IZH darf islamistisch genannt werden: Gericht stützt Verfassungsschutz

Das „Islamische Zentrum“ unterliegt gegen den Hamburger Verfassungsschutz. Geklagt hatte man gegen Formulierungen in dessen Jahresberichten.

Rote Farbe ist an der Fassade neben dem Eingangsbereich der Imam-Ali-Moschee des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) zu sehen.

Vor Gericht nur in Detailfragen erfolgreich: Das Islamische Zentrum an der Hamburger Außenalster Foto: Marcus Brandt/dpa

HAMBURG taz | Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist eine „Organisation des Islamismus“: Eine entsprechende Aussage des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) sei zulässig, wie das Oberverwaltungsgericht am Freitag mitteilte (Az. 17 K 5081/20).

Geklagt gegen den Verfassungsschutz hatte das IZH. Konkret wandte es sich gegen insgesamt acht Aussagen in den Jahresberichten für 2018 und 2019 sowie gegen die allgemeine Einordnung, das IZH sei „islamistisch“ und „verfassungsfeindlich“. Beide Jahresberichte, so eine Forderung, dürften nicht mehr in Umlauf gebracht werden, solange die strittigen Aussagen noch darin zu finden seien.

Im Fall des Berichts von 2018 war das hinfällig: Am ersten mündlichen Verhandlungstag des seit 2020 rein schriftlich abgewickelten Verfahrens erklärte ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter, jener ältere Bericht werde nicht mehr „als PDF-Datei und Ausdruck“ verbreitet: aus datenschutzrechtlichen Gründen. Damit hatte sich aus Sicht des Gerichts auch dieser Teil des Rechtsstreits erledigt.

Was die verbleibenden inkriminierten Aussagen anging, hatte die Klage nur teilweise Erfolg. Zwar seien einzelne Aussagen des VS-Berichts 2019 zu wenig substantiiert, als dass sie wiederholt werden dürften, stellte das Gericht nun fest. Insgesamt sei aber die Einstufung des IZH als „Organisation des Islamismus“ nicht zu beanstanden.

Nähe zum Teheraner Regime

Die angegriffenen Einzelaussagen betreffen etwa das Verhältnis zum iranischen Staat und die Person des derzeitigen Leiters des IZH: Mohammad Hadi Mofatteh soll, so der Verfassungsschutz, „eigenen Angaben zufolge“ ab 1991 im Korps der Islamischen Revolutionswächter gedient haben – das sei ein Beleg für seine Nähe zum Teheraner Regime.

Das IZH residiert seit Anfang der 1960er-Jahre in der „Imam-Ali-Moschee“ – auch als „Blaue Moschee“ bekannt – an der Hamburger Außenalster. Der Bau dient als religiöser Anlaufpunkt der örtlichen schiitischen Gemeinschaft. Seit 1993 schon berichtet der Verfassungschutz in seinen Jahresberichten über das IZH. Wegen der Vorwürfe, die Einrichtung stehe dem Regime in Teheran nahe, ja: werde direkt von dort kontrolliert, war der Rat der Moscheegemeinden (Schura) unter Druck geraten, mit dem die Stadt Hamburg einen Staatsvertrag abgeschlossen hat.

Mit dem Austritt aus der Schura war das IZH im November 2022 einem etwaigen Rauswurf zuvorgekommen. Oder gar einem Aussetzen des Vertrages. Das hatte die oppositionelle CDU immer wieder verlangt. Wenig später folgten weitere schiitische Vereine dem IZH: Sie verließen den Dachverband.

Die Verträge der Stadt mit muslimischen Organisationen sind kommende Woche Thema im Verfassungsaussschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Neben der Schura bestehen solche auch mit dem Landesverband Nord der staatlich-türkischen Moscheegemeinden Ditib, dem Verband der Islamischen Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde.

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