Rechtsextremist verliert vor Gericht: Kalbitz bleibt draußen
Andreas Kalbitz' Rauswurf aus der AfD war rechtens. Das Berliner Kammergericht sieht keine Fehler in der Entscheidung des AfD-Schiedsgerichts.
BERLIN afp | Im Streit um seine AfD-Mitgliedschaft ist der Rechtsaußenpolitiker Andreas Kalbitz auch vor dem Berliner Kammergericht gescheitert. Das Gericht wies am Freitag die Berufung des ehemaligen Brandenburger Partei- und Fraktionschefs gegen die vorherige Ablehnung eines Eilantrags durch das Berliner Landgericht ab.
Mit dem Eilantrag hatte der 48-Jährige erreichen wollen, dass die AfD ihm bis zu einem etwaigen Hauptsacheverfahren alle sich aus einer Mitgliedschaft ergebenden Rechte „uneingeschränkt belässt“.
Der Eilantrag richtete sich gegen gegen die Entscheidung des AfD-Bundesvorstands, der im Mai 2020 mit knapper Mehrheit beschlossen hatte, Kalbitz' Parteimitgliedschaft zu annullieren. Grund dafür war, dass der ehemalige “Flügel“-Mann bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und der Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) verschwiegen haben soll. Das Bundesschiedsgericht der Partei bestätigte den Rauswurf Ende Juli.
Das Kammergericht betonte in der mündlichen Urteilsbegründung am Freitag, dass es die Entscheidung des Parteischiedsgerichts wegen der Parteifreiheit nur eingegrenzt prüfen könne. Aus Sicht des Senats sei die Entscheidung des Schiedsgerichts „weder evident unrechtlich noch missbräuchlich“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Haferanke. Die Ausführung des Gremiums zur Beendigung der Parteimitgliedschaft sei „in jeder Hinsicht nachvollziehbar“.
Mitgliedschaft bei Republikanern verheimlicht
Ein Anwalt der AfD bezeichnete die Entscheidung als „Sieg auf der ganzen Linie“. Ein juristischer Vertreter von Kalbitz zeigte sich hingegen enttäuscht. „Wir haben in vielen Punkten eine andere Auffassung“, sagte er. Das Hauptsacheverfahren am Berliner Landgericht sei noch anhängig. Er sei sich sicher, dass die Frage der AfD-Parteimitgliedschaft von Kalbitz schlussendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werde.
Leser*innenkommentare
90564 (Profil gelöscht)
Gast
wem kommen da nicht gleich das flimmern der goldenen zitronen in den sinn?