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Rechtsextreme Tat in OberhausenHaftstrafen nach Anschlag auf Linke

Ein rechtsextremes Pärchen verwüstete mit einem Sprengsatz das Linkenbüro in Oberhausen. Ein Gericht verurteilte es nun zu einer Haftstrafe.

Nach dem Anschlag 2022 war das Linken-Zentrum in Oberhausen komplett zerstört Foto: Roberto Pfeil, dpa

Duisburg taz | Ein rechtsextremes Pärchen aus Oberhausen ist am Dienstag zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren und vier Monaten vor dem Landgericht Duisburg verurteilt worden. Das polizeibekannte Duo hatte im Juli 2022 einen Sprengstoffanschlag auf das damalige Zentrum der Partei „Die Linke“ in der Innenstadt von Oberhausen verübt und dieses komplett zerstört. Glücklicherweise kam bei der nächtlichen Sprengung niemand zu Schaden.

Nach der Tat wurde schnell ein politisches Motiv vermutet. Denn bereits 2020 hatte es zwei kleinere Anschläge auf das Linken-Zentrum gegeben. Bei dem Anschlag im Juli 2022 entstand bei der Linken schließlich ein Sachschaden von 6.000 Euro. Auch angrenzende Geschäfte wurden damals in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt soll sich laut Gerichtsurteil der Schaden auf 19.000 Euro summiert haben.

Während die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Duisburg zwischenzeitlich bereits mangels Hinweisen auf konkrete Täter eingestellt waren, steht jetzt ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Und das nur, weil die Polizei durch einen Zufall bei einer anderen Ermittlung dem Pärchen auf die Schliche gekommen war.

Die Linke Oberhausen hatte zuvor immer wieder einen fehlenden Ermittlungswillen der Staatsanwaltschaft kritisiert. Für sie war schnell klar, dass der Anschlag rechtsextrem motiviert gewesen sein musste.

Gericht nennt die Täter klar als Rechtsextreme

Der Hauptangeklagte Thomas L. wurde nun zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe wegen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion mit Sachschaden verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und elf Monate gefordert. Das Gericht minderte die Strafe um sieben Monate und setzt obendrein den Haftbefehl außer Vollzug.

Der nun Verurteilte Thomas L. saß seit seiner Festnahme im Februar dieses Jahres bis zum Urteilstag in Untersuchungshaft. Das Landgericht bezeichnete Thomas L. als Rechtsextremen, der „gewaltsam seinem politischen Gegner Schaden hinzufügen wollte“.

Die Beweise aus einer polizeilichen IT-Datenauswertung – untermauerten diese Einschätzung. Auf dem Mobilfunktelefon und Festplatten des Verurteilten wurde nicht nur eindeutiges NS-Material gefunden, sondern auch Internetlinks und Handbücher für den Bau von Rohrbomben und chemischen Waffen. Wer letztlich den Sprengsatz baute, der bei der Tat auf das Linken-Büro verwendet wurde, blieb unklar.

Die Freundin von Thomas L., Nina S., wurde, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, zu zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah bei Nina S. eindeutig eine Mittäterschaft als erwiesen, die auch nicht durch ihr Geständnis gemindert werde – und auch nicht dadurch, dass sie sich angeblich in Haft gut führe und an einem Aussteigerprogramm teilnimmt. Nina S. war bereits vor vier Jahren auf Videoaufzeichnungen nahe des Linken-Zentrums gesehen worden. Damals ereigneten sich zwei Brandanschläge auf den Treffpunkt.

Die Linke Oberhausen begrüßte zwar, dass es „endlich ein Urteil“ gebe. Es sei aber „befremdlich“, dass zwei „bekannte Neonazis nun so einfach nach Hause“ gehen dürften, hieß es auf taz-Nachfrage.

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6 Kommentare

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  • Das möchte ich auch gerne wissen. Die Justiz kann doch einen Neo-Nazi nicht rechtskräftig verurteilen und dann die Strafe außer Vollzug setzen. Ist das noch ein Rechtsstaat? Wäre das bei einem linken Sprengstoffanschlag auch denkbar gewesen?

  • Könnten Sie bitte erläutern was "den Haftbefehl außer Vollzug setzten" bedeutet und wieso die zu Haftstrafen Verurteilten "einfach so nach Hause" gehen dürfen?

    • @rs1000:

      Dito. Oder geht das nur in Duisburg?

    • @rs1000:

      Das kann ich auch nicht ganz nachvollziehen. Wahrscheinlich, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und keine Fluchtgefahr besteht. Bei Strafen von 3,4 und 2,2 Jahren wurden ja nur 6 Monate in Untersuchungshaft verbüßt. Bei rechtsextremen Serientätern, vermutlich auch noch pathologisch pyromanisch veranlagt, halte ich das schon für eine krasse Gefährdung der Allgemeinheit.

    • @rs1000:

      Sie können nach Hause gehen, weil der Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt wurde. Sie müssen ihre Freiheitsstrafe nach Aufforderung antreten. Was gibt's da zu erläutern?

    • @rs1000:

      Das heißt das es kein Grund mehr für U Haft gibt. Keine Fluchtgefahr keine, Verdunklungsgefahr. Strafhaft ist was ganz anderes. Die müssen die noch absitzen. Ein ganz normaler juristischer Vorgang.