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DGHS-Präsident über Sterbehilfe„Lebenssattheit akzeptieren“

Der Bundestag debattiert am Freitag über die Sterbehilfe. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), berichtet aus der Praxis.

Im vergengenen Jahr wurden in Deutschland fast 350 Fälle von Suizidhilfe gezählt Foto: imago images
Barbara Dribbusch
Interview von Barbara Dribbusch

taz: Herr Professor Roßbruch, am Freitag debattiert der Bundestag über drei Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung des assistierten Suizids. Ihre Gesellschaft, die DGHS, vermittelt Ju­ris­t:in­nen und Ärz­t:in­nen für diese Begleitung. Was kritisieren Sie an den Gesetzentwürfen?

Robert Roßbruch: Alle drei Gesetzentwürfe sehen eine Beratungspflicht vor. Das lehnen wir ab. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2020 ausdrücklich jedem Einzelnen das Recht auf einen freiverantwortlichen und selbstbestimmten Freitod und auch das Recht, dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, zuerkannt. Daher brauchen wir keine Beratungspflicht für die Betroffenen, sondern nur eine Aufklärungspflicht durch den freitodbegleitenden Arzt.

Die Entwürfe

Am Freitag, 24. Juni, werden im Bundestag drei parteiübergreifende Gesetzentwürfe zu einer Neuregelung der Suizidhilfe in erster Lesung verhandelt.

■ Der Entwurf der Abgeordnetengruppe mit Katrin Helling-Plahr (FDP) et al. sieht vor, dass sich Sterbewillige von staatlich anerkannten Stellen ergebnisoffen beraten lassen müssen, bevor ihnen ein:e Ärz­t:in ein todbringendes Medikament, auch das noch nicht zugelassene Natrium-Pentobarbital, verschreiben darf.

■ Laut dem Entwurf von Renate Künast (Grüne) et al. soll sterbewilligen Menschen in einer von Ärz­t:innen festgestellten medizinischen Notlage ein todbringendes Medikament verschrieben werden können. Andere Sterbewillige ohne eine solche Notlage müssen sich mindestens zweimal ergebnisoffen von einer unabhängigen Einrichtung beraten lassen.

■ Der Entwurf von Lars Castellucci (SPD) et al. will die „geschäftsmäßige“ Suizid­hilfe wieder unter Strafe stellen, es sei denn, Sterbewillige haben sich zuvor von zwei Psych­ia­te­r:in­nen ergebnisoffen begutachten lassen, um die „autonome Entscheidungsfindung“ zu garantieren.

Die Be­für­wor­te­r:in­nen der Gesetzentwürfe argumentieren, es brauche eine Art Schutzkonzept des Staates, um Menschen davor zu bewahren, sich aus einer „vorübergehenden Lebenskrise“ oder aus „psychosozialer Einflussnahme heraus“ das Leben zu nehmen. So heißt es etwa im Entwurf der Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD). Ist dieses Anliegen nicht berechtigt?

Wir als DGHS haben schon ein eigenes Schutzkonzept. Dazu gehört unter anderem unser Beratungstelefon und vor allem unser Vieraugenprinzip. Das beinhaltet, dass nach unserer Vermittlung von Beginn der Beratung an über die Informationsgespräche bis hin zur ärztlichen Freitodbegleitung immer ein Jurist und ein Arzt beteiligt sind. Natürlich gibt es zum Beispiel auch Anrufer, die danach fragen, ob wir ihnen kurzfristig ein Medikament für den Freitod verschaffen könnten. So etwas machen wir natürlich nicht.

Was setzen Sie als DGHS voraus für einen ärztlich begleiteten Suizid?

Bei uns müssen die Antragssteller in der Regel mindestens ein halbes Jahr Mitglied in der DGHS sein. Sie schicken alle Arzt- und Krankenhausberichte an unsere Geschäftsstelle. Die Unterlagen werden dort geprüft. Gibt es Anhaltspunkte für eine schwere psychische Erkrankung, wird der Antrag abgelehnt.

Im Interview: Robert Roßbruch

69, ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter und Honorarprofessor. Die DGHS hilft Mitgliedern bei Patientenverfügungen, hat eine Beratungshotline und vermittelt Freitodbegleitung.

Roßbruch vertrat als Anwalt vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere Beschwerdeführer, die die Abschaffung des Paragrafen 217 forderten, der die „geschäftsmäßige“ Suizidhilfe seit 2015 unter Strafe gestellt hatte. Der Paragraf wurde gekippt.

Ansonsten gehen die Unterlagen an Ärzte und Juristen, die mit uns zusammenarbeiten. Diese machen dann getrennt voneinander jeweils einen Hausbesuch und führen dann auch später gemeinsam den begleiteten Freitod durch. Der Jurist ist Zeuge, der Arzt stellt das Medikament. Es ist ein Narkosemittel, das über eine Infusion, die der Patient selbst in Gang setzen muss, verabreicht wird. Insgesamt kostet diese Freitodbegleitung circa 4.000 Euro, inklusive der Honorare, Fahrtkosten und so weiter.

In der Statistik der DGHS und der Sterbehilfeorganisationen Dignitas und Sterbehilfe Deutschland gab es insgesamt fast 350 Fälle von Suizidhilfe im vergangenen Jahr. Die meisten Fälle sind Menschen mit Krebs- und neurologischen Erkrankungen. Bei Ihnen liegt in jedem sechsten Fall als Motiv „Lebenssattheit“ vor, wie die DGHS das nennt. Diese Leute haben gar keine schwere Erkrankung. Ist die Suizidhilfe dann nicht ethisch heikel?

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss keine schwere Krankheit vorliegen, das Motiv darf keine Rolle spielen, nur die Autonomie der Entscheidung muss gegeben sein. Bei diesen Fällen von Lebenssattheit handelt es sich oft um langjährige Mitglieder der DGHS, Menschen, die Ende 80, Anfang 90 sind, die vielleicht schon seit Jahren das Haus nicht mehr verlassen können, die kaum noch etwas sehen, die immobil sind, die isoliert und/oder inkontinent sind.

Sie sagen beispielsweise: ‚Ich habe ein tolles Leben gehabt. Aber jetzt möchte ich nicht mehr. Ich möchte auch nicht in ein Heim.‘ Aus den Gesprächsprotokollen, die unsere Ärzte und Juristen immer anfertigen, erkennt man, dass diese Menschen voll urteils- und entscheidungsfähig sind, da gibt es auch keine Anhaltspunkte für eine Depression oder Ähnliches. Diese Menschen haben sich auch mit den medizinisch-pflegerischen Alternativen auseinandergesetzt. Sie denken und handeln völlig rational, sodass es sich verbietet, dieses Verhalten zu psychiatrisieren.

Hilfe bei Suizidgedanken

Wenn Sie Suizidgedanken haben, sprechen Sie darüber mit jemandem. Sie können sich rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden (08 00/1 11 01 11 oder 08 00/1 11 02 22) oder www.telefonseelsorge.de besuchen.

Be­für­wor­te­r:in­nen der Gesetzentwürfe warnen vor solchen Fällen und sagen, wenn sich Leute etwa aus Angst vor dem Pflegeheim das Leben nehmen, könnte das eine Art Modell werden, damit der Staat Geld spart und sich in den Pflegeheimen nichts ändern muss.

Ich bin Gesundheits- und Pflegerechtler und bin auch sehr dafür, dass sich in den Heimen die Zustände verbessern. Aber die Situation ist so, wie sie ist. Aus meiner Sicht muss man die Entscheidung der Menschen zwingend respektieren, die sagen: ‚Ich will nicht mehr und ich will auch nicht in ein Heim.‘ Im Übrigen sieht man etwa in der Schweiz, wo die Suizidhilfe schon lange erlaubt ist, dass es da keinen Dammbruch gab und die Zahl der Suizide auch bei Pflegebedürftigen nicht steil angestiegen ist. Die meisten Menschen hängen am Leben.

Be­für­wor­te­r:in­nen der Gesetzentwürfe äußern die Sorge, Angehörige könnten Druck ausüben auf Gebrechliche, sich das Leben zu nehmen, weil sie Geld und Mühen sparen wollen.

Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Die Angehörigen wollen eher nicht, dass sich ein Suizidwilliger das Leben nimmt. Insbesondere die Ehepartner und Kinder klammern, die wollen ihren Ehemann oder Vater nicht gehen lassen.

In acht Fällen im vergangenen Jahr hat die DGHS doppelte Suizidhilfe bei Ehepaaren geleistet, auch wenn einer der Part­ne­r:in­nen gar nicht schwer krank war. Ist das nicht problematisch?

Die Ehepartner, die eine Doppelbegleitung wünschen, sind meist langjährige Mitglieder der DGHS, die über den gemeinsamen Freitod schon lange miteinander gesprochen haben. Ein Beispiel ist etwa ein Ehepaar, er 89, sie 86, seit 45 Jahren verheiratet. Sie haben dieselbe Position zum Leben und zum Sterben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, jetzt geht es bei uns bergab, es wird peu à peu immer weniger. Der eine kann den andern nicht mehr versorgen. Der ambulante Pflegedienst, die Hauswirtschaftshilfe reichen nicht mehr aus. Für beide ist ein Heim keine Alternative zur Doppelbegleitung. Die sagen: ‚Jetzt ist es so weit‘, und wollen gemeinsam gehen.

Das erinnert ein wenig an die Witwenselbstverbrennungen früher in Indien …

Die mit uns kooperierenden Ärzte und Juristen führen bei den Doppelbegleitungen immer getrennte Gespräche mit den Ehepartnern, um auszuschließen, dass auf einen der Partner Druck ausgeübt wird. Wir hatten tatsächlich einen Fall, da hatten der Jurist und der Arzt bei den Vorgesprächen ein ungutes Gefühl, es wurde ein Psychiater hinzugezogen. Dieser stellte fest, dass die Frau ihr Leben lang von ihrem Mann fremdbestimmt worden war und dieser auch Druck ausgeübt hatte, sodass sie mitgegangen wäre. Das Antragsverfahren wurde dann abgebrochen.

Fragen eigentlich auch Demenzkranke bei Ihnen an und was machen Sie dann?

Im Frühstadium der Demenz ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit in aller Regel noch gegeben, sodass wir in diesen Fällen die Freitodhilfe vermitteln. In einem mittleren Stadium der Demenz wird ein entsprechender Facharzt hinzugezogen, der durch anerkannte Tests die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit einschätzt.

Was wäre denn Ihre Alternative für die Gesetzentwürfe?

Die beiden liberalen Gesetzentwürfe der Gruppen um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) werden von uns grundsätzlich begrüßt. Es bedarf jedoch wie gesagt keiner Verpflichtung für die Suizidwilligen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Befürworter verweisen oft auf die Beratungspflicht beim Schwangerschaftsabbruch.

Bei Schwangeren geht es aber noch um ein zweites, anderes Leben, außerdem sind das doch viel höhere Zahlen als wenige Hundert Suizidwillige, die eine professionelle Freitodbegleitung in Anspruch nehmen wollen. Wir vertreten die Ansicht, dass die Suizidhelfer eine Aufklärungspflicht haben, etwa auch über die Möglichkeit einer palliativen Versorgung.

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21 Kommentare

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  • Warum fällt es vielen Menschen und Institutionen so schwer, die autonome Entscheidung eines Individuums zu respektieren? Warum wollen diese vorschreiben, (z.B.) welche Art von Sexualität erlaubt ist oder, ob man das eigene Leben beenden darf? Warum sind viele Menschen erpicht darauf ihre Autonomie aufzugeben und sich (irgend) einer Autorität zu unterwerfen? Auf diese Fragen gibt es viele Antworten (z.B. in »Die Furcht vor der Freiheit« von Erich Fromm), die hier aber nicht zu interessieren brauchen, da die hier behandelte Frage nach dem selbstbestimmten Freitod durch das BVG unmissverständlich beantwortet wurde und »ausdrücklich jedem Einzelnen das Recht auf einen freiverantwortlichen und selbstbestimmten Freitod und auch das Recht, dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, zuerkannt.« - Danke BVG, es dauert bisweilen einige Generationen, bis sich der Geist des GG auch durchsetzt.



    Es ist schon i.O. vor einer Sterbehilfe abzuklären, ob die Entscheidung zum Freitod wirklich autonom ist. Dazu ist aber, da gebe ich Herrn Roßbach nachdrücklich recht, keine Beratungspflicht erforderlich (die eine fehlende Autonomie pauschal voraussetzt). Es ist nicht so schwer festzustellen, ob jemand selbstbestimmt zu handeln in der Lage ist - hier z.B. im 4 Augen Aufklärungsgespräch durch den durch den freitodbegleitenden Arzt (wie Hr. Roßbach vorschlägt). Wenn dabei Zweifel aufkommen, nur dann, kann ein »Schutzkonzept« ins Spiel kommen. Wir sind es gewohnt, wo bürokratische Schutzkonzepte und Kontrollmechanismen hinführen, z.B., wenn moralisierende Sachbearbeiter in Privatwohnungen eindringen (und das dürfen), um Zahnbürsten nachzuzählen etc.. Also macht das mal schön einfach, sonst werden diejenigen, die dazu in der Lage sind, es nach alter Sitte tun.

    • @Bernardo Januar:

      In Holland wird seit 30 Jahren aktiv in der Gesellschaft über die Sterbehilfe diskutiert. Mittlerweile gibt es Personalprobleme hinsichtlich der Mitglieder der kontrollkomission und Mitarbeiter scheiden aus, weil der Druck zu groß ist. Bei Euthanasie-Wunsch prüft vorab der Hausarzt und ein 2.Gutachter den Todeswunsch. Nach der erfolgten Tötung geht der Bericht immer an die Staatsanwaltschaft und an eine Kontrollkommission die prüft ob alle Kriterien( 6 Punkte) eingehalten worden sind. Sind sie es nicht wird Anklage erhoben. Die Realität ist, dass die Zahlen sowohl von assistiertenSuicid als auch von Euthanasie zunehmen. Es bedarf eines breiten gesellschaftlichen Diskurs und Konsens, der die Last eben nicht nur auf die Ärzte abwälzt.

      • @Pepi:

        Das scheint mir aber ein Bürokratie-Problem zu sein. Solche Probleme werden niemals durch einen gesellschaftlichen Diskurs gelöst. Meine Empfehlung an Holland: Kontrollkommission abschaffen.

    • @Bernardo Januar:

      Es geht nicht darum, ob man sein Leben beenden will, sondern darum wer es tut, und zwar aktiv. Die meisten Ärzte haben in der aktiven Tötung keine Erfahrung. Die meiste Erfahrung haben Tierärzte. Warum soll es nicht eine staatliche Organisation geben, an das Gesundheitsamt angegliedert, die diesen Suicidwunsch erfüllt oder den Wunsch von Eltern für das Kind, wie es in Belgien möglich ist? Über diese Dinge sollte man reden und nicht nach dem Arzt schreien.

      • @Pepi:

        Niemand schreit nach einem Arzt. »Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss keine schwere Krankheit vorliegen, das Motiv darf keine Rolle spielen, nur die Autonomie der Entscheidung muss gegeben sein.« Es bleiben lediglich 2 Verwaltungsakte zu Regeln: Die Ausstellung eines "Autonomiescheins" und die Ausgabe des Schierlingsbechers (z.B. Pentobarbital oral), natürlich mit Überprüfung der Verwendung. Für beide Akte braucht es keinen Arzt und nicht zwingend ein Amt. Ob nun der Becher lediglich gereicht oder an die Lippen gesetzt wird, dass sind nach dem Urteil des BVG endlich irrelevante Kategorien.

  • RS
    Ria Sauter

    Bin so froh, dass es diese Möglichkeit gibt.



    Entscheiden sollte der Bundestag auch über eine kostenlose Bestattung.



    Aus dem Leben zu scheiden ist verdammt teuer.



    Sogar für den Ausstieg muss teuer bezahlt werden.



    Das ist erbärmlich.

    • 9G
      95820 (Profil gelöscht)
      @Ria Sauter:

      „Aus dem Leben zu scheiden ist verdammt teuer.“



      Ich denke über eine Körperspende an eine Uniklinik nach.

  • 4000 Euro? Greift hier dann das Armenrecht bei Suizidwunsch? Ist dies der Grund für die Forderung eines Rechtsanspruches vor allem von Rechtsanwälten, um an die Fleischtöpfe zu kommen, oder wovon soll ein HartzIV- Empfänger die Knete nehmen?



    Es ist nicht Aufgabe von Ärzten “ Lebenssatte” vom Diesseits ins Jenseits “ zu schaffen. Die Aufgabe von Ärzten ist das Heilen und sonst nichts.

    • @Pepi:

      Ja klar, jemand mit chronischen Schmerzen ist schlicht "lebenssatt", die Helfer wollen nur an "Fleischtöpfe" - menschenverachtend was Sie hier absondern.



      "If you are pro life person - good, do it with your life". Jefferies

      • @BluesBrothers:

        Den Begriff’ Lebensart”:habe nicht ich ins Spiel gebracht, sondern dem Artikel entnommen. Hier spricht auch kein Betroffener, sondern ein pumperlgesunder RA, der sich offen über finanzielle Wünsche äußert. Chronische Schmerzen kann man behandeln, dazu braucht man nicht nur Ärzte sondern auch Psychologen und Psychotherapeuten. Zum Abschluss nochmal, gerne auch zum mitschreiben. Es gehört nicht zum Berufsbild des Arztes Leben zu beenden, das hatten wir schon mal. Was hier besprochen wird ist nicht die Tatsache, dass man im Sterbeprozess die Schmerzen und die Angst nimmt, was eine normale ärztliche Aufgabe sein sollte, sondern die aktive Tötung, egal aus welchen Gründen.

        • @Pepi:

          @Rohm Dietmar



          Soll ‘ Lebenssatte’ heißen.

          • 9G
            95820 (Profil gelöscht)
            @Pepi:

            „Es gehört nicht zum Berufsbild des Arztes Leben zu beenden, das hatten wir schon mal.“ Danke für ihre Kommentare.



            Auch @TETRA MINT: Im persönlichen Umfeld erlebe ich, dass Palliativstationen und Hospize Sterbende mit bester Versorgung und Liebe begleiten. Wer im Stande ist, selbst seinem Leben ein Ende zu setzen, darf das tun. Dafür aber Unterstützung von Mediziner:innen zu verlangen, ist der Beginn einer Entwicklung, die ich mir nicht vorstellen mag. Es ist zu erwarten, dass Druck auf Alte zunehmen wird, doch bitte „lebenssatt“ zu sein, bevor die Pflegekosten den Rest des Vermögens aufzehren… It’s a „Brave New World“.

    • @Pepi:

      Heilen und sonst nichts? Sollen Ärzte sich von unheilbar Kranken abwenden und beispielsweise eine Schmerztherapie der Hausapotheke überlassen? Austherapiert und tschüss?

      Meiner Meinung nach sollen Ärzte Leiden lindern. Das kann durchaus auch im Rahmen einer Suizidhilfe geschehen. Über den "Lohn" kann und soll man aber sicher streiten, da gebe ich Ihnen recht. Wird wirklich Zeit, dass sich die Politik mit dieser und anderen dazugehörigen Fragen auseinandersetzt.

    • @Pepi:

      Das Leben gehört zum Tod dazu. Denken Sie mal drüber nach.

      • @t-mos:

        Hab ich, es schließt sich aus. Jedenfalls ist dies meine Beobachtung nach 50- jähriger Tätigkeit im Gesundheitswesen.

        • @Pepi:

          Bestimmt gibt es Ärzte, die den Begriff des Heilens so weit fassen, dass sie einen Schierlingsbecher ohne Gewissensbisse reichen können. Dass ein Arzt dies nicht dürfe, ist nach diesem BVG-Urteil schwer vorstellbar. Egal. Es geht gar nicht um den Arzt, sondern die Person, die ihren Tod wünscht. Einen Schierlingsbecher reichen kann jeder Mensch, auch ein Arzt.

  • "... stellte fest, dass die Frau ihr Leben lang von ihrem Mann fremdbestimmt worden war und dieser auch Druck ausgeübt hatte, sodass sie mitgegangen wäre."

    Was also wenn der Druck und die Fremdbestimmung eines Partners so weit geht, auch (freiwillige) Beratung abzulehnen?

    Mit diesem Beispiel liefert sie das Argument FÜR die gesetzliche Beratungspflicht, die sie aber ablehnt. Das passt nicht zusammen.

  • Eine Verbindung von assistiertem Suizid und finanziellen Interessen, wie es bei diesem Verein offensichtlich der Fall ist, erscheint mir hoch problematisch. Mir ist auch nicht klar geworden, warum der Vereinsvorsitzende eine Beratung ablehnt. Immerhin geht es doch um das höchste Gut. Ich habe Zweifel, ob es soetwas wie einen Freitod im Wortsinn wirklich gibt und Zwang, Druck oder Erwartung werden sicher eine Rolle spielen, oft vielleicht auch nur angenommen. Gut, dass die Aerzteverbaende sich sehr zurueckhaltend bis ablehnend zur Freigabe dieser Art der "Hilfe" verhalten.

    • @Dietrich Schneider:

      Es ist für sie persönlich das höchste Gut. Für die Betroffenen nicht mehr. Wenn aus Leid die Lebensqualität gegen null geht, sollte man schon das Recht auf einen würdevollen Abgang haben. Eine bekannt von mir ist Altenpflegerin. Sie erzählt mir teilweise von alten kranken Menschen ohne Freude am Leben, die nur noch auf den Tot als Erlösung warten. Auch ich möchte selbst bestimmen können, wann ich einen sauberen Abgang machen kann. Das ist eine persönliche Entscheidung.

      • @Andreas J:

        Ich verstehe Ihre Ansicht. Wenn es wirklich eine "persönliche Entscheidung" sein soll, sollte damit aber niemand Geld verdienen. Schon im Namen dieses Vereins wird deutlich, wie im Zweifelsfall die Prioritäten gesetzt werden: Suizid ist humanes Sterben und der Verzicht darauf ist dann inhuman? Warum lehnt der Verein Beratung ab? Fürchtet man Geschaeftsschaedigung? Sie schreiben, dass Menschen in Heimen auf den Tod als Erlösung warten. Das ist leider so, aber könnte das nicht auch, zumindest teilweise, an den Heimen liegen? Wuerde eine bessere personelle und sachliche Ausstattung vielleicht die Entscheidung zum Leben, auch unter schwierigen Bedingung, leichter machen? Fuer mich bleiben viele Fragen und ich glaube nicht, dass die Aktivität solcher Vereine die richtige Antwort auf ein letztlich gesellschaftliches Problem darstellt.

    • @Dietrich Schneider:

      Genau. Wenn schon das Wort "Honorar" fällt, dann sollten alle Alarmglocken losgehen.

      Je mehr durchgeführte Fälle, desto mehr Honorar. Wenn die Ärzte, Anwälte und Vermittler davon leben, können sie ohne Sterbewillige keine Miete mehr bezahlen und sind entsprechend motiviert, dass es immer neue Arbeit für sie gibt.