Das Berliner Verwaltungsgericht hat es der Polizei nun erstmals bescheinigt: Schmerzgriffe gegen einen Aktivisten der Letzten Generation waren rechtswidrig.
Zwei Prozesstage gingen am Montag und Mittwoch ohne Urteil zu Ende. Denn der Fall zeigt, wie schwierig es ist, Wissenschaft und Recht zusammenzubringen.
Der Bundesgerichtshof lehnt die Revisionen von Lina E. und der Bundesanwaltschaft ab: E. gilt weiter nicht als Rädelsführerin und es bleibt bei 5 Jahren Haft.
Die Journalistin Elif Akgül berichtete auch für die taz über inhaftierte Medienschaffende in der Türkei. Unter einem Vorwand wurde sie nun selbst verhaftet.