Attentäter von Aschaffenburg: Einweisung per Gerichtsurteil
Nach der Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Urteil fiel am Donnerstagvormittag.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
afp | Nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der Beschuldigte dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt am Donnerstag. Gegen den heute 28-jährigen Angreifer war in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt worden, er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig.
Der Beschuldigte hatte am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.
Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte, und den „hochgefährlichen Beschuldigten“ durch die dauerhafte Unterbringung aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, dieser sei psychisch krank.
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