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AußengastronomieBezirke spucken Senat ins Bier

So schnell wird das nichts mit dem abends vor der Kneipe länger draußen Sitzen. Die Bezirke lehnen das neue Gaststättengesetz des Senats in jetziger Form ab.

Lauschige Sommernacht vor einem Lokal in der Schlesischen Straße in Kreuzberg Foto: Jörg Carstensen/dpa/picture alliance

Laue Sommernächte auf Bierbänken vor Kneipen und Spätis bis in die Nacht: Berlin sei nicht Deutschland, heißt es oft, wenn man im Ausland versucht, das Leben in dieser Stadt zu beschreiben. Doch spätestens dann, wenn ein Nachbar die Polizei ruft, weil jemand vor der Bar kurz nach 22 Uhr doch noch einmal zu laut lachte, ist klar: Berlin ist genauso deutsch wie Stuttgart oder Paderborn.

Doch damit sollte eigentlich schon bald Schluss sein: Im März hat der Senat ein neues Gaststättengesetz beschlossen, das eigentlich noch 2026 in Kraft treten sollte. Damit wolle man „den Betrieben mehr Planungssicherheit geben, bürokratische Hürden abzubauen und zugleich Sicherheit sowie Verbraucherschutz gewährleisten“, ließ der Sen,at verlauten. Aber nun wird vermeldet: ganz so schnell wird das nichts. Denn der Rat der Bürgermeister lehnt das Gaststättengesetz in seiner jetzigen Form ab.

Der Rat setzt sich aus dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU), Bürgermeisterin und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD), Bürgermeister Stefan Evers (CDU) sowie den 12 Be­zirks­bür­ger­meis­te­r:in­nen zusammen. Viele der Bezirksfürsten fühlen sich von Wirtschaftssenatorin Giffey, Initiatorin des Gesetzes, übergangen: „Bedauerlicherweise nimmt die Senatsverwaltung die von den Bezirken sachlich geäußerten Bedenken zum Gesetzentwurf nicht hinreichend ernst“, teilte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf der taz mit. Die Wirtschaftsverwaltung widerspricht: „Dieses Gesetzesvorhaben wurde lange und intensiv vorbereitet, natürlich auch unter Beteiligung der Bezirke.“

Das Landesgaststättengesetz soll unter anderem bürokratische Hürden für die Gastronomie abbauen. „Unsere Rechtsgrundlage ist das Bundesgaststättengesetz aus dem Jahr 1971. Jetzt bringen wir unser Gaststättenrecht aus den 1970er Jahren ins 21. Jahrhundert und machen es hauptstadttauglich“, erklärte Giffey gegenüber der Presse. Doch der Punkt, an dem sich viele stören, ist ein anderer: die Außengastronomie.

Senat will Ausgehviertel definieren

Das Gesetz sieht vor, dass der Senat sogenannte „Ausgehviertel“ für Berlin festlegt. Orte mit einer hohen Dichte an Kneipen, Restaurants und anderweitigen Angeboten. Für diese Viertel soll der Eintritt der Nachtruhe, die bislang ab 22 Uhr gilt nach hinten verlagert werden. Unter der Woche bis 23 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen bis 24 Uhr, vorausgesetzt eine normale Betriebslautstärke wird nicht überschritten. Zurzeit werden Gäs­t:in­nen nach 22 Uhr draußen zumeist nicht mehr bedient, die Sorge vor Beschwerden von An­woh­ne­r:in­nen ist zu groß.

„In unserer Straße gibt es drei Läden, die auch abends offen sind. Wir sind schon der lauteste von denen, weil wir viel live Musik haben“, sagt Marc-Alexey Papanastasiou. Er betreibt das „Terzo Mondo“ am Charlottenburger Savignyplatz, ehemaliger Treffpunkt vieler Exil­grie­ch:in­nen während der griechischen Militärdiktatur und Zentrum linken Widerstands. Natürlich könne es da auch mal lauter werden. Deshalb begrüße er das Vorhaben des Senats. Berlin lebe von der Kneipenkultur, sagt Papanastasiou. „Wenn das Recht immer nur beim Mieter ist und nicht beim Gastonomen, ist man dem schutzlos ausgesetzt. Da ruft jemand dreimal die Polizei, und dann hat man die Schwierigkeiten.“

Auf taz-Anfrage, ob die zentrale Festlegung von Ausgehvierteln durch den Senat auch Vorteile haben könnte, antwortet das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit einem klaren „Nein“.

Wir leben in einer Stadt, die von dieser Infrastruktur lebt. Wenn das Recht immer nur beim Mieter ist und nicht beim Gastonomen, ist man dem ja schutzlos ausgesetzt

Marc-Alexey Papanastasiou

Katharina von Hirschhausen ist am Walter-Benjamin-Platz aufgewachsen, nur wenige Gehminuten vom bekannten Savignyplatz. Am Walter-Benjamin-Platz gibt es große Restaurants, die im Sommer auch Partys und Festivals veranstalten. „Das war schon oft laut. Meine Familie hatte aber das Privileg, dass niemand im Schichtdienst arbeiten musste, deshalb war es eher nett“, sagt die 22-Jährige der taz. Die Gastronomie habe in den letzten Jahren aus einer Betonwüste einen belebten Platz gemacht, der sowohl Kindern als auch feiernden Jugendlichen Platz bietet.

Konflikte vorprogrammiert

„Es gibt hier aber auch nicht so viele alte Mietverträge, es sind also eher reiche Leute“, sagt sie. Sich in hintere Räume der Wohnung verziehen zu können, müsse man sich leisten können. Am Savignyplatz sei das anders, sagt von Hirschhausen. Die An­woh­ne­r:in­nen dort hätten häufiger ältere Mietverträge. „Und die ganzen Kids, die im Sommer dort sind, also wir, sind im Sommer schon anstrengend laut.“

Für Wibke Werner, Geschäftsführerin vom Berliner Mieterverein würde das neue Gaststättengesetz zu unnötigen Konflikten zwischen An­woh­ne­r:in­nen und Gastronomie führen. „In einer Großstadt wie Berlin sind die Anwohner eh schon erheblichen Lärmbelastungen ausgesetzt. Ihnen nun in den betreffenden Ausgehvierteln noch mehr zuzumuten, sehen wir kritisch.“

Wirtschaftlich sei das neue Gesetz für die Betriebe eine gute Sache. „Wir begrüßen das Vorhaben, das Gaststättenrecht zu modernisieren, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen, ausdrücklich“, sagt die Berliner IHK der taz. Entscheidend für die positiven Effekte sei jedoch, dass „die neuen Regelungen klar, nachvollziehbar und berlinweit möglichst einheitlich ausgestaltet werden“.

Hier sind sich auch die Bezirke einig: „Es kann sinnvoll sein, berlinweit einheitliche Maßstäbe für Außengastronomie und sogenannte Ausgehviertel zu entwickeln“, heißt es etwa vom Bezirksamt Pankow. „Die konkrete Festlegung solcher Gebiete muss aber die örtliche Situation berücksichtigen.“ Und die würden die Bezirke am besten kennen. Außerdem seien diese am Ende auch dafür zuständig, die neuen Regeln durchzusetzen. Was Berlin jetzt brauche, um langfristig mit- und nebeneinander zu leben und zu feiern ist laut Bezirksamt Treptow-Köpenick ein runder Tisch unter Beteiligung des Hotel- und Gaststättenverbands, der Clubcommission, Bürgervereinen und Anwohnerinitiativen sowie der Verwaltung.

„Wir werden gemeinsam mit den Bezirken daran arbeiten, eine gute Verfahrensweise für die Umsetzung zu entwickeln“, sagt Wirtschaftsenatorin Giffey der taz. Für den Fraktionsvorsitzenden der Linken in der BVV René Pérez Domínguez kommt das zu spät. „Das bisherige Verhalten des Senats hat gezeigt, dass er nicht gewillt ist, die Bezirke mitzunehmen“, sagt er der taz.

Festhalten will der Senat denn auch an der zentralisierten Benennung von Ausgehviertel. Begründet wird das so: Wer in belebtere Stadtviertel zieht, müsse sich nicht wundern, wenn es belebter zugeht. So sieht es auch Gastwirt Papanastasiou: „Man sieht es ja bei den ganzen Clubs in den angesagten Gegenden. Viele Menschen ziehen dorthin, weil sie die Lebendigkeit super finden. Und dann müssen die Läden, die das Leben ausmachen, schließen, weil es manchen doch zu laut ist. Da sollte es mehr Schutz geben“, findet er.

Katharina von Hirschhausen hingegen hält das Argument der Senatsverwaltung für lebensfremd „Viele können sich nicht aussuchen, wo sie wohnen.“ Die Grundannahme, man müsse in belebten Ecken mehr aushalten, teile sie zwar, man dürfe den sozialen Aspekt aber nicht vergessen. „Kennzeichnungen als Ausgehviertel halten vielleicht empfindlichere Menschen davon ab, neu in die Viertel zu ziehen. Für diejenigen, die aber schon dort wohnen, ist das schwieriger. Und das sind die meisten.“

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