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Staatenlos in DeutschlandLaut Kommission kein Härtefall

Die Zukunft von Robert A. ist weiter ungewiss. Am Freitag hat die sächsische Härtefallkommission entschieden, sich nicht für ihn auszusprechen.

Chemnitz ist die Heimatstadt von Robert A Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Leipzig taz | Die sächsische Härtefallkommission spricht sich nicht dafür aus, dem 31-jährigen Robert A. aus „humanitären oder persönlichen Gründen“ einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Das beschloss die Kommission am Freitag in einer nichtöffentlichen Sitzung. A. lebt seit mehr als 30 Jahren in Deutschland, bislang mit einer Duldung. Das heißt, er ist ausreisepflichtig, seine Abschiebung wurde aber ausgesetzt.

Robert A. und sein Anwalt Ulrich Tronczik zeigten sich auf taz-Anfrage enttäuscht vom Abstimmungsergebnis. „Ob sich die aktuell migrationsfeindliche Stimmung darauf ausgewirkt hat, vermag ich nicht zu sagen“, kommentierte Tronczik. Weiter wollten sie sich am Freitag zunächst nicht äußern. Für A. heißt das, an seiner Ausgangslage ändert sich nichts: Ihm droht eine Abschiebung in ein Land, in dem er noch nie war: nach Serbien.

Nachdem seine Eltern 1993 vor dem Jugoslawienkrieg geflohen waren, kam er in den Niederlanden zur Welt und dann mit acht Monaten nach Deutschland. Als Kind lebte er in einer Geflüchtetenunterkunft in Aue im Erzgebirge. Später zog er nach Chemnitz, wo er Freundschaften schloss, sich bei Vereinen und den Grünen engagierte. Allerdings lebte er immer nur geduldet in Sachsen, weil seine Identität für die Behörden ungeklärt war.

Unter anderem, um die Duldung zu verlängern, musste A. alle paar Monate zur Ausländerbehörde. Weil er – trotz vorliegender Angebote – keine Arbeitserlaubnis bekam, lebte er von Sozialleistungen. 2019 wurde er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er habe Fehler gemacht, die er bereue, sagte Robert A. der taz dazu. Die Ausländerbehörde begründet damit aber ein besonderes Abschiebeinteresse.

Abschiebung im Juli abgebrochen

Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, versuchte Robert A. über Jahre seine Identität zu klären. Nachdem das in diesem Jahr gelungen war, nahm die Polizei ihn bei einem Besuch in der Ausländerbehörde fest. Wenige Tage später fuhr sie ihn zum Flughafen nach Frankfurt am Main. In Chemnitz, der Heimatstadt von Robert A., gab es Protest: mehr als zweihundert Menschen demonstrierten gegen seine Abschiebung und online unterzeichneten Tausende eine Petition dagegen.

Dann brach Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) überraschend die Abschiebung ab. Robert A. war bereits am Flughafen, als sein Anwalt ihn anrief und darüber informierte. Schuster hatte erklärt, die Landesdirektion, die zuständige Behörde, solle den Fall prüfen. Wie weit diese Prüfung ist? Auf Anfrage der taz hieß es bislang dazu: „Die Erörterung durch die Härtefallkommission ist abzuwarten.“

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11 Kommentare

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  • Warum ist Deutschland so dumm? Unsere Gesetze versuchen immer noch Arbeitnehmer vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, obwohl wir längst Arbeitskräfte brauchen und wie davon profitieren, wenn Menschen keine Sozialleistungen beziehen, sondern in Kassen einzahlen. Die Integration würde es auch fördern. Von humanistischen Argumenten mal ganz abgesehen.



    Warum betrachten wir Migranten nicht wenigstens als potentielles Humankapital, in das wir investieren sollten. Wir geben Menschen eine Arbeitserlaubnis (von mir aus auf Probe) und schaffen die nötigen Strukturen, um sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wie Berufsschulen bzw duale Ausbildung, aber eben mit Sprachkursen (ähnliche Programme gibt es bereits). Wir geben Menschen, die Chance anzukommen, sich einzubringen, ein Leben aufzubauen. Meinetwegen eben auf Probe und mit Sanktionen, bei Straftaten oder Verweigerung. Aber wir sollten Leuten eine Chance geben, Potentiale nutzen und nicht die abschieben, die keine Probleme bereiten.

  • Wenn das keine Härtefall ist, wüsste ich gern wann die Härtefallkommission einen solchen erkennt?

    Allein die absurde Situation jemanden zu dulden, aber ihn nicht arbeiten zu lassen? Wer denkt sich solche Regeln aus?

    • @Semon:

      Problem ist die Straftat, in Kombination mit dem Bezug von Sozialleistungen. Allerdings soll ihm ja Arbeit nicht erlaubt gewesen sein…

  • Wie meine ehemaliger Chef mal sagte, man kann nur die Integrierten abschieben, denn durch deren Kooperation ist ihre Herkunft bekannt und man weiß jederzeit, wo man sie findet. Bei den Problemfällen ist die wahre Identität verschleiert, keiner weiß, wo sie sind und die Herkunftsländer wollen solche garantiert nicht ohne Widerstand aufnehmen. Opfer für die Statistik. Kann ja nicht sein, dass beim nächsten skandalösen Verbrechen die Abschiebungszahlen zu klein sind.

    • @Paul Anther:

      Da ist leider etwas dran…allerdings will man das ja gerade ändern und Islamisten, Hamas Anhänger und Leute abschieben, die morde wie in Mannheim feiern

  • A. lebt seit mehr als 30 Jahren in Deutschland (...) Weil er - trotz vorliegender Angebote - keine Arbeitserlaubnis bekam, lebte er von Sozialleistungen. 2019 wurde er wegen Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er habe Fehler gemacht, die er bereue, sagte Robert A. der taz dazu. Die Ausländerbehörde begründet damit aber ein besonderes Abschiebeinteresse."



    Nun ja, damit man 2 Jahre auf Bewährung für Drogenhandel bekommt muss man im Normalfall nicht nur einen Fehler machen... - oder es war ein sehr großer. Da ist das 'besondere Abschiebeinteresse' natürlich nachvollziehbar. Serbien ist auch kein unsicherer Staat 🤷‍♂️



    Hat er sich denn anderweitig abseits seiner leider erfolglosen Arbeitsbemühungen versucht von Interesse für Deutschland zu machen?



    Abitur? Studium? Für Bildung bedarf es schließlich keiner Genehmigung - seit 2009 darf man mit Duldung auch in Deutschland studieren...



    Was ist mit einer Ausbildungsduldung, etc...



    Es gibt viele Wege sich von Interesse für den Staat zu machen, Sozialleistungen und abwarten ist immer die schlechteste

    • @Farang:

      Auch Bildung bedarf der Genehmigung. Niemand kann einfach in die nächste Bildungseinrichtung gehen und da anfangen. Kinder ohne dt. Staatsbürgerschaft Unterlagen früher nicht der Schulpflicht und wurden daher oft vom regulären Schulbesuch ausgeschlossen. Hat sich erst durch internationale Abkommen geändert. Dass er eine “schulische Ausbildung” gemacht hat, wird erwähnt. Aber erstmal ohne Check der eigenen Rechte und dem Vergleich mit den Rechten anderer drauflosbewerten.

    • @Farang:

      "Hat er sich denn anderweitig abseits seiner leider erfolglosen Arbeitsbemühungen versucht von Interesse für Deutschland zu machen?

      Abitur? Studium? Für Bildung bedarf es schließlich keiner Genehmigung"

      Ich glaube, es ist nicht zulässig, auf Sozialhilfe zu studieren. Ansonsten hat Robert A. alles gemacht, was er konnte und durfte:

      "Später zog er nach Chemnitz, ging zur Schule, knüpfte Freundschaften, machte eine schulische Ausbildung und engagierte sich bei Vereinen und den Grünen. Deutschland, sagt Robert A., das ist seine Heimat ..."

      (steht im ersten Artikel: taz.de/Staatenlos-...schland/!6036408/)

      Dieses Engagement hat die Härtefallkommission anscheinend in keiner Weise gewürdigt.

      Ihre auch menschlich kalte Beurteilung "des Falles" ist einfach ungerecht. Damit ist Robert A. leider kein Einzel"fall".

      • @Uns Uwe:

        Ich hatte im Studium massive finanzielle Probleme, die dafür sorgten, dass ich nebenbei arbeiten musste, was neben anderer Hürden dazu führte, dass ich länger studierte, als ich Bafög bekam. Sozialhilfe konnte ich nicht beantragen, weil ich studierte. Wovon also sollte er leben? Abgesehen davon gibt es Menschen, deren Begabungen in anderen Bereichen liegen. Deutschland braucht auch Handwerker. Warum sollte also nur jemand mit Abitur und Studium es verdienen, hier zu bleiben? Und dass es in Deutschland einen sehr ungleichen Zugang zu Bindung gibt und z.B. nicht alle die gleichen Chancen auf eine Gymnasialempfehlung haben, sollte mittlerweile auch bei allen angekommen sein.



        Im anderen Artikel steht, dass auch eine Ausbildung mit Duldung nicht unkompliziert ist.

      • @Uns Uwe:

        "Ihre auch menschlich kalte Beurteilung "des Falles" ist einfach ungerecht."



        Entschuldigen sie aber Emotionalität hilft im Juristischen nie weiter. Das ist (leider) einfach so.



        Danke für den Verweis auf den anderen Artikel, dort wird in der Tat ein ganz anderes Bild von dem Mann gezeichnet - Ausbildung, politisches Engagement, Vereinsarbeit 👍

  • Was soll das liebe 'Härtefallkommission'?



    Jeder Betroffene sollte ein Recht darauf haben zu sehen, wie die Entscheidung zustande gekommen ist.