Asylrecht in Großbritannien: Menschenrechte werden ausgesetzt
Die britische Innenministerin verkündet schärfere Abschieberegeln für Bootsflüchtlinge, die über den Ärmelkanal kommen.
![Die britische Innenministerin vor einem Haus in London Die britische Innenministerin vor einem Haus in London](https://taz.de/picture/6139185/14/Grossbritannien-Flucht-1.jpeg)
Das Recht, eine Abschiebung zu stoppen, weil Menschenhandel oder Sklaverei vorliege, gelte bei einer illegalen Einreise nicht mehr. In einer Presseerklärung des Innenministeriums hieß es zudem, dass auch das Recht auf eine Rückkehr nach Großbritannien, sowie das Recht, je die britische Staatsbürgerschaft zu erhalten, verfalle.
Ausnahmen bei der Abschieberegelung werde es nur bei Kindern unter 18 Jahren geben, bei Menschen, deren Gesundheitszustand eine Abschiebung nicht zulässt, und in besonderen Härtefällen, sagte Braverman.
Sie könne nicht garantieren, dass die Ankündigungen mit dem britischen Menschenrechtsgesetz kompatibel seien, wohl aber mit internationalem Recht und der Flüchtlingskonvention von 1951. Im Gesetz seien allerdings bereits Vorkehrungen eingebaut, die Teile des Menschenrechtsgesetzes in diesem Fall außer Kraft setzen. Andere verneinen jede Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so dass das Gericht nicht einfach die britischen Maßnahmen blockieren könne.
Harte Kritik von Labour und NGOs
Weitere Vorkehrungen würden auf bereits laufende gemeinsame Programme mit Frankreich aufbauen, die man bei einem Gipfel zwischen den beiden Staaten am Freitag weiter diskutieren wolle, sowie auf ein Abkommen mit Albanien. Man wolle Abkommen mit anderen Ländern schließen.
Labours Schatteninnenministerin Yvette Cooper kritisierte die Ankündigungen. Der Anstieg der Bootüberquerungen auf letztes Jahr 45.000 von 280 vor vier Jahren sei einzig die Schuld der seit 13 Jahren regierenden Torys, die es weder schafften, gegen Menschenschleuser vorzugehen, noch aufgrund von Personalkürzungen entstandenen Rückstau an Asylanträgen zu bearbeiten.
Zudem bestünden kaum Vereinbarungen mit anderen Ländern, Flüchtlinge wieder aufzunehmen. Abschiebungen nach Ruanda, sie werden derzeit vom höchsten britischen Gericht geprüft, wären auf insgesamt nur 200 Personen begrenzt.
Demnach könnten nach Ablaufen der 28-tägigen Haft Menschen mit Foltertrauma, einstige Übersetzer für Großbritannien aus Afghanistan, und Familien mit Kindern, in einem rechtlichen Limbo auf den Straßen enden oder auf Ewigkeit in von Steuerzahler:innen bezahlten Unterkünften leben, ohne Hoffnung auf Lösung ihrer Fälle, ohne Asyl und ohne Rückführung in ein sicheres Land.
Die Ankündigungen stießen auch bei Flüchtlingsorganisationen auf harte Kritik.
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