Interne Ermittlung im Fall Ofarim: Keine Konsequenzen für Mitarbeiter
Ein Gutachten entlastet den beschuldigten Mitarbeiter des Leipziger Westin Hotels. Ihm war vorgeworfen worden, Sänger Gil Ofarim antisemitisch beleidigt zu haben.
epd | Nach dem mutmaßlich antisemitischen Vorfall um den Sänger Gil Ofarim im Leipziger Westin Hotel hat der beschuldigte Mitarbeiter nicht mit Konsequenzen seitens des Hotels zu rechnen. Eine vom Hotelbetreiber beauftragte Anwaltskanzlei kommt in einem 118 Seiten starken Gutachten zu dem Schluss, dass es keine objektiven Anhaltspunkte für strafrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Mitarbeiter gebe, wie der Betreiber am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb.
Die Rechtsanwälte hätten das Geschehen in der Lobby des Hotels am 4. Oktober rekonstruiert und alle verfügbaren Beweismittel berücksichtigt. In die Untersuchung sind demnach Interviews mit dem Beschuldigten, anwesenden Mitarbeitern, Gästen und weiteren Zeugen eingeflossen sowie von der Staatsanwaltschaft übermittelte Informationen. Videoaufzeichnungen seien zudem von einem auf Bild- und Videoforensik spezialisierten Sachverständigen ausgewertet worden. Weiteres Datenmaterial stamme beispielsweise aus dem Check-In-System des Hotels.
Wie der Betreiber weiter ausführte, wird der betroffene Mitarbeiter aufgrund von weiterhin „massiven Anfeindungen“ seinen Aufgaben jedoch vorerst nicht wieder in vollem Umfang nachgehen. Weitere Informationen will das Unternehmen bis zum Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht kommunizieren.
Der Sänger Gil Ofarim, Sohn der israelischen Musiklegende Abi Ofarim (1937-2018), war nach eigener Aussage Anfang Oktober im Leipziger Westin Hotel antisemitisch beleidigt worden, weil er sichtbar einen Davidstern trug. An seiner Darstellung hatte es zuletzt Zweifel gegeben.
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