Ausländerbehörde macht ernst: Erdoğan-Gegner soll in die Türkei zurück
Der türkische Regimekritiker Adil Yiğit muss ausreisen. Verhindern könnte das ein Asylantrag, doch den will er nicht stellen.
Anm. d. Red.: Der Journalist Adil Yigit wird nicht abgeschoben. Der taz ist hier ein Fehler unterlaufen. Warum die Geschichte so kompliziert ist, wieso es zu diesem Fehler kam und welche Rolle die Infos der Hamburger Behörden dabei spielen, steht in unserem Rechercheprotokoll.
Die Mitteilung sei für ihn überraschend gekommen, sagt Yiğit. Zwar teilte ihm die Ausländerbehörde im November mit, dass beabsichtigt sei, den Antragt auf Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, noch vor Kurzem hätte ihm die Behörde aber in einem Gespräch signalisiert, eine Regelung finden zu wollen. „Der rot-grüne Senat sollte sich schämen“, sagt er. Yiğit vermutet politische Gründe hinter der Ablehnung.
Die Behörde erklärt, dass Yiğit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht erfülle. Denn er lebe weder mit seinen Kindern zusammen noch gehe er einer Beschäftigung nach. Zwei seiner Kinder leben zur Zeit mit ihrer Mutter im Ausland. Als Journalist findet er nach eigenen Angaben keinen Job.
Yiğit betreibt die regimekritische Onlineplattfom „Avrupa Postası“, verdient damit allerdings kein Geld. Außerdem hat er eine halbjährige sozialpädagogische Fortbildung gemacht. Trotz mehrerer Bewerbungen und auch Vorstellungsgesprächen habe er keine Anstellung gefunden, erklärt der 60-Jährige.
Seit fast 40 Jahren in Deutschland
Yiğit wurde im osttürkischen Malatya geboren, lebte in Istanbul und war dort Mitglied der militanten marxistisch-sozialistischen Organisation „Devrimci Sol“. Als die Gewalt in der Türkei Anfang der Achtzigerjahre eskalierte, floh Yiğit über Frankreich nach Deutschland, heiratete hier eine Redakteurin der taz Hamburg. 1997 wurde die Ehe geschieden.
Adil Yiğit, Journalist und Erdoğan-Kritiker
Lange hatte Yiğit einen Flüchtlingsstatus, den ihm die französischen Behörden erteilten. Als 2013 in der Türkei die Proteste gegen das Erdoğan-Regime aufkeimten, hatte er die Hoffnung, bald in seine Heimat zurückkehren zu können. Er sagt, die Ausländerbehörde habe ihm damals geraten, seinen Flüchtlingsstatus abzugeben. Und das tat er. Doch sicherer wurde es in der Türkei nicht. Yiğit blieb und erhielt eine befristete Aufenthaltserlaubnis.
Ein „Like“ genügt
Dass sich an der Situation für Regimekritiker nichts geändert hat, macht die Aktualisierung der Reisehinweise für die Türkei des Auswärtigen Amts deutlich. Seit Dienstag warnt die Behörde, dass regierungskritische Kommentare in sozialen Medien zu Festnahmen führen können. Schon ein „Like“ unter einem fremden Beitrag könne ausreichen.
Der Staatsbesuch von Präsident Erdoğan im September verdeutlichte Yiğits Verhältnis zur türkischen Regierung. Auf der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Erdoğan führten Sicherheitsbeamte ihn aus dem Raum, weil er ein T-Shirt trug, auf dem „Gazetecilere Özgürlük – Pressefreiheit für Journalisten in der Türkei!“ stand.
Erdoğan beobachtete die Szene lächelnd. Yiğit gehörte auch zu den JournalistInnen, denen beim G20-Gipfel trotz Akkreditierung die Zugangsberechtigung zum Bundespressezentrum entzogen wurde.
Angst vor Asylfalle
Er ist überzeugt, dass er mit der Abschiebung für seine Vergangenheit bestraft werden soll, die Begründungen nur ein Vorwand sind. Während seiner Anfangszeit in Deutschland hielt Yiğit noch Kontakt zu seinen linken Genossen. In einem von ihm angemieteten Büro fand die Polizei 1996 mehrere Waffen. Yiğit bestreitet, dass es seine waren, er habe seinen Genossen lediglich einen Gefallen getan. „Das ist nun 20 Jahre her“, sagt er. „Ich bin mir meiner Fehler bewusst und habe teuer dafür bezahlt.“ Mehr als zwei Jahre saß er in Haft, sagte sich danach von jeglichen politischen Organisationen los und ließ sich nichts mehr zu Schulden kommen.
Trotzdem scheint es nun so, als wäre ein Asylantrag Yiğits einzige Chance, in Deutschland zu bleiben. Doch Yiğit weigert sich. „Die wollen mich nur in die Asylfalle locken“, sagt er. „Dann fängt alles von vorne an und ich muss vielleicht umziehen. Ich kenne diese Bürokratie.“ Außerdem müsste Yiğit als Asylberechtigter seinen türkischen Pass abgeben und das will er nicht. „Dann kann ich nicht mehr in die Türkei reisen“, sagt er. „Aber irgendwann wird die Ära Erdoğan zu Ende sein und dann möchte ich in meine Heimat zurückkehren.“
Eine Sprecherin der Ausländerbehörde wollte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu dem Fall äußern. Yiğit will sein weiteres Vorgehen Anfang kommender Woche mit seinem Anwalt besprechen. In jedem Fall werde er Widerspruch einlegen. „Ich werde auf mein Recht bestehen“, sagt er.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu
Er wird nicht mehr kommen
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin