Bund-Länder-Treffen zur Coronalage: Rasches Handeln angesagt

Angesichts der vierten Pandemiewelle einigen sich Bund und Länder auf einen einheitlichen Kurs. Eine Impfpflicht im Gesundheitsbereich rückt näher.

Becher mit Impfspritzen in einem Glas mit der Aufschrift Booster Moderna

Die Stiko empfiehlt allen Erwachsenen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung Foto: Arnd Wiegmann/dpa

BERLIN taz | Als am frühen Donnerstagabend Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Hauptstadtpresse tritt, wählt sie drastische Worte. „Die Lage ist hochdramatisch“, sagt die Nochbundeskanzlerin. „Es ist wirklich absolute Zeit zu handeln.“ Es sei „ganz, ganz wichtig, dass wir uns jetzt unterhaken“, bekundet auch ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz. „Wir werden, um durch den Winter zu kommen, einschneidende Maßnahmen sehen, die es bisher nicht gegeben hat.“

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) schauen nicht minder finster. Bei ihrem gemeinsamen Auftritt nach dem Bund-Länder-Treffen wollen alle vier demonstrieren, wie ernst die Situation ist. Rasches gemeinsames Handeln ist angesagt.

Angesichts der dramatischen Entwicklung der Coronapandemie in Deutschland wächst die Nervosität. Monatelang hatten die Regierungschefinnen und -chefs der Länder solch ein Bund-Länder-Treffen nicht mehr für nötig gehalten, obwohl das Robert-Koch-Institut und zahlreiche Wis­sen­schaft­le­r:in­nen schon im Sommer vor einer erneuten Zuspitzung der epidemischen Lage gewarnt hatten. Doch nun wird es verdammt brenzlig.

„Wir sind in dieser Pandemie sehr, sehr nah an dem Punkt, an dem wir nie kommen wollten: dass in deutschen Krankenhäusern entschieden werden muss, wen man noch behandeln kann“, sagt Wüst. Oberstes Gebot müsse jetzt sein, „diesen Notstand mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern“. Deswegen wird das schwarz-gelbe NRW auch nicht im Bundesrat gegen die am Donnerstag im Bundestag mit den Stimmen der Ampelparteien Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsgesetzes stimmen.

Bei ihrer Videokonferenz am Donnerstag mit Merkel, Olaf Scholz sowie weiteren geschäftsführenden Bun­des­mi­nis­te­r:in­nen berieten die Mi­nis­ter­prä­si­den­t:in­nen über ein weitreichendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Pandemie. Dazu gehört das schnelle Hochfahren der Impfkapazitäten, zum Beispiel durch die Wiedereröffnung der Impfzentren. Benötigt werde „ein nationaler Kraftakt beim Impfen“, sagte Wüst.

Erstimpfung für Kinder, Drittimpfung für alle

Auch Kindern zwischen 5 und 11 Jahren soll, sobald eine entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt und der erforderliche Impfstoff zur Verfügung steht, rasch eine Impfung angeboten werden. Außerdem werden alle geimpften Bür­ge­r:in­nen über 18 Jahre zur „Booster“-Impfung aufgerufen. In einem ersten Schritt sollen alle über 60-Jährigen gezielt angeschrieben werden.

Laut dem Beschluss, auf den sich Länder und Bund verständigt haben, rückt eine Impfpflicht für den Gesundheits- und Pflegebereich näher. Es sei „erforderlich, dass Angehörige von Heil- und Pflegeberufen und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern sowie in Behinderteneinrichtungen aufgrund des engen Kontakts zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen“, heißt es darin. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.

Überzeugt zeigte sich die Bund-Länder-Runde von der Notwendigkeit einer 3G-Regel am Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden soll. Auch für den öffentlichen Personennahverkehr und die Züge des Regional- und Fernverkehrs sprach sie sich zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht für die 3G-Regel aus, auch wenn sich hier aus der Sicht der Länder noch „hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen“ stellen würden.

Zugang nur noch für Genesene und Geimpfte

Zudem haben sich die Mi­nis­ter­prä­si­den­t:in­nen nun auf bundseinheiltich Schwellenwerte bei der Hospitalisierungsrate geeinigt. Die gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Ein­woh­ne­r:in­nen in den letzten 7 Tagen wegen Corona in ein Krankenhaus aufgenommen wurden. Bisher hatte jedes Bundesland eigene Grenzwerte für verschärfte Maßnahmen festgelegt.

Nun soll in jedem Bundesland, in dem die Hospitalisierungsrate in den Schwellenwert 3 überschreitet, die 2G-Reglung gelten. Der Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen ebenso wie zu gastronomischen Einrichtungen und sonstigen Veranstaltungen in Innenräumen soll dann nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. Dabei soll die Einhaltung der Zugangsregelungen „konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“ werden.

Wird in einem Bundesland eine Hospitalisierungsrate von 6 erreicht, soll 2G-plus gelten, also Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich noch negativ getestet sein. Das gilt insbesondere für Diskotheken, Clubs und Bars.

Noch weitergehende Maßnahmen sind möglich, wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert 9 überschreitet und somit im betroffenen Bundesland des öffentlichen Gesundheitssystems besonders hoch belastet ist. Dann darf das jeweilige Land – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags – „von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen“. Das kann dann auch Ausgangsbeschränkungen mit einschließen.

Aktuell liegt die Hospitalisierungsrate laut Robert-Koch-Institut im Bundesschnitt bei 5,3, allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Am niedrigsten ist sie in Hamburg mit 1,62, am höchsten in Thüringen mit 18,54.

Die Vereinbarungen des Bund-Länder-Treffens dürften, falls die Mi­nis­ter­prä­si­den­t:in­nen sie ernst nehmen, auch Auswirkungen auf die festgefahrenen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder haben. Die Arbeitgeberseite hat bislang die Forderung der Gewerkschaften nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von mindestens 300 Euro für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Pflege rigoros zurückgewiesen, da „temporäre Belastungen, die jetzt in der Pandemie entstanden sind“, nicht herangezogen werden könnten, „um dauerhafte Forderungen zu begründen“, wie es Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers, der Verhandlungsführer, formuliert hat.

Nun allerdings heißt es in dem Bund-Länder-Beschluss, dass vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen „die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind“. Viele der pflegerisch Tätigen seien „an ihre physischen und psychischen Belastungsgrenzen und oftmals darüber hinaus gegangen“. Daher soll es für sie als „Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation“ auch einen erneuten Pflegebonus geben. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel soll der Bund bereitzustellen.

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