasste sich am Donnerstag mit der Klage eines Unternehmers: Bei der Suche nach seinem Namen ergänzt Google die Suche um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“.

Der Firmengründer aus der Nähe von Speyer sieht die Ergänzungsvorschläge als geschäftsschädigend an und glaubt, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der 50-Jährige, dessen Firma Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, klagt auf Unterlassung und fordert eine Geldentschädigung.

In einem früheren Verfahren war der Fall bereits von dem Kölner Gericht abgewiesen worden. Der Kläger ging jedoch in Revision – mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil, dass rein technisch erzeugte Suchvorschläge auch Persönlichkeitsrechte verletzten können.

Nun prüft das OLG in Köln erneut, ob Google in diesem Fall die Suchwortkombination künftig unterlassen muss. Als unstrittig sah das Gericht an, dass der Unternehmer tatsächlich in einer Verbindung mit Scientology stehe. Er und seine Kinder seien evangelisch getauft, erklärte hingegen der Kläger. Am Donnerstag befassten sich die Richter damit, wann Google Kenntnis über die Beschwerde des Unternehmers erlangte und ob der Konzern seiner Prüfungspflicht nachgekommen ist. Die Verhandlung soll Mitte März fortgesetzt werden.

Auch der Fall Bettina Wulff wird bald verhandelt

Der Unternehmer sieht Google klar in der Pflicht, eine generelle Lösung für die Ergänzung der Suchworte mit negativ besetzten Begriffen zu finden: „Wenn Missbrauch und Unwahrheiten entstehen, ist das nicht in Ordnung“, sagte er am Ende der Verhandlung.

Google-Anwalt Jörg Wimmers erklärte in der Verhandlung, dass die Diskussion um diese Rechtsfrage noch lange nicht abgeschlossen sei. Unter Umständen müsse der Europäischen Gerichtshof dazu eine Entscheidung fällen.

Auch Bettina Wulff war gegen Google vor das Landgericht Hamburg gezogen. Bei der Suche nach ihrem Namen waren automatisch die Begriffe „Rotlicht“ und „Escort“ ergänzt worden, die bei Nutzung auch auf eine Reihe von Suchtreffern führten. Der Fall wird am 31. Januar in Hamburg verhandelt.

Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert, auch Microsofts Suchmaschine Bing bietet diese Funktion. Sie soll den Nutzern unnötige Tipparbeit ersparen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.