Entführter Vietnamese in Berlin: Fünf Jahre Haft für Helfer
2017 entführte Vietnams Geheimdienst den Ex-Politiker Trinh Xuan Thanh in Berlin. Ein Entführungshelfer wurde nun zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.
Le Anh Tu, vietnamesischer Kraftfahrer aus Prag und zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alt, war nach Überzeugung des Gerichts als geheimdienstlicher Agent tätig und leistete Beihilfe zur Freiheitsberaubung. Damit entspricht das Kammergericht dem Antrag der Generalbundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil sie davon ausging, dass der Angeklagte sich nicht wissentlich für eine Entführung hat anwerben lassen, sondern lediglich seinen Job als Kraftfahrer ausübte.
Vietnam hatte Trinh Xuan Thanh seit 2016 wegen eines Wirtschaftsvergehens gesucht. Der Vorwurf war vermutlich politisch motiviert: Zuvor war auf einem Parteitag der Kommunistischen Partei der Flügel der Wirtschaftsreformer, dem Trinh Xuan Thanh angehörte, ins Hintertreffen geraten; viele seiner Mitglieder wurden forthin verfolgt.
Trinh Xuan Thanh gelang es im August 2016, aus seinem Hausarrest heraus nach Deutschland zu fliehen. Er beantragte Asyl. Vietnam forderte seine Auslieferung. Doch da der Auslieferungsantrag weder juristisch begründet noch von einem Richter unterschrieben war, kam Deutschland dem nicht nach. „Spätestens Anfang Juli 2017“, so der Vorsitzende Richter Ralf Fischer am Montag in Berlin, entschied Vietnams Innenminister To Lam darum, Trinh Xuan Thanh entführen zu lassen.
Entführung sollte systematisch verschleiert werden
Nach seiner Verschleppung wurde er 2018 in einem nicht rechtsstaatlichen Verfahren zu zwei Mal lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Er sitzt bis heute in Haft. Die Entführung führte zu einem diplomatischen Konflikt zwischen Deutschland und Vietnam, der bis heute nicht ausgeräumt ist.
Mit der Anwerbung von Männern, die wie der Angeklagte keine Geheimdienstmitarbeiter waren, wollte Vietnam, so das Gericht, die Involvierung von Diplomaten in die Entführung verschleiern. Während der meisten Phasen der Entführung waren keine Diplomatenfahrzeuge und keine Diplomaten eingesetzt, sondern eben der Angeklagte und eigens für ihn gemietete Leihwagen.
Damit sie zuverlässig arbeiten, mussten die externen Mitarbeiter in den Tatplan eingeweiht werden, so das Gericht. Das sei auch durch die zahlreichen Telefonate belegt, die Anh Tu Le während der Entführung mit hochrangigen Geheimdienstoffizieren führte.
Als die Entführungsopfer gekidnappt wurden, saß er nach Überzeugung des Gerichts am Steuer des Tatfahrzeugs. Später fuhr er entweder das Entführungsopfer oder Teile der Entführungsmannschaft nach Bratislava, wo sie ausgeflogen wurden.
„Wir haben als Strafsenat erwogen, den Angeklagten nicht nur wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung, sondern wegen Freiheitsberaubung zu verurteilen“, sagte der Vorsitzende Richter. Dafür hätte die große Zahl seiner Aktivitäten während der Ausspähung, Entführung und Transport der Opfer gesprochen. Die Strafe wäre dann höher ausgefallen.
Doch am Ende hat das Gericht den Gedanken verworfen, weil der Angeklagte eine untergeordnete Position in der Entführerhierarchie innehatte. „Es war aber an der Grenze“, so Richter Ralf Fischer.
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