Annullierte AfD-Mitgliedschaft: Kalbitz scheitert mit Berufung
Das Kammergericht Berlin hat die Berufung von Andreas Kalbitz gegen seinen AfD-Rausschmiss verworfen. Revision ist nicht zugelassen.
Zählt man das Verfahren vorm Parteischiedsgericht dazu, ist es Kalbitz’ fünfte juristische Niederlage im Zusammenhang mit seinem AfD-Rausschmiss. Zivilrechtlich war Kalbitz zuvor bereits in zwei Instanzen gescheitert. Diesmal gab es nicht einmal eine mündliche Verhandlung, weil für das Gericht „offensichtlich“ sei, dass die Berufung keinen Erfolg haben werde. Kalbitz will dennoch erneut Beschwerde einlegen, wie er bereits gegenüber der dpa durchblicken ließ. Grundsätzlich kann Kalbitz auch einen neuen Mitgliedsantrag stellen.
Es ist ein erneutes krachendes Scheitern für Kalbitz: Der Vorsitzende Richter hielt bei der Verhandlung im April das Verfahren für Zeitverschwendung. Kalbitz’ Mitgliedschaft sei erfolgreich angefochten, weil dieser bei seinem Parteieintritt eine unvollständige Beitrittserklärung abgegeben habe. Kalbitz hatte seine Mitgliedschaft bei den „Republikanern“ sowie die mutmaßliche Mitgliedschaft bei der mittlerweile verbotenen neonazistischen Heimattreuen Deutschen Jugend unterschlagen, die nach dem Vorbild der Hitlerjugend Zeltcamps abhielt und wo auch Kalbitz in kurzen Lederhosen herumlief. Juristisch stichhaltige Argumente hatte Kalbitz' Anwalt nicht vorgetragen.
Der damals die AfD vertretende Anwalt Joachim Steinhöfel ging von einer Verzögerungstaktik durch Kalbitz aus, der aus seiner Sicht darauf warte, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesvorstand und damit das anwaltliche Mandat zugunsten von Kalbitz ändern würden. Nach dem Rechtsruck auf dem Parteitag von Riesa hat Steinhöfel sein Mandat niedergelegt.
Wichtiger Strippenzieher der Völkischen
Kalbitz wird auch ohne Mitgliedschaft noch immer viel Einfluss in der AfD nachgesagt. Bis zu seinem Ausschluss war er der wichtigste Strippenzieher des völkischen Flügels um Björn Höcke. Aber auch heute taucht er immer wieder auf AfD-Kundgebungen und -Veranstaltungen auf. Der Vorstand der AfD Brandenburg steht weiter hinter Kalbitz, ebenso ist er noch Mitglied der AfD-Fraktion im Potsdamer Landtag. Er hat stets betont, seine Rückkehr in die AfD anzustreben. Nach dem Urteil sprach er weiter ohne juristische Argumente von einem „rechtsstaatlichen Armutszeugnis“.
Die Kosten dürften indes ein Problem darstellen: Am Rande der Verhandlung im April war herausgekommen, dass Kalbitz' Konto zwischenzeitlich gepfändet war. Der Streitwert wurde bei der Hauptverhandlung auf 10.000 Euro festgelegt, Berufung beim Bundesgerichtshof ist in der Regel erst bei einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Dass der Beschluss ausgerechnet an Kalbitz' Geburtstag veröffentlicht wurde, geschah laut einem Gerichtssprecher nur zufällig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
+++ Ampelkoalition zerbricht +++
Lindner findet sich spitze
Auflösung der Ampel-Regierung
Holpriger Versuch endgültig gescheitert
Auflösung der Ampel-Regierung
Drängel-Merz
Trumps Sieg bei US-Präsidentschaftswahl
Harris, Biden, die Elite? Wer hat Schuld?
Wirtschaftspolitik der FDP
Falsch und verlogen
Kampf gegen Judenfeindlichkeit
Bundestag beschließt Antisemitismus-Resolution