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Horrorfilm „Day of the Dead“ auf ArteZombie-Ermittlungen eingestellt

Im Januar sendete Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Film. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.

Filmstill aus „Day of the Dead“ aka Zombie 2 von George A. Romero Foto: Imago

Berlin taz | Die Causa um die Zombies auf Arte ist vorerst zu Ende. Ende Januar hatte der öffentlich-rechtliche Sender den Film „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ (Originaltitel „Day of the Dead“) gezeigt. Dieser ist in Deutschland wegen seiner Gewaltdarstellung indiziert und bundesweit beschlagnahmt. Wer beschlagnahmte Filme der Öffentlichkeit zugänglich macht oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder muss eine Geldstrafe zahlen.

Anfang April hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet: Wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der taz mit.

Die in diesem Verfahren durchgeführten Ermittlungen hätten den Verdacht einer Strafbarkeit nach den genannten Paragrafen entkräftet. § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags bezieht sich auf unzulässige Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten oder Mediatheken.

Auf Verantwortliche des Fernsehsenders Arte sei deutsches Strafrecht nicht anwendbar, weil es sich „um eine Auslandstat handelt, für die deutsches Recht nur unter besonderen Voraussetzungen angewendet werden darf“, sagte der Sprecher weiter.

Die Verantwortung liegt in Straßburg

Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch G.E.I.E.: Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss. Das Fernsehprogramm und die Mediathek werden von der in Straßburg ansässigen Arte G.E.I.E. verantwortet.

Die in Baden-Baden ansässige Arte Deutschland TV GmbH trägt den Ermittlern zufolge keine unmittelbare Verantwortung für die Ausstrahlung des Fernsehprogramms. „Es fehlt an einem für die Anwendung des deutschen Strafrechts erforderlichen inländischen Handlungsort“, sagte der Sprecher. In Frankreich ist der Film ab 12 Jahren freigegeben.

Im Zombiefilm des Regisseurs George A. Romero („Crazies“, „Dawn of the Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Wissenschaftler und Militärs haben sich in einem unterirdischen Bunker verschanzt und versuchen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden.

Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version erstmals auf Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt. Es folgten Indizierungen und Beschlagnahmen anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“ (Originaltitel „Evil Dead“).

Versehentlich in die Mediathek gepackt

Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit er sich in Zukunft nicht wiederhole.

Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrofilmfans beliebt gemacht. 2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm „Freitag der 13.“ gezeigt. Zuvor lief Dario Argentos damals noch indizierter Horrorklassiker „Suspiria“, der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten gesendet wurde.

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5 Kommentare

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  • Ich bedaure, dass sich Arte für sein Programm entschuldigt. Wir brauchen mehr freedom of speech.

  • Zufällig habe ich den Film gesehen. Besonders gefallen hat er mir nicht, doch wieso er auf dem Index steht ist auch schwer verständlich. Ich tippe darauf, er wurde weder von Deutschen noch von Hollywood gemacht. Daher entspricht er nicht den Erwartungen der Tester.

    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden beweisen, diese Paragraphen § 131 und § 4 gehören dringend überarbeitet. Wir brauchen keine Gesetze als Beschäftigungsprogramm für Juristen. Immerhin ist es diesmal gut ausgegangen.

  • Eigentlich interessieren mich solche 'Zombies' null und überhaupt nicht. Ich kenne den Film nicht und wusste auch nicht, dass die Arter solche Filmchen senden.

    Aber deutsche Bürokraten müssen auch immer wieder die 'unmündigen' Bürger vor allem möglichen schützen! Die bilden sich ein, die Weisheit, mit der man moralische Normen festlegt mit Suppenlöffeln gefressen zu haben.

    Wenn ich lese, dass in Frankreich der Film ab 12 freigegeben ist, dann kommt mir bei diesen Überwachern das Grausen. Muss das denn sein?

    • @fvaderno:

      "Wenn ich lese, dass in Frankreich der Film ab 12 freigegeben ist, dann kommt mir bei diesen Überwachern das Grausen."



      Wobei mich die französische 12er-Freigabe auch wundert. Der Film ist teilweise ziemlich drastisch. Vielleicht, weil Zombies nicht als Menschen gesehen werden und das ganze eher surreal ist.

  • In Frankreich frei ab 12 Jahren, hier verboten für alle. Europäische Zensurbehörden arbeiten doch recht unterschiedlich.