Drohende Abschiebung in Chemnitz: Familie darf vorerst bleiben

Pham Phi Son, seine Frau und seine Tochter sollten aus Deutschland ausreisen. Nach öffentlichen Protest soll nun die Chemnitzer Ausländerbehörde entscheiden.

Mehrer Personen in einem kirchlichem Raum

Pham Phi Son und seiner Familie Foto: privat

CHEMNITZ epd/taz | Die von Abschiebung bedrohte vietnamesische Familie des DDR-Vertragsarbeiters Pham Phi Son darf nun doch vorerst in Chemnitz bleiben. Die Familie Pham/Nguyen werde vorerst nicht abgeschoben, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen, weil der Mann seit 36 Jahren in Deutschland lebt und die Familie samt der vor der Einschulung stehenden Tochter als gut integriert gilt.

Die Chemnitzer Stadtverwaltung erklärte, nach der Entscheidung der Härtefallkommission liege der Fall jetzt wieder bei der Ausländerbehörde der Stadt. Diese werde Kontakt zur Familie und deren Anwältin aufnehmen und das weitere Vorgehen abstimmen. Dabei solle es etwa darum gehen, wie und in welchem Zeitraum die noch fehlenden Nachweise der nachhaltig wirtschaftlichen und sprachlichen Integration von Herrn Pham und Frau Nguyen erbracht werden können. Hierbei werde die Familie von der Ausländerbehörde unterstützt.

Die Härtefallkommission hatte am 10. Februar zum zweiten Mal gegen ein Bleiberecht für die Familie entschieden. Bereits im August 2022 hatten mehrere Zehntausend Menschen eine Online-Petition zur Unterstützung des Mannes unterzeichnet. Für Freitag hatte der Sächsische Flüchtlingsrat zu einer Demonstration aufgerufen.

Der betroffene Familienvater Pham Phi Son kam laut Flüchtlingsrat 1987 als DDR-Vertragsarbeiter nach Deutschland. Laut Flüchtlingsrat droht dem Mann die Abschiebung, weil er im Jahr 2016 für mehr als sechs Monate zu einer ärztlichen Behandlung in Vietnam war. Laut Gesetz führen solche langen Aufenthalte zum Wegfall des Aufenthaltsrechts.

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