Ausschluss vom Buchhandlungspreis: Die Jury steht zu allen 118 Buchhandlungen
Die Fachjury des Buchhandlungspreises hat sich zu Wort gemeldet. Sie kritisiert Weimers Entscheidung vehement, drei linke Buchhandlungen zu streichen.
Der Protest rund um den Buchhandlungspreis geht weiter. In einem öffentlichen Statement hat sich die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 von dem Ausschuss dreier Buchhandlungen distanziert. Diese besteht aus drei Branchenvertreter*innen vom Wagenbach Verlag, Aufbau Verlag sowie Palomaa Publishing, einem Literaturkritiker, einer Journalistin sowie einer Vertriebsleiterin. Ein siebtes Jurymitglied war bereits im Vorfeld aus persönlichen Gründen von dem Amt zurückgetreten.
Die Jury hatte die 118 inhaber*innengeführten Buchhandlungen vorgeschlagen, da diese „in besonderer Weise eine Verbindung aus kultureller Verantwortung und gesellschaftlichem Engagement“ verkörpern, heißt es in dem Statement. Die Entscheidung, drei Buchhandlungen nachträglich von der Auszeichnung auszuschließen, traf Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Die Jury steht nun aber nach wie vor hinter ihrer Auswahl. Sie habe die drei Leerstellen bewusst nicht noch einmal neu besetzt, um „eine sichtbare Lücke zu lassen“. Von dem dabei angewandten Haber-Verfahren distanziere sie sich ausdrücklich.
Das 2017 erlassene Haber-Verfahren ermöglicht es sämtlichen Ministerien, den Verfassungsschutz zu konsultieren, bevor Fördergelder an zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden. Im Falle des Golden Shop und der Buchläden Zur schwankenden Weltkugel und Rote Straße sollen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen – welcher Art diese sind, wird nicht genauer definiert. Laut eines Berichts von Radio Bremen sollen im Falle des „Golden Shop“ bereits Links auf der Website sowie Sprüche auf der Fassade dafür ausreichen. Gegenüber der taz wollte der Verfassungsschutz dies weder bestätigen noch dementieren.
Der Ausschluss wurde von vielen als Einschnitt in die Kunst- und Kulturfreiheit gewertet. Diesen Diskurs begrüßt die Jury, „da es hier um die Klärung grundsätzlicher demokratischer Belange geht“. Schließlich seien Buchhandlungen „Orte der Meinungsbildung und der gelebten Meinungsfreiheit“.
Mechthild Röttering, eine der Inhaber*innen des Göttinger Buchladens „Rote Straße“, freut sich über das öffentliche Statement: „Ich weiß es zu schätzen, dass die Jury eine so klare Position bezieht.“ Die drei betroffenen Buchhandlungen wollen gegen den Ausschluss klagen.
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