Drohende Abschiebung eines Vietnamesen: Für Sachsen eine gute Nachricht

Die drohende Abschiebung des Vietnamesen Pham Phi Son aus Chemnitz wird nun doch noch einmal geprüft. Das müsste eine Selbstverständlichkeit sein.

Ein Familienfoto

Pham Phi Son mit Familie Foto: privat

BERLIN taz | Die Härtefallkommission Sachsen hat den Fall des Chemnitzer Vietnamesen Pham Phi Son und seiner Familie zur erneuten Prüfung zugelassen. Das ist wenige Tage vor Weihnachten eine gute Nachricht für den von Abschiebung bedrohten ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter. Son lebt seit 1987 in Chemnitz und ist strafrechtlich nie in Erscheinung getreten.

Allerdings wäre es überall anders als in Sachsen keine Nachricht, sondern eine pure Selbstverständlichkeit gewesen, dass sich eine Härtefallkommission mit einem Härtefall befasst. In einer Onlinepetition hatten sich fast 85.000 Menschen für ein Bleiberecht der Familie ausgesprochen.

Dass Pham Phi Son überhaupt von Abschiebung bedroht ist, liegt daran, dass er 2016 zu lange Urlaub in Vietnam machte. Er blieb neun Monate, weil während des Urlaubs eine alte Kriegsverletzung wieder aufgeflammt war und vor Ort behandelt werden musste. Erlaubt sind Ausländern aber nur sechs Monate Urlaub außerhalb des Schengenraumes.

Arbeit gäbe es eigentlich genug

Als die Ausländerbehörde Chemnitz die lange Abwesenheit des Familienvaters ein Jahr später feststellte, entzog sie ihm das Aufenthaltsrecht. Und seiner gerade aus Vietnam nachgezogenen Frau sowie der neugeborenen Tochter gleich mit. Die Ausländerbehörde sorgte auch dafür, dass die Familie die Wohnung und der Mann die Arbeit verlor.

2019 lehnte die Sächsische Härtefallkommission den eigentlich klassischen Härtefall ab. Negativ ausgelegt wurde Pham Phi Son, dass er zu schlecht Deutsch spreche. In diesem Sommer hatte der Vorsitzende der Sächsischen Härtefallkommission, der CDU-Politiker Geert Mackenroth, nach Gutsherrenart entschieden, den Fall nicht zur erneuten Prüfung zuzulassen. Formalrechtlich durfte er das im Alleingang entscheiden.

Son und seine Frau haben inzwischen Deutschkurse besucht. Den Ausschlag, den Antrag diesmal anzunehmen, gab aber, dass sie jetzt beide arbeiten. Arbeitsangebote von Sächsischen Gastronomiebetrieben hatten sie seit langem, doch erst jetzt hat ihnen die Chemnitzer Ausländerbehörde die dazu benötigte Arbeitserlaubnis erteilt.

Die Entscheidung lag im Ermessen der Behörden

Dabei suchen Sachsens Gastronomen so händeringend Arbeitskräfte, dass diese sogar aus dem Ausland angeworben werde. Auch aus Vietnam. Son hat sein halbes Leben in der Gastronomie gearbeitet, bringt also die nötige Erfahrung mit. Seine Frau hingegen hat eine akademische Ausbildung und ist für diese Arbeit eigentlich überqualifiziert.

Der sächsische SPD-Abgeordnete Frank Richter, der sich für die Familie einsetzt, spricht gegenüber der taz von „einer guten Nachricht vor dem Hintergrund der Probleme, die wir in Sachsen immer wieder mit behördlichen Fehlentscheidungen zu Bleiberechtsfragen haben“.

Er hätte sich aber gewünscht, so Richter, dass eine Befassung der Härtefallkommission gar nicht nötig gewesen wäre, „sondern die Ausländerbehörde Chemnitz der Familie von sich aus ein Aufenthaltsrecht zugesprochen hätte“. Das hatte die Familie mehrfach vergebens mit anwaltlicher Hilfe beantragt, zuletzt im Herbst. Einen Rechtsanspruch haben sie nicht, die Entscheidung lag im Ermessen der Behörde.

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