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Folgen eines MasturteilsPerspektive für die Pute

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sich die Putenmastbranche ändern. Der niedersächsische Verband warnt vor übereilten Reaktionen.

Manchmal entfalten Klagen aus Süddeutschland gerade in Niedersachsen Wirkung. So war der Verein Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg (MfT BW) 2017 gegen die konventionelle Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall vor Gericht gezogen. Er warf dem dortigen Veterinäramt tierschutzrechtliche Untätigkeit vor.

Im April 2026 ist vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das letztinstanzliche Urteil in der Sache gesprochen worden: Es gab den Tier­schüt­ze­r*in­nen recht. Jetzt liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor. Und sie zeigt: Die Putenmastbranche muss sich bundesweit reformieren.

Und deren Hotspot ist nach wie vor Niedersachsen: 37 Prozent der deutschen Putenmast konzentrieren sich hier. Besonders hoch ist die Konzentration im Emsland. In konventionellen Massenbetrieben, oft mit Beständen von 10.000 Tieren, stehen bis zu fünf Tiere auf einem Quadratmeter Stallfläche.

Das Urteil ruft hierzulande Skepsis hervor. Der CDU-Mann Friedrich-Otto Ripke ist Vorsitzender des Landesverbandes der niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW). Zuvor hatte er unter der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin und Putenmästerin Astrid Grotelüschen (CDU) als Staatssekretär gedient. Er warnt angesichts des Urteils nun vor „falschen und übereilten Reaktionen“.

Selbstverpflichtung reicht nicht

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hält sich gänzlich bedeckt. „Zu diesem Thema“, schreibt ihre Sprecherin Jolin Scholz der taz, „kann ich Ihnen keine Auskunft geben.“ Der Konventionalmastbetrieb, dessen Massenhaltung der MFT-Verein veterinärmedizinisch ohne Folgen bemängelt hatte, hatte sich an den „bundeseinheitlichen Eckwerten für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“ orientiert.

Die waren 2013 von der Geflügelwirtschaft als Selbstverpflichtung erstellt worden, weil eine rechtsverbindliche Verordnung zur Putenhaltung bisher fehlt. Aber das reicht nicht, so das BVerwG. Die Haltungsbedingungen des Betriebs, die auch denen in Niedersachsen ähneln, seien mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar.

Die Eckwerte sind also Geschichte. Das stellt die Haltungspraxis generell infrage. Denn die meisten deutschen konventionellen Putenmastbetriebe machen es ähnlich wie der bemängelte Betrieb. Und fast alle der knapp 30 Millionen Puten, die pro Jahr in Deutschland geschlachtet werden, kommen aus solchen Betrieben.

Die Veterinärbehörde, so das Gericht, hätte auf Grundlage des Tierschutzgesetzes einschreiten können und müssen, auch ohne Haltungsverordnung, auch gegen eine freiwillige Branchenvereinbarung. „Nun ist darauf zu achten, dass die Haltungsbedingungen tatsächlich radikal verbessert werden und dies auch kontrolliert wird“, schreibt Falko Drescher der taz, Jurist bei der Tierrechtsorganisation Peta Deutschland.

Peta habe die Entscheidung des BVerwG zum Anlass genommen, „Strafanzeigen zu stellen, weil nun noch offensichtlicher ist, dass Puten unter industriellen Haltungsbedingungen Schmerzen und Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes erleiden“. Der Landkreis Schwäbisch Hall müsse nun Auflagen gegenüber dem Putenmastbetrieb erlassen, die dem Tierschutzgesetz entsprechen, fordert MfT BW. Das habe er „über nahezu zehn Jahre verweigert“.

Die Bundesregierung muss endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten schaffen

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes

Das Urteil sei wegweisend, betont Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, die die Klage unterstützt hatte. Es zeige: „Die gängigen Haltungsbedingungen in der Putenmast verstoßen gegen das Tierschutzrecht.“

Die Urteilsbegründung liefere „einen klaren rechtlichen und fachlichen Auftrag“, findet Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Bundesregierung muss endlich verbindliche Haltungsvorgaben für Puten schaffen.“

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) habe die Streitsache „mit großer Aufmerksamkeit verfolgt“, schreibt eine Sprecherin des Ministeriums der taz. Es tausche sich „mit allen Beteiligten zu der Frage aus, welcher Handlungsbedarf für Wirtschaft sowie Bund und Länder besteht“.

Der Christdemokrat Ripke ist trotz allem ein Verfechter der alten Eckwerte. In einer Erklärung zum Urteil schreibt er: Sie seien dem BVerwG zwar nicht „verbindlich genug“ gewesen. Das heiße aber nicht, „dass ihre Inhalte für eine Anordnung durch die Veterinärbehörde nicht infrage kommen“.

Bis zu einer EU-Lösung „sollten alle Veterinärbehörden in Deutschland einhellig die Puteneckwerte mit Gesundheitskontrollprogramm verbindlich anwenden“, findet er. Der Verband Deutscher Putenerzeuger (VDP), von der taz direkt um einen Kommentar gebeten, ließ den Redaktionsschluss ohne Rückmeldung verstreichen.

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