Maut-Untersuchungsausschuss: Digitale Aufklärung
Wie oft hat Bundesverkehrsminister Scheuer mit seinen Maut-Experten gemailt? Das muss das Ministerium nun offenlegen.
Seit November 2019 versucht der Maut-Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob Scheuer bei der später vom Europäischen Gerichtshof gestoppten Einführung einer PKW-Maut Fehler gemacht und Steuergelder verschwendet hat. Scheuer versprach zwar maximale Transparenz und legte 700.000 Blatt Akten und Tausende E-Mails des Ministeriums vor. Aber es kamen bald Zweifel auf, ob er dem Ausschuss wirklich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte. So wurde im Juli ein Ordner mit 320 Blatt nachgereicht, der aufgrund eines „Büroversehens“ vergessen worden sei.
Außerdem tauchten immer wieder E-Mails auf, die Scheuer von seinem Abgeordneten-Konto aus schrieb oder empfing. Die Oppositionsvertreter im Ausschuss beantragten deshalb im Oktober, dass Scheuer auch alle E-Mails aus seinem Abgeordnetenbüro herausgeben soll, in denen er mit dem Ministerium korrespondierte. Das lehnte die Mehrheit aus CDU/CSU und SPD aber ab. Ein Untersuchungsausschuss dürfe nicht auf gespeicherte E-Mails zugreifen, weil er laut Grundgesetz keine Eingriffe ins Grundrecht der Fernmelde-Freiheit vornehmen dürfe.
Die Opposition schwächte ihren Antrag daraufhin ab und wollte nun nur die Protokolldaten (Logfiles) von Scheuers Abgeordneten-Mailkonten. Konkret geht es um den Mailverkehr des Abgeordneten Scheuer mit zehn namentlich benannten Ministeriums-MitarbeiterInnen, zum Beispiel Abteilungsleiter Karl-Heinz Görrissen. Doch auch das lehnte die Mehrheit ab. Es sei nicht auszuschließen, dass hier auch private oder mandatsbezogene E-Mails erfasst würden.
Doch BGH-Ermittlungsrichter Andreas Sturm gab nun den Oppositionsabgeordneten recht. Ihr Beweisantrag hätte nicht abgelehnt werden dürfen. Der 25-seitige BGH-Beschluss liegt der taz vor. Laut Richter Sturm liegt gar kein Grundrechtseingriff vor, wenn ein Minister im Untersuchungsausschuss „Amtshandlungen“ offenbaren muss. Die Grundrechte schützten nur privates „Bürgerverhalten“. Selbst wenn Scheuer von seinem Abgeordneten-Account auch private Mails an die Ministerialen geschickt haben sollte, so sei das nicht schützenswert, weil eigentlich nicht zulässig. Auch mandatsbezogene E-Mails seien wohl kaum betroffen, so Richter Sturm, weil es ja nur um Mail-Verkehr mit Scheuers eigenem Ministerium ging.
Der BGH-Ermittlungsrichter stützte sich vor allem auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshof NRW. Dort war es um E-Mail- und Telefonverbindungsdaten von Justizminister Peter Biesenbach (CDU) gegangen.
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