Gil Ofarim und das Westin Hotel: Aussage gegen Aussage
Der Künstler Gil Ofarim hat eine zweite Strafanzeige gegen das Leipziger Hotel Westin gestellt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Das Hotel Westin Leipzig sieht nach internen Untersuchungen durch eine Rechtsanwaltskanzlei die Antisemitismusvorwürfe des Musikers Gil Ofarim gegen einen Hotelangestellten als nicht bestätigt an. Wie die Betreiberin, die Hotelgesellschaft Gerberstraße Betriebs GmbH, mitteilte, werden keine „Maßnahmen gegen den Mitarbeiter eingeleitet“, da laut dem 118 Seiten langen Untersuchungsbericht „keine objektivierbaren Anhaltspunkte vorliegen, die es rechtfertigen würden, strafrechtliche und/oder arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den beschuldigten Mitarbeiter zu ergreifen“.
Für die Auswertung des vorliegenden Bild- und Videomaterials sei ein auf Bild- und Videoforensik spezialisierter Sachverständiger herangezogen worden. Als Ergebnis der hauseigenen Untersuchung sei der Hotelmitarbeiter wieder im Dienst, derzeit aus Sicherheitsgründen aber nicht im Hause.
Ofarim wollte am Abend des 4. Oktober im Hotel, in dem es aufgrund akuter technischer Probleme etwas hektischer als gewöhnlich zugegangen sein soll, einchecken. Später veröffentlichte er ein von ihm selbst produziertes Video, in dem er gegen einen Hotelangestellten den Vorwurf erhob, dieser habe ihn aufgefordert, seine Kette mit Davidstern einzupacken. Kurz darauf tauchten im Netz Videos und Filmstills auf, die zwar Ofarim in der Hotellobby zeigen – aber ohne die besagte Kette mit Davidstern. Seitdem steht der Verdacht im Raum, Ofarim habe die Unwahrheit gesagt. Das bestreitet der Künstler, die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt.
Hotel und Behörde wollen sich vorerst nicht weiter äußern
Der Staatsanwaltschaft liegt laut Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz der hoteleigene Untersuchungsbericht vor, die Ermittlungen dauern an. Dazu werden unter anderem Videoaufnahmen der Überwachungskameras im Hotel durch die Ermittlungsbehörden und Sachverständige gesichtet und ausgewertet. Bis zum Ende der Ermittlungen steht Aussage gegen Aussage.
Der Staatsanwaltschaft zufolge gibt es neben den bisherigen Strafanzeigen – eine durch Ofarim gegen den Hotelangestellten sowie eine des Hotelangestellten gegen Ofarim wegen Verleumdung – seit Freitag eine zweite Anzeige Ofarims wegen falscher Verdächtigung. Darüber hinaus gebe es weitere Strafanzeigen unbeteiligter Dritter, zu denen sich die Staatsanwaltschaft jedoch nicht weiter äußert. Solange der Fall nicht abgeschlossen sei, wollen sich sowohl das Hotel als auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr äußern.
Nachdem Ofarim sein Video veröffentlicht hatte, gab es vor dem Hotel Demos gegen Antisemitismus. Gleichzeitig werfen ihm manche im Netz Falschaussage vor.
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