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Nötigungs-Vorwürfe gegen Andreas RennerHöchster Polizist angeklagt

Andreas Renner, Baden-Württembergs Polizeichef, wird sexuelle Nötigung vorgeworfen. Landesinnenminister Thomas Strobl steht unter Druck.

Benno Stieber

Aus Karlsruhe

Benno Stieber

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung gegen Andreas Renner, den ranghöchsten Polizeibeamten Baden-Württembergs, steht seit einem Jahr im Raum. Nun hat die Staatsanwaltschaft in der Affäre, die auch den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl ins Trudeln brachte, Anklage erhoben.

Die Ermittler werfen dem inzwischen suspendierten 49-Jährigen vor, im November vergangenen Jahres eine Beamtin, die sich im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst befand, zu sexuellen Handlungen aufgefordert zu haben. Der 49-Jährige habe dabei seine Machtstellung bewusst ausgenutzt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war er in der Lage, der Polizeibeamtin im Falle ihres Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten.

Renner war maßgebliches Mitglied der Beurteilungskommission, die über Personalfragen in der Polizei entscheidet. Der Beamte soll der jungen Frau bei einem Kneipenbesuch unter Kollegen nähergekommen sein, sie anschließend möglicherweise bedrängt haben. Einige Tage später soll er ihr dann in einem Videotelefonat seine eindeutigen Angebote gemacht haben: Karriere gegen Sex. Der Fall war bekannt geworden, weil die Beamtin das Gespräch mitgeschnitten hatte. Als sie sich anschließend Kollegen anvertraute, meldeten die den Fall an höhere Stellen.

Besonders peinlich: Renner war für eine Nachwuchskampagne der Polizei verantwortlich, in der sich die Uniformierten als weltoffen, vielfältig und sensibel für Diskriminierung darstellten.

Merkwürdigkeiten rund um Strobl

Das Innenministerium hatte den Fall im vergangenen Herbst selbst öffentlich gemacht und auch interne Aufklärung versprochen. Anschließend hatte sich Innenminister Thomas Strobl aber selbst in eine höchst merkwürdige Affäre verstrickt. Renner galt als Protegé von Strobl, der einige Stufen auf der Karriereleiter übersprungen hatte. Als Strobl dann im Zuge des Disziplinarverfahrens ein Schreiben von Renners Anwalt an einen Journalisten weitergab, setzte er sich dem Vorwurf aus, geheime Gerichtsakten öffentlich gemacht zu haben.

Strobl rechtfertigte sich wenig überzeugend, damit maximale Transparenz zeigen zu wollen. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelte und durchsuchte dabei auch die Räumlichkeiten des Innenministeriums.

Nach monatelangen Erklärungsversuchen und dem Vorwurf der Opposition, Ermittlungen der eigenen Behörde behindert zu haben, hat Strobl nun vergangene Woche eine Geldauflage der Staatsanwaltschaft für seine Durchstecherei akzeptiert.

Die Opposition, die Strobl nicht aus der Verantwortung lassen will, hat im Landtag inzwischen einen Untersuchungsauschuss eingesetzt. Der soll klären, ob Renner gemäß den Vorschriften so schnell auf einen hohen Posten gekommen ist. Zudem hoffen Mitglieder des Ausschusses, das verkrustete Beförderungssystem bei der Polizei mit ihren Untersuchungen modernisieren zu können.

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3 Kommentare

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  • Pia Mansfeld

    "Einige Tage später soll er ihr dann in einem Videotelefonat seine eindeutigen Angebote gemacht haben: Karriere gegen Sex. Der Fall war bekannt geworden, weil die Beamtin das Gespräch mitgeschnitten hatte." Einmal Facepalm, einmal Daumen hoch.



    Diese Dreistigkeit von solchen Kerlen ist einfach nur widerwärtig. Gut aber, dass es dann doch irgendwie am Verstand hapert und solche Dinge unter den Umständen ausspricht, die eine Aufzeichnung ermöglichen. Und an dieser Stelle herzliche Grüße an die Beamtin, die das einzig richtige tat und dieses abscheuliche Verhalten aufzeichnete und es damit unmöglich machte, dass wieder irgendwelche Leute von Verleumdung o. ä. sprechen.

  • Obscuritas

    In dem Artikel fehlt das zuerst gegen die Polizistin anklage erhoben wurde.

    Wegen dem geheimen Videomitschnitt, ohne den sie keinen Beweis gehabt hätte.

    • Benno Stieber , Autor des Artikels, taz-Korrespondent BaWü

      @Obscuritas:

      Das ist falsch. Es wird wegen dieses Mitschnitts ermittelt, aber es gibt keine Anklage. Und bei vergleichbaren Fällen, wo Opfer zur Beweissicherung mitgeschnitten haben, wurden Ermittlungen meist ohne Strafe eingestellt.