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Gesetzentwurf der AmpelTrinkbrunnen werden Pflicht

Die Bundesregierung will Kommunen verpflichten, öffentliche Wasserspender bereitzustellen. Doch konkrete Vorgaben zur Anzahl gibt es nicht.

Helfen bei Hitze und sparen Müll: Trinkwasserbrunnen (hier in Wernigerode) Foto: Matthias Bein/dpa

Berlin taz | In vielen europäischen Großstädten sind sie schon länger zu finden, jetzt sollen Trinkwasserbrunnen in noch mehr deutschen Gemeinden installiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos anzubieten soll dadurch künftig zur sogenannten Daseinsvorsorge gehören, zu der die Kommunen verpflichtet sind.

Davon profitiere sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zur Begründung. „In Zukunft werden Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenperioden häufiger und intensiver sein“, erklärte Lemke. „Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge.“ Zudem würden dabei im Vergleich zu gekauftem Wasser Verpackungen gespart.

Derzeit gibt es nach Angaben des Umweltministeriums deutschlandweit mehr als 1.300 Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum, die alle ähnlich funktionieren: Aus einem Hahn läuft Leitungswasser in ein kleines Becken. Das Wasser kann direkt vom Wasserstrahl getrunken oder in eine Trinkflasche abgefüllt werden. Durch das neue Gesetz sollen in einem ersten Schritt 1.000 weitere Brunnen dazukommen – angesichts von 10.786 Gemeinden in Deutschland, darunter 2.058 Städten keine besonders große Zahl. Doch selbst ob dieses Ziel erreicht wird, ist offen, denn konkrete Vorgaben für die Kommunen zur Zahl der Brunnen gibt es im Gesetzentwurf nicht. Vielmehr schränkt er ein, dass Brunnen nur gebaut werden müssen, wenn dies „technisch durchführbar“ und „verhältnismäßig“ sei.

Direkte Vorgaben seien nicht möglich, heißt es dazu aus dem Ministerium; für die konkrete Umsetzung seien Länder und Kommunen zuständig. Die Wasserversorger wollen die Kosten von rund 15.000 Euro pro Brunnen jedenfalls nicht allein tragen. „Es ist wichtig, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise mit der Finanzierung der Trinkwasserbrunnen nicht allein gelassen werden, sondern dass für Investitionen, Betrieb und Unterhaltung der Brunnen Finanzmittel von Bund und Ländern bereitgestellt werden“, sagt Martin Weyand vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Er weist außerdem darauf hin, dass der Zugang zu Wasser in eine umfassende Wasserstrategie eingebettet werden müsse, die die Wasserhaltung in der Stadt fördere. Dazu gehören beispielsweise die Begrünung von Dächern und Fassaden und ausreichend Versickerungsflächen.

Weltweit fehlt der Zugang zu Trinkwasser

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf eine EU-Richtlinie von 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Diese Richtlinie erfordert neben einer Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes auch Änderungen der Trinkwasserverordnung. Die Bundesregierung will mit der Gesetzesnovelle außerdem einen Beitrag zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) beitragen. 2015 legten die UN den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Ziel 6 der 17 Nachhaltigkeitsziele fest.

Die Nichtregierungsorganisation Viva con Agua, die sich für den Zugang zu Trinkwasser einsetzt, begrüßt die Verpflichtung, mehr Wasserspender im öffentlichen Raum aufzustellen. „Insbesondere für Menschen, die auf der Straße leben, ist das wichtig“, sagt Sprecher Bastian Henrichs. Ein ausreichender Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen sei es allerdings nicht. „Das Ziel 6 erreicht die Bundesregierung nicht durch das Aufstellen von Trinkwasserbrunnen in Deutschland“, sagt Henrichs. „Weltweit haben 771 Millionen Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, braucht es mehr Unterstützung für vul­ne­rable Bevölkerungsgruppen im Globalen Süden.“

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8 Kommentare

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  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Haben die nichts Besseres zu tun?



    Öffentliche Toiletten wären dringender.

    • @17900 (Profil gelöscht):

      sowohl als auch...

  • "Die Bundesregierung will mit der Gesetzesnovelle außerdem einen Beitrag zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) beitragen. 2015 legten die UN den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Ziel 6 der 17 Nachhaltigkeitsziele fest."

    Was ein Witz. Die UN hat damit sicher nicht gemeint, dass man Berlin oder Bad Vilbel (Quellenstadt!) vor der drohenden Trinkwasserkatastrophe retten muss. Ich bin sicher, dass sie eher ärmere Gebiete z.B. in Afrika im Blick hatten. Da könnte die Bundesregierung solche Trinkwasserbrunnen in der Wüste bauen.

    Wenigstens sind die Brunnen für Obdachlose eine Hilfe. Alle anderen sollten zu Hause auch einen Wasserhahn haben. Aber es wird das Stadtbild vielleicht etwas schöner machen. Je nachdem, wie sie aussehen werden.

    • @Jalella:

      Volle Zustimmung!



      Ich sehe da eher ein Hygieneproblem, das vorher gelöst werden sollte. Bin ich der einzige?

  • Ähem, ja. Das hatten wir doch schon seit der Antike? Die Brunnen waren die Keimzelle der Orte und seit dem Mittelalter unterlagen sie hier strenger Reglementierung und zuweilen Regalien des Königs oder Abgaben der lokalen Autoritäten. Noch Anfang des letzten Jahrhunderts gab es in Berlin zur Daseinsversorgung und Hygienesicherung für die schlecht angeschlossenen Hinterhausbewohner überall die schwarzen Schwengelpumpen am Straßenrand. Witzig, dass das über die EU in einer Zeit wiederkommt, in der praktisch jeder Haushalt über eine Nasszelle mit Dusche, über Waschmaschine und Spüle verfügt.

  • Endlich.



    Da warte ihn schon seit Jahrzehnten drauf.



    Bei öffentlichem Trinkwasser und öffentlichen Toiletten fängt die Zivilisation überhaupt erst an.

  • Trinkwasserbrunnen. Ach wie süß.



    Damit die Leute nicht verdursten ... WO ES DOCH IN DEN FUSSGÄNGERZONEN SONST WASSER NUR GEGEN CASH GIBT. Da werden die Gastronomenm ja ein langes Gesicht machen.



    Oder auch nicht hehe. Denn die Klo's sind nur für Gäste. Hehe.

  • "Zudem würden dabei im Vergleich zu gekauftem Wasser Verpackungen gespart."

    Vor allem sparen die Trinkenden Geld, da sie das Wasser nicht zahlen müssen.

    Wenn Frau Lemke jetzt noch etwas umfassender und im Sinne einer Kreislaufwirtschaft gedacht hätte, wäre im Gesetzesentwurf auch die Rede von zusätzlichen öffentlichen Toiletten. Diese sind schließlich auch ein Teil der Daseinsvorsorge für alle die sich im öffentlichen Raum einen Toilettengang nicht leisten können. Und das sind heute viel zu viele Mitbürger in unserem Niedrigstlohnland.