Kommunalwahl in Niedersachsen: FDP-Kandidat klagt gegen Altersobergrenze
Mit 69 Jahren ist Rüdiger Zemlin zu alt, um Landrat zu werden. So will es das niedersächsische Wahlrecht. Die Lebensrealität sei anders, sagt die FDP.
Rüdiger Zemlin ist 69 Jahre alt, von Beruf Anwalt und Notar und seit vielen Jahren für die FDP in der Kommunalpolitik in Hameln aktiv. Bei den anstehenden Kommunalwahlen wollte er nun als Landrat kandidieren – doch das wird erst einmal nichts. Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sieht für direkt gewählte Verwaltungschefs (also Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte) eine Altersobergrenze von 67 Jahren vor.
Die Stadt Hameln versagte ihm also die Wählbarkeitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Zulassung durch den Wahlausschuss ist. Dagegen versuchte Zemlin mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hannover vorzugehen. Sein Argument: Die Regelung sei altersdiskriminierend und damit verfassungswidrig.
Seine Partei steht hinter ihm. Die Regelung wirke aus der Zeit gefallen, heißt es in einer Pressemitteilung der Freien Demokraten. Immerhin hätten sich Lebenserwartung, Gesundheitszustand und gesellschaftliche Realität verändert. In einer freiheitlichen Demokratie sollte zudem der Wähler entscheiden und nicht eine starre Altersgrenze. In vielen anderen Bundesländern, auch darauf verweist die FDP, wurde die Regelung schon abgeschafft oder existierte nie.
Tatsächlich ist diese Altersobergrenze eine Besonderheit, die nur kommunale Wahlbeamte betrifft – sie gilt für kein anderes politisches Amt, weder für den Kanzler noch die Ministerpräsidenten oder den Bundespräsidenten, für Abgeordnete schon einmal gar nicht. Das liegt daran, dass Bürgermeister und Landräte rechtlich sozusagen Zwitterwesen sind: Sie sind eben nicht nur Politiker, sondern auch Verwaltungschefs und Beamte auf Zeit.
Interesse an effektiver Leitung überwiegt
Die Altersbeschränkung orientiert sich deshalb an der Pensionierungsgrenze, die auch im Rest des Apparates gilt. Wobei sich das nur auf das Alter zum Zeitpunkt der Wahl bezieht. Wer mit knapp 67 Jahren wählen lässt, ist am Ende der achtjährigen Amtszeit (sie wurde erst vor Kurzem heraufgesetzt) auch schon 75 Jahre alt.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies den Eilantrag Zemlins zurück. Zur Begründung hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichtes: Der Antrag sei unzulässig, weil Entscheidungen und Maßnahmen, die sich auf das Wahlverfahren beziehen, mit einem Wahleinspruch anzufechten seien. Angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden könne eine Wahl nur dann termingerecht durchgeführt werden, wenn die Rechtskontrolle begrenzt werde und einem nach der Wahl stattfindenden Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibe.
Im Hinblick auf die Altershöchstgrenze vermochte die Kammer auch keine Grundrechtsverletzung oder Altersdiskriminierung zu erkennen. Die Altersgrenze sei ja keine willkürliche, sondern den beamtenrechtlichen Regelungen angepasst. Insbesondere mit Blick auf die lange Amtszeit überwiege das Interesse an einer kontinuierlichen und effektiven Leitung der Kreisverwaltung gegenüber den Interessen des Antragstellers.
Rüdiger Zemlin sagte der taz, er bedaure diese Entscheidung, habe aber eigentlich schon damit gerechnet. Das Eilverfahren habe sich für ihn damit erledigt, eine nachträgliche Wahlanfechtung würde er seinen Kollegen und Konkurrenten nicht antun wollen. Ob er das Hauptsacheverfahren weiterbetreibt, um zumindest einmal eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, müsse er sich erst noch gründlich überlegen.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert