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Deal mit StaatsanwaltschaftThomas Strobl ist unzurücktretbar

Der baden-württembergische Innenminister akzeptiert einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und will im Amt bleiben. Die Opposition schäumt.​

Strobl geht zu der nicht öffentlichen Befragung in Stuttgart Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart taz | Die Nehmerqualitäten von Thomas Strobl waren schon vor der Affäre um einen durchgestochenen Brief legendär. Da war seine zweifach verhinderte Spitzenkandidatur und demütigende Szenen in der eigenen Fraktion. Doch mit der Akzeptanz eines Deals mit der Staatsanwaltschaft, um sein Amt als Innenminister zu retten, beeindruckt Strobl offenbar auch seine Gegner. Strobl halte sich offenbar für „unzurücktretbar“, schreibt FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke leicht verzweifelt.

Nach einer nächtlichen Sitzung mit seiner Fraktion hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) um kurz vor Mitternacht verlauten lassen: „Entgegen dem Rat und der Rechtsauffassung meiner Anwälte beabsichtige ich, dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen, das Ermittlungsverfahren einzustellen und in diesem Zusammenhang 15.000 Euro zu zahlen“. Es gehe ihm dabei darum, die Affäre angesichts der „ernsten Sicherheitslage“ so schnell wie möglich zu beenden.

Die Affäre, die Strobl meint, ist schon einige Monate alt und ziemlich verworren. Seit Dezember ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen den Polizeinspekteur von Baden-Württemberg. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, in einer Videobesprechung einer Kriminalkommissarin, die in den höheren Dienst wechseln wollte, die Beförderung gegen Sex in Aussicht gestellt zu haben. Das Innenministerium hatte die Vorwürfe selbst veröffentlicht und den Beamten vom Dienst suspendiert.

Strobl hat längst zugegeben, in diesem Zusammenhang ein Schreiben vom Anwalt des Polizeiinspekteurs an einen Reporter der Stuttgarter Nachrichten weitergegeben zu haben. Was er sich davon versprochen hat, bleibt unklar. Seitdem laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Innenminister und den Journalisten wegen der „verbotenen Mitteilung aus Gerichtsverfahren“. Ein Paragraf, der unter vielen Juristen als einigermaßen antiquiert gilt.

Standhafthaftes schwarz-grünes Bündnis

Die Standhaftigkeit im Amt ist politisch aber nur möglich, weil ihm sowohl Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), als auch die CDU-Fraktion den Rücken stärken. Was bei Kretschmann wenig überraschend ist, weil er Strobl vertraut und mit ihm das nicht immer einfache grün-schwarze Bündnis zusammenhält. Bei der CDU-Fraktion war der Rückhalt nicht immer so klar, auch weil Strobl als Übergangsvorsitzender gilt. Aber offenbar gelang es Fraktionschef Manuel Hagel, der als Nachfolgers Strobls gehandelt wird, in der Nachtsitzung, die Unterstützung für den Minister zu organisieren. Offenbar hat man in der CDU nur ein Jahr nach der Landtagswahl kein Interesse, die Koalition in Turbulenzen zu bringen. Deshalb hielt sich der Groll über Strobls Verhalten auch in der Grünen Fraktion zuletzt in Grenzen. Sollte sich doch die CDU um ihre eigenen Probleme kümmern.

Nur die Opposition schäumt angesichts des ausgefallenen Rücktritts. Sie hatte einen Untersuchungsausschuss eingesetzt und mehrfach Strobls Rücktritt gefordert. Oppositionsführer Andreas Stoch (SPD) schrieb nach Bekanntwerden der Geldauflage auf Twitter: „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Strobl Recht gebrochen hat. Und mit der Annahme räumt er seine strafrechtliche Verantwortlichkeit ein. Wie soll so jemand im Amt des Verfassungsministers bleiben, Herr Kretschmann?“

Doch nach Lage der Dinge bleibt er nun. Die Einstellung des Verfahrens ist nach dem Gesetz möglich, wenn die Verfolgung nicht dem öffentlichen Interesse dient. Strobl dürfte den Weg dafür durch das Eingeständnis von Fehlern frei gemacht haben. Er gilt dann auch als nicht vorbestraft. Allerdings muss das zuständige Gericht dem Deal noch zustimmen.

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12 Kommentare

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  • Genau solch ein Gemauschel und solche Grobschlächtigkeit gegenüber Wählern und der Demokratie sorgt für zunehmende Demokratieverdrossenheit. Dieses Verhalten ist mehr als schäbig und Strobel damit unerträglich. Entweder er hat Nichts, was er befürchten muss, dann kann er allem widerstehen. Oder er hat eben "Dreck am Stecken", dann zieht mal halt als Mensch mit intaktem Gespür die Konsequenz. Aber Menschen ohne Rückgrat handeln eben so wie Strobel handelt. Wiederwärtig.

  • Einstellen des/eines Verfahrens gegen einen Geldbusse ist Standard bei kleinen Straftaten! Wird sehr oft ohne Sicht auf die Person angewendet, um die Justiz von Bagatellfällen zu entlasten.



    Das ER das aber akzeptiert, sprich den Vorwurf anerkennt, glaubt, sich dafür "Entschuldigen" zu können, ist das Problem!



    Das ist mMn.bei einem Landesinnenminister, der dann weiter im Amt bleibt, z.B. so, als wenn ein Kardinal, im Domkapitel usw. sagt:



    "Darf ich Ihnen meine/n Tochter/Sohn vorstellen?" :-(



    Da liegt mMn. das Problem, für Strobl & auch für die BaWü Regierung! :-((

  • "Die Einstellung des Verfahrens ist nach dem Gesetz möglich, wenn die Verfolgung nicht dem öffentlichen Interesse dient."



    In wessen Interesse denn sonst, wenn nicht im öffentlichen? Hier hat sich ein Innenminister über geltendes Recht hinweggesetzt, mag der Paragraf einigen Juristen auch antiquiert scheinen.

  • Wieso kann man sich aus Ermittlungen freikaufen?

    Wenn das Trump erfährt, zieht er sofort nach BW :-)

  • Amtsrücktritte scheinen besonders für Unionsminister aus der Mode gekommen zu sein: Neben Thomas Strobel hätten auch die Amtskollegen Herbert Reul (NRW) und Peter Beuth (Hessen) allen Grund dazu von ihren Ministerämter fürs Innere zurückzutreten.



    Da lobe ich mir die ehemaligen Amtskollegen und Unionsleute Lorenz Caffier (Meckl.-Vorp.) und Roland Wöller (Sachsen); diese Innenminister sind - wenn auch nicht ganz freiwillig - dann doch von ihren Ämtern zurückgetreten.

    • @Thomas Brunst:

      Geht es nun um Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung oder einen Strafbefehl? ein Strafbefehl ist eine Verurteilung zu Geldstrafe ohne Verhandlung, somit wäre er schuldig gesprochen und vorbestraft. Bei Einstellung wird eben kein Urteil gesprochen, also er gilt weiter als unschuldig.

      • Benno Stieber , Autor des Artikels, taz-Korrespondent BaWü
        @Mrs.V:

        Danke, Sie haben recht, wir haben es korrigiert

        • @Benno Stieber:

          Im Einleiter steht immer noch, dass er einen Strafbefehl akzeptiert habe.

      • @Mrs.V:

        Warum hat er gezahlt, wenn er unschuldig ist?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          das kann er nur selbst beantworten.

          Aber eine Einstellung ist eben eine Art Deal, um Verfahren, denen aus Sicht des Gerichtes keine gravierenden Straftaten sondern quasi Lappalien zu Grunde liegen, schnell vom Tisch zu haben.



          Der Angeklagte muss dies nicht akzeptieren und wie zu lesen ist, haben seine Anwälte ihm auch davon abgeraten.



          Eine andere Frage wäre: ist das wirklich so eine Kleinigkeit, bei einem aktiven Politiker? Die Entscheidung des Gerichtes, das anzubieten, könnte auch hinterfragt werden.

  • Die Weitergabe dürfte erfolgt sein, um sich indirekt mit der Verteidigungslinie des Beschuldigten zu identifizieren. Eigentlich kann keine einzige Polizistin in Baden- Württemberg einem solchen obersten Vorgesetzten noch vertrauen.

  • "Es gehe ihm dabei darum, die Affäre angesichts der „ernsten Sicherheitslage“ so schnell wie möglich zu beenden."

    Da hat Strobl vermutlich recht. Die Sicherheit seiner Einkünfte könnten im Falle seines Rücktritts tatsächlich gefährdet sein. Oder sollte er tatsächlich etwas ganz anderes gemeint haben?