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Streit um Schutzmaßnahmen gegen CoronaDie Schule als Kampfplatz

Maskengegner*innen bedrohen den Vorsitzenden des Landeselternbeirats in Schleswig-Holstein. Grund ist eine Umfrage zur Maskenpflicht in Schulen.

Hart umkämpft: Mund-Nasen-Schutz in der Schule Foto: Uli Deck/dpa

Neumünster taz | Der Streit um Schutzmaßnahmen gegen eine Ausbreitung des Coronavirus eskaliert inzwischen nicht mehr nur im politischen Raum, sondern auch rund um Schulen. In Schleswig-Holstein haben Gegner*innen der Maskenpflicht eine Umfrage zum Scheitern gebracht, in der es um die Frage ging, ob Maskentragen in der Schule sinnvoll sei.

„Ich werde Sie bis ins Nirvana verklagen, bis Sie vernichtet sind!“ Mails und Posts dieser Art – Rechtschreibfehler hat die Redaktion entfernt – erhält Thorsten Muschinski zurzeit viele. Der Vorsitzende im Landeselternbeirat der Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein hatte eine Online-Umfrage unter Eltern gestartet, um zu erfahren, wie sie zu einer Maskenpflicht in den Schulen stehen. Wer wollte, konnte sich auch äußern, wie lang so eine Maßnahme gegebenenfalls dauern sollte und wann das Infektionsgeschehen eine erneute Schließung der Schulen verlange. „Es ging mir um ein Stimmungsbild“, sagt Muschinski.

Das Ergebnis wollte er dem Kieler Bildungsministerium zur Verfügung stellen. Auch Ministerin Karin Prien (CDU) sei daran interessiert gewesen, berichtet Muschinski. Daraus wurde nichts: „Mich erreichten Infos, dass in Foren dafür geworben wurde, die Umfrage zu manipulieren.“ Weil so kein klares Stimmungsbild entstehen konnte, hat er die Aktion gestoppt. Denn von einer Reihe von IP-Adressen ist mehrfach abgestimmt worden, „zehn, 20 oder 30 Mal“, sagt Muschinski. Schade, findet er, und auch aus Sicht der Maskengegner*innen nicht zielführend: „Es wäre sehr interessant gewesen, das echte Ergebnis zu sehen.“

Der Landeselternbeirat hatte die Umfrage über einen Newsletter, seine Homepage und Facebook verbreitet und Eltern darum gebeten, sie weiterzuleiten. Ein erster Zwischenstand habe gezeigt, dass eine Mehrheit der Eltern dafür sei, dass die Kinder in Klassen- und Pausenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sagt Muschinski.

Anrufer droht mit tätlichen Angriffen

Dann aber häuften sich die Gegenstimmen und es hagelte Proteste. Dem ehrenamtlichen Elternvertreter wird unterstellt, er selbst habe eine „Anordnung zur Maskenpflicht“ erteilt, für die er „haftbar“ gemacht werden solle, es wurde gedroht, „Ihren Namen in jeglichen Foren zu veröffentlichen“. Ein anonymer Anrufer drohte gar mit tätlichen Angriffen: „Irgendwann stehen wir hinter dir. Wir wissen, wo du und deine Familie wohnen.“

Er wolle sich nicht einschüchtern lassen, betont Muschinski, der gegen die ano­nymen Drohungen Anzeige erstattet. Aber ihn beunruhigt, „dass die Verrohung immer extremer und massiver wird“. Seit 15 Jahren ist er als Elternvertreter tätig: „Damals gab es vielleicht mal einen Streit in der Klasse, heute werde ich für ein Ehrenamt, das ich unbezahlt in meiner Freizeit mache, massiv bedroht und beleidigt.“

Rückhalt erhielt er von Bildungsministerin Prien: „Die Landeselternbeiräte sind ein demokratisch gewähltes Gremium, das die Eltern an unseren Schulen vertritt. Ihre Arbeit ist wichtig, gerade in Zeiten großer Herausforderungen für die Schulgemeinschaft“, sagte die CDU-Politikerin zu dem Vorfall.

Beleidigungen und verbale Angriffe gegen einen Landeselternbeiratsvorsitzenden, der durch eine Online-Umfrage zur Meinungsbildung beitragen wollte, „sind absolut inakzeptabel“. Die versuchte Manipulation der Umfrage zeige, welch „aggressive Minderheit gegen die Alltagsmasken agitiert und dass es den so genannten Maskengegner*innen nicht um Erkenntnisse, sondern um Durchsetzung ihrer Ideologie geht“.

Auch Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) seien mit Maskengegner*innen konfrontiert, berichtet Landesgeschäftsführer Bernd Schauer: „An den Schulen kursieren Schrei­ben, in denen Lehrkräften rechtliche Schritte angedroht werden, wenn sie die Maskenpflicht durchsetzen wollen.“ Das Hauptproblem sieht er darin, dass „Kinder instrumentalisiert und verunsichert werden“.

Der Protest findet aber nicht nur im Netz, sondern auch auf der Straße statt. In Eckernförde kam es am ersten Schultag nach den Herbstferien zu einer Demonstration von Eltern gegen die Maskenpflicht. Die Initiative „Aufstehen für die Freiheit“ warnte davor, dass Kinder unter der Maske ohnmächtig werden könnten. Die Demonstrant*innen stellten infrage, ob es überhaupt eine Pandemie gäbe. Die Demo endete nach einer Viertelstunde.

Und auch in anderen Teilen des Landes sind Maskengegner*innen aktiv, etwa von der Gruppe „Eltern stehen auf“, die vor Schulhöfen Flugblätter an Kinder und Jugendliche verteilen, berichtet Muschinski.

Nachdem Muschinski die Umfrage gestoppt hatte, erreichten ihn wieder zahlreiche Reaktionen. „Die meisten waren positiv, viele Leute haben mir den Rücken gestärkt“, sagt er. Aber es gab auch Mails von Gegner*innen. Einige können offenbar nicht begreifen, was mit „Manipulation“ gemeint ist. So heißt es in einem Schreiben: „Von Manipulation kann bestimmt nicht pauschal ausgegangen werden! Na klar habe ich fünfmal abgestimmt, aber nur, weil es unverantwortlich ist, was man mit unseren Kindern macht.“

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16 Kommentare

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  • WIE komplett flachs die Covidioten mit ihren irrationalen Falschbehauptungen liegen, könnten sie auch daraus schließen, dass die SchülerInnen selber, konkret der Landesschülerrat, ausdrücklich eine Maskenpflicht in den Schulklassen fordert.

  • Wenn man eine Online-Umfrage so aufsetzt, dass jeder beliebig oft abstimmen kann, kann man sie sich sowieso schenken.

  • Befürchten die eigentlich auch, daß ihre Kinder ohnmächtig werden, wenn sie Kondome benutzen? Das Prinzip ist nämlich das gleiche wie bei der Maske - was nicht raus soll, bleibt drinnen.

    Wohl zu viel Logik für einige. ^^

  • „In den Schulen kursieren Schreiben, in denen Lehrkräften rechtliche Schritte angedroht werden, wenn sie die Maskenpflicht durchsetzen wollen“

    Wir leben in einem Rechtsstaat, ein wichtiger Teil ist die Gewaltenteilung.



    Die Exekutive muss einer Juristischen Prüfung standhalten.

    Etliche Corona-Anornungen wurden bereits gerichtlich geprüft.



    Warum sollte es bei dieser Verordnung anders sein.

    "[...] Maskengegner*innen nicht um Erkenntnisse, sondern um Durchsetzung ihrer Ideologie geht".

    Welche Erkenntnisse liegen denn bezüglich der Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Maskenpflicht im Allgemeinen und der Maskenpflicht an (Grund-)Schulen im Besonderen vor?

    Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der Unschädlichkeit der Maske bei Kindern vor?

    Mir ist persönlich kein Fall von Ohnmacht aufgrund von Masken bekannt. Ich halte es aber nicht für unplausibel, dass dies eine Nebenwirkung sein _kann_.

    Dies sollte untersucht werden. Gibt es entsprechende Untersuchungen? Auch das ist mir nicht bekannt.

    Einen etwas allgemeineren Punkt möchte ich noch ansprechen:



    as gesellschaftliche Klima ist derzeit durch Angst und Aggression geprägt.

    Es ist nicht hilfreich sich gegenseitig etwa als "Covidiot" oder "Zeuge Coronas" zu beschimpfen. Wie soll so ein austausch der Argumente stattfinden? Die taz sollte als sich grün/links verstehende Tageszeitung der Diskusion stellen.

    Ich nehme für mich nicht in Anspruch das Coronavirus oder jede Maßnahme zu verstehen. Die Lage ist komplex sich ständig ändernd. Wer möchte dies für sich beanspruchen?

    Liebe taz ladet doch einen Sucharid Bhakdi, einen Wolfgang Wodarg, einen Michael Ballweg, einen David Claudio Sieber (immerhin ein Bündnisgrüner) oder einen anderen ernstzunehmenden Kritiker ein.

    Beschäftigt euch mit den Aussagen und _widerlegt_ sie. Das wäre interessanter, als das Schwarz-Weiß-Bild, das ihr seid Wochen, nein seit Monaten zeichnet.

    • 0G
      01349 (Profil gelöscht)
      @Ku Wert:

      "Beschäftigt euch mit den Aussagen und _widerlegt_ sie."

      Man muss nicht über jedes Stöckchen springen.

    • @Ku Wert:

      Man kann ja die Schule oder das Land verklagen. Aber den Lehrern zu drohen, wenn sie eine Anordnung der Schule/Kultusministerium durchsetzen, zeigt deutlich, dass es hier nicht um Ihren beschworenen Rechtsstaat, sondern um Einschüchterung Einzelner (also der Lehrer) geht.

      Schön, wenn Sie das gutheißen. Ich finde es das Letzte, Personen anzugreifen, die die Entscheidungen nicht getroffen haben.

    • @Ku Wert:

      "In den Schulen kursieren Schreiben, in denen Lehrkräften rechtliche Schritte angedroht werden, wenn sie die Maskenpflicht durchsetzen wollen“

      Wir leben in einem Rechtsstaat, ein wichtiger Teil ist die Gewaltenteilung.



      "



      ------------------------------



      Nein,



      Das ist -nicht Zufällig- eine Variante des von der AFD inititierten Denunziantentums gegen -vorgeblich- "parteiische" und "links-indoktrinierende" LehrerInnen.



      Und dass das aus Kreisen von Eltern-VertreterInnen kommt ist ein Ergebnis der Unterwanderungs-Strategie der neuen Rechten.



      Diese Versuchen seit mehreren Jahren gezielt in Einrichtungen wie die Freiwilligen Feuerwehren aber auch Sportvereine und Elternvertretungen Fuß zu fassen und von dort aus ihre Ideologie zu verbreiten.

    • @Ku Wert:

      " Sucharid Bhakdi, Wolfgang Wodarg, Michael Ballweg, einen David Claudio Sieber"



      Das sind keine "ernsthaften Kritiker" sondern Egoistische Dummschwurbler, die unwissenschaftliche und /dutzendfach/ wiederlegte Behauptungen verbreiten und keine Probleme haben mit antisemitischen oder rechtsextemistischen SchwurblerInnen oder auch offenen Neo-Nazis zusammen zu demonstrieren oder auf entsprechenden Internet-Bereichen aufzutreten.

      • @Wagenbär:

        Hallo Wagenbär,

        Ihr Diskussionsstil scheint mir etwas zu emotional zu sein. Das Thema Covid ist auch ein sehr emotionales. Das muss nicht schlecht sein, nur durch eine emotionale Bewertung ist es möglich Sachverhalte zu bewerten.

        Da Sie nicht meine Auffassung teilen bitte ich Sie zu belegen wie Sie zu Ihrer Erkenntnis gekommen sind. Haben Sie Belege für Ihre Auffassung? Welche konkreten Aussagen finden Sie sachlich oder aus anderem Grunde für Kritikwürdig? Wie ist Ihr Blickwinkel?

    • @Ku Wert:

      Welche Erkenntnisse liegen denn bezüglich der Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Maskenpflicht [...] vor?

      Genug, müsste man nur mal Google befragen:



      70% geringere Virenlast: www.rnd.de/gesundh...K2SCHY3QZN55E.html

      • @Anna Bell:

        Hallo Anna Bell,

        der Artikel behandelt nicht die auswirkungen der allgemeinen Maskenpflicht. Im Artikel geht es um die Wirksamkeit der MAsken in Simulatoren.

        Auc wenn sich begrenzt Rückschlüsse auf die Realität ziehen lassen, muss für eine allgemeine Maskenpflicht berücksichtigt werden, ob die Masken Fachgerecht eingesetzt werden (das bezweifele ich).

        Selbst wenn die Wirksamkeit einwandtfrei belegt wäre müsste noch die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit belegt werden. Darauf geht der verlinkte Artikel nicht ein.

    • @Ku Wert:

      "Die Exekutive muss einer Juristischen Prüfung standhalten."



      Nur wird hier ja eben nicht der Exekutive, sondern den Lehrkräften als Einzelperson mit Klage gedroht, ein entscheidender Unterschied, denn wer ist schon derart abgebrüht die Aussicht auf eine Anklage, auch wenn sie substanzlos ist, nicht an sich heranzulassen. Je nach Umständen kann eine unbegründete Klageandrohung als Druckmittel sogar eine Nötigung sein.

      • @Ingo Bernable:

        Hallo Ingo Bernable,

        Disclaimer: Ich möchte mit diesem Post niemandem zu nahe treten.

        Der Lehrer ist in der Regel verbeamtet. Als Beamter hat er das Remonstrationsrecht und die Remonstrationspflicht, falls er bedenken gemäß der Rechtmäßigkeit einer Weisung hat. (Die Bedenken können auch durch solch ein Schreiben ausgelöst werden).

        Das Erzwingen einer Maskenpflicht ist nach meiner Auffassung ebenfalls Nötigung (§240 StGB).

        Wenn ein Kind sich mit der Maske unwohl fühlt und der Lehrer das Kind dennoch zwingt die Maske zu tragen ist nach meiner Auffassung der Tatbestand der Körperverletzung (§223 StGB) erfüllt. Darauf hinzuweisen, dass der Rechtsweg in solch einen Falle beschritten wird ist nach meiner Auffassung keine Nötigung. Das muss jedoch ein Gericht klären.

        Falls ein Kind unter der Maske zusammenbricht ist der Tatbestand der Körperverletzung in jedem Fall erfüllt, eventuell auch der Tatbestand der Schweren Körperverletzung (Verbrechenstatbestand). Auch hier ist das Gericht zuständig.

        Ein Rechtfertigender Notstand (§34 StGB) liegt nach meiner Auffassung nicht vor, da eine konkrete Gefahr nicht vorliegt und eine nur abstrakte Gefaht zur Begründung nicht ausreicht. Ein entschuldigender Notstand (§35 StGB) ist ebenfalls schwierig zu Begründen, da der Lehrer in "einem besonderen Rechtsverhältnis" zu Schüler steht und es ebenfalls einer konkreten Gefahr bedarf. Daher kann der Lehrer Strafrechtlich belangt werden.

        (Erläuterung: Für eine konkrete Gefahr reicht es nicht, dass das Virus sich ausbreiten _könnte_)

        Ob die Schreiben an die Lehrer selber den Tatbestand der Nötigung erfüllen ist mir mit den Informationen des Artikels nicht ersichtlich.

        Dieser ganze Vorgang zeigt aber, dass das gesellschaftliche Klima sehr aggressiv ist. Von den Medien im Allgemeinen, vor allem aber von den linken Medien (wozu ich die taz zähle) _erwarte_ ich eine breite und offene Berichterstattung. Wir haben doch nicht Krieg:



        „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche"

        • @Ku Wert:

          Wenn ein Kind sich mit der Maske unwohl fühlt und der Lehrer das Kind dennoch zwingt die Maske zu tragen ist nach meiner Auffassung der Tatbestand der Körperverletzung (§223 StGB) erfüllt.

          Ich fühle mich mit dem Sicherheitsgurt im Auto immer unwohl. Die Polizei nötigt mich aber immer, diesen anzulegen, sonst nehmen Sie mir das Auto weg. Zu Ihrer Rechtfertigung, die Sie in §§ 32, 34 so verzweifelt suchen: Dies ist die Verordnung/Gesetz des Landes (siehe Sicherheitsgurt).

          Die Ankündigung gegen Lehrer zu klagen, ist perfide. Es soll das schwächste Glied in der Kette angegangen werden. Wie ich schon schrieb, schön, dass Sie das gutheißen. Den Rechtsweg bei Straftatbeständen zu beschreiten ist Blödsinn. Man kann Anzeige erstatten. Die Staatsanwaltschaft prüft das dann. Eine Privatperson kann niemanden anklagen. Auch das zeigt, es geht nicht um den Rechtsstaat. Es geht um Einschüchterung, weil man davon ausgehen muss, dass die Maskenpflicht gesetzeskonform ist. Wer wirklich den Rechtsweg beschreiten will, kann im Eilverfahren gegen die Verordnung/Gesetze vorgehen. Gegen das Land oder die Schule. Beim Beherbergungsverbot hat es wenige Tage gedauert und es war von einigen Gerichten gekippt.

          Ob die Schreiben an die Lehrer Nötigung oder sonst was sind, ist mir egal. Es zeigt die Verrohung, der sie offensichtlich wohlgesonnen gegenüber stehen, wenn sie solche E-Mails gutheißen.

        • @Ku Wert:

          Wie sie immerhin richtigerweise schreiben ist das eben ihre persönliche Meinung. Die können sie natürlich äußern, aber Lehrerer*innen dafür persönlich anzugehen, dass sie geltende und demokratisch legitimierte Regeln umsetzen, statt ihre Meinung zu teilen und zu remonstrieren ist unter aller Kanone (meine Meinung). Wenn sie ein Problem mit den Maßnahmen haben, können sie direkt gegen diese klagen und die gerichtliche Überprüfung mehr oder minder sämtlicher Maßnahmen findet ja auch längst statt.



          Und dazu zu beklagen, dass das "gesellschaftliche Klima sehr aggressiv" sei und gleichzeitig zu rechtfertigen einzelne Lehrkräfte die sich 1.) auch mit Masken erheblichen Risiken aussetzen um ein weiterlaufen des Schulbetriebs zu gewährleisten und 2.) die Regelungen nicht zu verantworten haben juristisch anzugehen und damit zumindest mal einzuschüchten fällt mir echt nichts mehr ein.



          ...

          • @Ingo Bernable:

            ...



            Wir haben keinen Krieg, aber wir haben eine Krisensituation und eine Pandemie für die es bislang kein wirklich wirksames Gegenmittel gibt und die im worst case allein in diesem Land eine sechsstellige Zahl an Menschen das Leben kosten kann. Und sie stellen sich hier in ein öffentliches Form und erklären besser zu wissen als sämtliche Virologien und Experten was Sache ist und zweifeln die Wirksamkeit der Masken an. Sicher sind die nicht perfekt, aber eben auch das beste derzeit verfügbare Mittel und gut genug um weltweit verwendet zu werden. Und natürlich sind sie nicht nur Experte für Epidemiologie sondern auch für Jura und wissen deshalb auch besser als Legislative und Judikative welcher Verbrechen sich die Lehrkräfte denn so alles schuldig machen wenn sie die Maßnahmen die für uns alle gelten umsetzen. Nur ganz offensichtlich konnten sich die Gerichte ihrer persönlichen Rechtsauffassung davon, dass die Maskenpflicht Nötigung und Körperverletzung sei, bisher nicht anschließen. Wie wäre es also wenn sie ihr Ego und ihre persönliche Meinung einfach mal für die nächsten paar Monate zurückstellen, statt die Bemühungen des Großteils der restlichen Gesellschaft zu konterkarieren die Situation mit einem blauen Auge und möglichst wenig Toten zu überstehen?