Austausch klimafeindlicher Heizungen: Wärmewende peu à peu
Das Wirtschafts- und Bauministerium halten am Stopp für neue Öl- und Gasheizungen fest. Für bestehende Anlagen gibt es lange Übergangszeiten.
Der von den beiden Ministerien erarbeitete Gesetzentwurf schreibt für neue Heizungen keine Technik vor. So ist es zum Beispiel möglich, Wärmepumpen, mit grünem Gas betriebene Heizungen oder Fernwärme zu nutzen. Dabei sind auch Hybridlösungen erlaubt, beispielsweise eine Kombination aus Wärmepumpe plus Gas. In Härtefällen sollen Eigentümer von der Pflicht befreit werden können.
Für bestehende Heizungen ändert sich zunächst nichts. Die geltende Rechtslage sieht allerdings bereits vor, dass Heizungen ausgetauscht werden müssen, die älter als 30 Jahre sind. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden im Schnitt jährlich 750.000 neue Heizungen erneuert, davon 250.000, weil sie defekt sind. Bei den übrigen handelt es sich um einen geplanten Austausch.
Geht eine Heizung kaputt, darf sie aber auch künftig repariert werden. Bei einem Totalschaden muss sie innerhalb von drei Jahren umgestellt werden, bei Gasetagenheizungen sind es sechs Jahre. Übergangsweise kann eine konventionelle Heizung eingebaut werden. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass ein Markt für gebrauchte Heizungen entstehen wird.
Lindner ist dagegen
Wärmepumpen sollen der neue Standard werden. Sie sind sehr viel teurer als klassische Gas- und Ölheizungen. Die Bundesregierung fördert ihre Installation deshalb mit bis zu 40 Prozent. Ab 2024 soll eine nach Einkommen gestaffelte Förderung hinzukommen.
Der Gesetzentwurf ist noch in der Frühkoordinierung und bislang nicht mit anderen Ressorts abgestimmt. Änderungen sind wahrscheinlich. FDP-Chef Christian Lindner hat bereits Widerstand angekündigt.
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