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Patient stirbt nach ZwangsmaßnahmenKeine Anklage im Todesfall Mbobda

William Tonou-Mbobda starb in der Psychatrie unter zweifelhaften Umständen. Die Ermittlungen dazu wurden nun eingestellt.

William Tonou-Mbobda starb unter ungeklärten Umständen, die Ermittlungen wurde jetzt eingestellt Foto: privat

Hamburg taz | Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Tod von William Tonou-Mbobda nach knapp eineinhalb Jahren abgeschlossen – und eingestellt. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft der taz. Tonou-Mbobda starb, nachdem er im April vorigen Jahres im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vom Sicherheitsdienst fixiert worden war. Gegen die behandelnde Ärztin sowie drei Security-Mitarbeiter wurde deshalb wegen des Vorwurfs der versuchten Zwangsmedikation sowie des Vorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat ein Mangel an Beweisen dazu geführt, gegen die drei Beschuldigten keine Anklage zu erheben. „Es konnte den Beschuldigten nicht hinreichend nachgewiesen werden, den Tod verschuldet zu haben“, sagt Liddy Oechtering, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich relevant sei weder das Handeln der Ärztin noch die durchgeführte Zwangsmaßnahme der Security-Mitarbeiter.

Tonou-Mbobda hatte am Morgen des 21. April auf einer Bank vor dem UKE gesessen. Drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes suchten ihn auf, brachten ihn zu Boden und fixierten ihn, um ihn zurück auf die Station zu bringen. Er hatte sich zuvor freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben und überlegte, ob er die Klinik verlassen sollte. Bei der Zwangsmaßnahme kollabierte der 34-Jährige. Fünf Tage später starb er.

In einer Ausschusssitzung der Hamburger Bürgerschaft im Dezember 2019 hatte der leitende Staatsanwalt Lars Mahnke erklärt, die Ursache für den Tod Tonou-Mbobdas sei ein Kollaps und ursächlich für den Kollaps wiederum die repressive Maßnahme gewesen. Der taz hatten mehrere Augenzeug*innen berichtet, dass die Security-Mitarbeiter äußerst brutal vorgegangen waren und Tonu-Mbobda zusammengeschlagen hatten.

Handeln des Sicherheitsdienstes sei gerechtfertigt gewesen

Die Ermittlungen hätten diese Aussagen jedoch nicht bestätigt, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. „Die Handlung des Sicherheitsdienstes war durch allgemeine Notwehr- und Nothilfevorschriften gerechtfertigt, da eine Fremd- und Eigengefahr bestand“, sagt Oechtering. Hinzu komme, dass sich aus der Obduktion keine Hinweise auf ein übertrieben gewaltsames Handeln ergaben hätten.

Dieser Hinweis ist allerdings bemerkenswert, da die Obduktion ebenfalls am UKE durchgeführt wurde. Ein unabhängiges Ergebnis sieht die Staatsanwaltschaft dadurch als gegeben an, dass neben dem UKE-Mitarbeiter auch eine Gerichtsmedizinerin aus Rostock anwesend gewesen sei.

Entsetzen und Misstrauen: Demonstration in Hamburg nach Mbobdas Tod im letzten Jahr Foto: Bodo Marks/dpa

Fragen lässt auch der Verweis auf eine allgemeine Notwehr- beziehungsweise Nothilfesituation offen, da laut dem Hamburger Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ein Gericht entscheiden muss, ob bei einer Person überhaupt Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden dürfen.

In dringenden Fällen reicht auch ein Beschluss des zuständigen Bezirksamts. Doch solch ein Beschluss lag nach Angaben der Polizei noch nicht vor. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft greift in diesem Fall das Hamburger Gesetz nicht.

Anwältin hält Notwehrlage für unwahrscheinlich

Die Rechtsanwältin der Schwester von Tonou-Mbobda, Gabriele Heinecke, stellte dies bereits vor dem jetzigen Abschluss der Ermittlungen infrage. „Eine durch William Mbobda verursachte Notwehr- oder Notstandslage halte ich für sehr unwahrscheinlich“, sagt sie.

Zur Einstellung des Verfahrens erklärt sie nun, ein Klageerzwingungsverfahren gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft prüfen zu wollen. Bislang liege ihr allerdings die schriftliche Begründung zur Einstellung noch nicht vor. „Die Familie will aber weiterhin eine Aufklärung des Falles“, sagt Heinecke.

Laut der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen auch keine Hinweise auf einen rassistischen Hintergrund. Ein Mitarbeiter des UKE, der sich bei der taz meldete und anonym bleiben will, sprach von rassistischen Vorurteilen unter Kollegen. „Darauf gibt es im Falle der Beschuldigten keine Hinweise“, sagt Oechtering.

Der Fall hatte bei vielen Menschen für Entsetzen gesorgt. Nach dem Tod Tonou-Mbobdas hatten sich mehrere Hundert Menschen am UKE versammelt und noch am Montag hatte die Gruppe „Justice for Mbobda“ zu einer „Aktionswoche gegen Verschleppung und Straflosigkeit“ im Fall Tonou-Mbobda aufgerufen. Für kommenden Freitag war eine Protestaktion vor dem Gebäude der Hamburger Staatsanwaltschaft geplant, die die Verschleppung der Ermittlungen kritisieren sollte.

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6 Kommentare

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  • Es riecht wieder nach Vertuschung...



    So viele Zufälle sind nicht zufällig...

    • @yurumi:

      Vielleicht sollte man erst mal die schriftliche Begründung der Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft abwarten, bevor man von Vertuschung spricht.

  • Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist nicht rein zufällig AfD geführt?

    • @amigo:

      Ein Beleg für diese Aussage wäre schön.

  • Und wieder fixiert man sich auf die Frage der "Schuld", der persönlichen Schuld. Und dann... in dubio pro reo.

    Ob der ganze institutionelle Unterbau (von der Ausbildung der Sicherheitsleute bis hin zu den Vorurteilen in der Gesellschaft) solche "Einzelfälle" eher befördert oder verhindert?

    Schweigen im Walde.

    Dabei ist es die weitaus wichtigere Frage, denn die Beschäftigung damit könnte anderen Menschen dieses grausige Schicksal vielleicht ersparen.

    Mir ist nicht so wichtig, ob irgendein Wärter im Knast landet oder nicht. Mir ist wichtig, dass sowas verdammtnochmal nicht noch einmal passiert.

    Wenn sich die Institutionen damit nicht beschäftigen, sondern nur "uff, Freispruch" denken, dann sage ich: es war gewollt.

    Institutionelle Gewalt. Institutioneller Rassismus.

    • @tomás zerolo:

      Es gibt gute Gründe, warum bei einer Verurteilung die Schuld des Täters im Strafverfahren nachgewiesen werden muss. Oder wollen Sie, dass jemand verurteilt wird, der unschuldig ist? Außerdem kam es doch noch gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Es hat bisher lediglich die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Grundsatz "in dubio pro reo" wird im Ermittlungsverfahren aber gar nicht angewendet. Freigesprochen wird im Ermittlungsverfahren auch niemand. Das macht gegebenenfalls das Gericht im späteren Hauptvefrahren. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, bei vorliegen eines Anfangsverdachts einer Straftat zu untersuchen, ob gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, der die Erhebung einer öffentlichen Klage rechtfertigt. Offenbar kam die die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall zu dem Schluss, dass ein solcher hinreichender Verdacht nicht vorliegt. Die schriftliche Begründung seitens der Staatsanwaltschaft liegt noch nicht vor. Möglicherweise gibt es gute Gründe für die Einstellung des Verfahrens, möglicherweise nicht. Man weiss es nicht, eher einem die Gründe bekannt sind, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Ich halte es daher für problematisch, als Aussenstehender der Behörde institutionelle Gewalt und Rassismus zu unterstellen ohne selbst wirkliche Kenntnis von den Umständen zu haben.