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Urteil nach dem Verdi-AnschlagLebenslang für das Attentat von München

Farhad N. raste mit seinem Wagen in einen Verdi-Demonstrationszug. Nun hat das Oberlandesgericht München sein Urteil gesprochen.

Von einer „Schneise der Verwüstung“ spricht der Vorsitzende Richter Michael Höhne. „Schneepflugartig“ habe Farhad N. „mit absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt. In einen Demonstrationszug der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in der Münchner Innenstadt war der Mann von hinten mit seinem weißen Mini hineingerast. Er drückte das Pedal so stark wie möglich durch, das Fahrzeug kam erst durch die Menschen darunter zum Stehen.

Dieser 13. Februar 2025 war ein Horrortag für die ganze Republik. Die 37-jährige Amel S. wurde getötet, ebenso ihre zweijährige Tochter Hafsa, die im Kinderwagen saß. Sie hatten das Pech, ganz hinten im Demonstrationszug mit 1.400 Teilnehmenden zu laufen und damit als Erste erfasst zu werden. Zudem gab es 44 Verletzte, viele davon schwer.

Am Mittwoch verkündete das Oberlandesgericht München sein Urteil: Der heute 25-jährige islamistische Attentäter muss lebenslänglich in Haft. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass er auch nach frühestens 15 Jahren nicht auf Bewährung freikommen kann. Der Verteidigung blieb angesichts der Beweislage wenig Spielraum; sie hatte auf „normales“ Lebenslänglich sowie auf eine Einweisung in die Psychiatrie wegen verminderter Schuldfähigkeit plädiert.

Keine Regung bis zum Schluss

Es ist eine ebenso entsetzliche wie verstörende Tat, deren Ursache bis zuletzt im Unklaren geblieben ist. Am späten Vormittag wird Farhad N. in den Hochsicherheitsverhandlungssaal vorgeführt, der direkt an das Gefängnis Stadelheim angebaut ist. N. trägt einen schwarzen Bart und ein grünes Hemd, das Gesicht verdeckt er vor Fotografen und Kameraleuten mit einem roten Pappordner. Er zeigt keinerlei Regung – und das bleibt so bis zum Schluss der Urteilsbegründung.

Richter Höhne beleuchtet zunächst, was man über Farhad N. weiß: wie er sich bislang geäußert und reagiert hat. 2015 kam er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland. Er habe ein „fragiles Selbstwertgefühl“ gehabt und sei auf der „Suche nach Anerkennung“ gewesen. Zuletzt arbeitete er im Sicherheitsgewerbe, sein Hobby war das Training im Fitnessstudio. Immer wieder postete er Fotos seines Körpers.

Bis Herbst 2024 sei Farhad N. nur „oberflächlich religiös“ gewesen. Dann wandte er sich zunehmend dem Islam zu, betete fünfmal täglich und wurde immer intoleranter gegenüber Nichtgläubigen. Großen Einfluss hätten konservative Geistliche aus Afghanistan gehabt, deren radikale Predigten im Internet abrufbar sind. N.s Weltsicht: Für die Zustände in seiner Heimat seien die USA und die westlichen Länder verantwortlich. Selbst seine in Afghanistan lebende Mutter forderte er auf, islamischer zu leben. Er habe eine „gottgefällige Tat“ begehen und als Märtyrer ins Paradies einziehen wollen.

Zweistündige Urteilsbegründung

Den Qualen der Opfer und der Brutalität der Tat widmet Michael Höhne den größeren Teil seiner rund zweistündigen Urteilsbegründung. „Für sie gab es ein Leben vor und es gibt eines nach dem Anschlag“, sagt er. Jedes Opfer nennt der Richter beim Namen und schildert die körperlichen und seelischen Verletzungen: Meniskusschäden, gebrochene Beine und Rippen, ein Schädel-Hirn-Trauma, Lungenprellungen, Hämatome am ganzen Körper, Verrenkungsbrüche. Die meisten Betroffenen sind in psychologischer Behandlung, erleiden Flashbacks, sind arbeitsunfähig und haben hohe Verdienstausfälle.

Nach seiner Festnahme stieß N. religiöse Rufe aus und bezeichnete die Polizisten als „Ungläubige“. Beim ersten Prozesstag im Januar streckte er den rechten Zeigefinger empor – auch das ein islamistisches Erkennungszeichen. Auch in seinem letzten Wort entschuldigte er sich in keiner Weise bei den Angehörigen, sondern bedankte sich lediglich für die Behandlung durch Polizei und Justiz.

Luise Klemens von Verdi Bayern teilte nach dem Urteil mit: „Die große Solidarität innerhalb der Gewerkschaften und der gesamten Stadtgesellschaft hat die Betroffenen seit dem Anschlag getragen. Sie wissen auch künftig: Ihr seid nicht allein.“

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