Psychiatriepatient William Tonou-Mbobda: Tödlicher Zwang

William Tonou-Mbobda suchte psychiatrische Hilfe in der Hamburger Uniklinik – und kam dort ums Leben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

William Tonou-Mbobda studierte in Hamburg BWL im Masterstudiengang Foto: privat/Marthe Ruddat

HAMBURG taz | Mitte April rief William Tonou-Mbobda seinen Freund David an. William habe ihn gefragt, ob er ihn zum Frisör begleiten könne, erinnert sich David. Er sitzt an einem Nachmittag im Mai in einem Café am Hamburger Hauptbahnhof, seinen richtigen Namen möchte er nicht nennen. David stimmte dem Frisörbesuch zu, anschließend gingen die beiden Männer afrikanisch essen und fuhren dann zur Universität, ins Rechenzentrum. Dort trafen sie sich oft.

„William wollte dort eine Bewerbung schreiben“, erzählt David. Wenn er von der gemeinsamen Zeit mit seinem Freund spricht, hat er ein Lächeln auf den Lippen. „Er hatte vor, ein Praktikum bei einem Wirtschaftsprüfer zu machen.“ Später kauften die Männer ein paar Biere und tranken sie auf einem Platz an der Uni. Es war das letzte Mal, das David seinen Freund sah.

Wenige Tage später war William Tonou-Mbobda tot. Er starb, nachdem er am 21. April im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vom Sicherheitsdienst fixiert worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge gegen drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes und die behandelnde Ärztin. Die Ermittlungen sollen klären, ob die Securities so gewalttätig gegen Tonou-Mbobda vorgingen, dass er daran starb. Und welche Rolle die behandelnde Ärztin dabei spielte. Schon jetzt gibt es Hinweise, dass vieles schieflief an diesem Ostersonntag.

William Tonou-Mbobda wurde 34 Jahre alt. In Kamerun geboren, kam er vor etwa zehn Jahren nach Hamburg und begann ein Ingenieursstudium. Zuletzt studierte er im Master BWL. Tonou-Mbobda soll an Schizophrenie erkrankt und schon mehrfach in Behandlung gewesen sein, auch am UKE.

Offenbar wusste er um seine Krankheit, im April hatte er sich freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben, suchte Hilfe. Wie lange er schon dort war, ist der taz nicht bekannt. Am Morgen des 21. April saß er vor dem Gebäude der psychiatrischen Klinik, Haus W37, auf einer Bank. So schildern es Zeug*innen.

„Lasst mich los, ich kriege keine Luft mehr“

„Mehrere Zeuginnen haben ausgesagt, dass Tonou-Mbobda ruhig auf einer Bank saß und vom Sicherheitsdienst dort weggezerrt wurde“, sagt Gabriele Heinecke. Sie ist die Rechtsanwältin der Schwester von Tonou-Mbobda. Diese hat sich als potenzielle Nebenklägerin dem Ermittlungsverfahren angeschlossen. Als Anwältin hat Heinecke Akteneinsicht. Die Schwester selbst möchte nicht mit der Presse sprechen.

Laut Heinecke berichten mehrere Zeuginnen, dass Tonou-Mbobda von dem Sicherheitsdienst brutal auf dem Bauch liegend festgehalten wurde. Ihm soll mehrfach mit dem Knie in die Nierengegend gestoßen worden sein. „Mehrere Zeugen haben ausgesagt, dass drei Menschen auf ihm saßen und ihm der Mund zugehalten wurde“, sagt Heinecke. Tonou-Mbobda soll mehrfach gerufen haben: „Lasst mich los, ich kriege keine Luft mehr.“

Von solchen Rufen berichtete auch Dilan Balhans Mutter. Auch sie war an diesem Morgen vor dem Gebäude W37 anwesend. Ihre Mutter selbst wolle nicht über den verstörenden Vorfall sprechen, sagt Dilan Balhan. Doch sie habe ihr das Erlebte später erzählt. Demnach lehnte Tonou-Mbobda eine Tablette ab, die ihm zwei Pflegekräfte hingehalten haben. „Die Pfleger sind dann wieder abgezogen und kamen mit drei Security-Mitarbeitern zurück“, sagt Balhan. Es habe keinen weiteren Wortwechsel gegeben, Tonou-Mbobda sei sofort gepackt und auf den Boden geworfen worden. „Meine Mutter hat gesagt, sie hat immer wieder weggeguckt, weil die Situation so aggressiv und brutal war“, sagt Balhan.

Dilan Balhan informierte die „Black Community Hamburg“ über den Vorfall. Kurz danach veröffentlichte diese Videos, in denen Zeug*innen das Geschehene schilderten. Ein Mann berichtete über Tritte gegen Nieren und Rücken von Tonou-Mbobda. Auch von einer Spritze, die ihm gegeben worden sein soll, war die Rede. Mittlerweile sind die Videos gelöscht. Nur in einem Artikel einer Hamburger Zeitung sind noch verfremdete Aufnahmen zu sehen.

Das brachiale Vorgehen des Sicherheitsdienstes ging fließend über in die Wiederbelebung von Tonou-Mbobda. Er konnte reanimiert werden, starb jedoch fünf Tage später auf der Intensivstation. „Eigentlich ist William schon am 21. April gestorben. Danach wurde er nur künstlich am Leben gehalten“, sagt sein Freund David.

Die beiden Männer lernten sich in einem Student*innenwohnheim kennen. Sie haben oft zusammen Mittag gegessen, gingen gemeinsam auf Partys, erzählt David. Dass es Tonou-Mbobda nicht gut ging und dieser Medikamente nahm, wusste er. Er nahm an, es handele sich um Schlaftabletten. „Ich dachte, das liegt einfach am Prüfungsstress, und hatte Verständnis, weil ich wusste, wie stressig das sein kann.“

Mahnwachen vor dem UKE

Gemeinsam mit der Black Community Hamburg demonstrierte David mehrfach für die Aufklärung der Todesumstände von Tonou-Mbobda. Die Gruppe, die sich für die Rechte von People of Colour einsetzt, organisierte bis Ende Juni regelmäßig Mahnwachen vor der Psychiatrie des UKE. Mit Spendenkampagnen sammeln sie Geld, um die Rechtsbeistände der Familie und Gutachten bezahlen zu können und für die Überführung des Leichnams. Mehrere tausend Euro sind zusammengekommen.

Der Tod Tonou-Mbobdas sorgte für viel Aufsehen und Solidarität in der Öffentlichkeit. Am 25. Mai gingen nach Angaben der Veranstalter*innen 3.000 Menschen unter dem Motto #Justicefor­Mbobda auf die Straße. Die Black Community Hamburg wirft den Verantwortlichen am UKE vor, nicht genug zur Aufklärung des Falls beizutragen. „Sie entwürdigten und kriminalisierten den Getöteten, indem sie das Bild von einem ‚gefährlichen‘ und psychisch kranken Schwarzen Mann zeichnen, der selbst die Schuld für seine Ermordung trägt“, hieß es in dem Demo-Aufruf. Struktureller und antischwarzer Rassismus sei die zent­rale Ursache für den Tod Tonou-Mbobdas. Auch ein Mitarbeiter des UKE, der sich bei der taz meldete und anonym bleiben will, sprach von rassistischen Vorurteilen unter Kollegen.

Ethnische Minderheiten haben tendenziell ein höheres Risiko, von Zwangsmaßnahmen betroffen zu sein

Drei Monate nachdem Tonou-Mbobda starb, stehen diese Vorwürfe weiterhin im Raum. Das liegt nicht nur an den noch laufenden Ermittlungen, sondern auch an Fragen, die der Fall aufwirft und die das Krankenhaus unbeantwortet lässt.

Zum ersten Mal äußerte sich das UKE öffentlich, als auch die taz das erste Mal über den Fall berichtete. Das war vier Tage nach dem Übergriff. Ein Patient habe sich der „Anordnung der Unterbringung widersetzt und musste von dem zwischenzeitlich hinzugerufenen Sicherheitsdienst des UKE fixiert werden“, hieß es in einer kurzen Stellungnahme. Dabei habe er aus ungeklärten Umständen zusätzliche medizinische Hilfe benötigt.

Tonou-Mbobda sollte also auf eine geschlossene Station. Aber warum? Die Klinik will nichts weiter sagen – wegen des Datenschutzes und der laufenden Ermittlungen.

Eine Unterbringung ist laut dem Hamburger Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten nur zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass jemand sich selbst oder andere erheblich schädigt und diese Gefahr nicht anders abzuwenden ist. „Die fehlende Bereitschaft, sich behandeln zu lassen, rechtfertigt für sich allein keine Unterbringung“, heißt es im Gesetzestext.

Was innerhalb der Klinik passierte, bevor Tonou-Mbobda vor dem Gebäude saß, liegt im Dunkeln. Die Securities und die Ärztin konnte die taz dazu nicht befragen. Auch ob sie mittlerweile wieder an der Klinik arbeiten, bleibt unklar. Das UKE wollte diese Frage nicht beantworten. Kurz nach dem Vorfall hieß es, sie seien beurlaubt worden.

Anwältin Heinecke sagt: Selbst wenn es nachts auf der Station einen Zwischenfall gegeben haben sollte, der eine Unterbringung hätte rechtfertigen können, hatte sich William Tonou-Mbobda morgens wieder beruhigt.“ Vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs hätte in jedem Fall die Entscheidung des Bezirksamts abgewartet müssen.

Tatsächlich muss ein Gericht über eine Zwangseinweisung entscheiden. In dringenden Fällen reicht auch ein Beschluss des zuständigen Bezirksamts. Doch solch ein Beschluss lag nach Angaben der Polizei noch nicht vor.

Oliver Tolmein, Rechtsanwalt und Psychiatrieexperte

„Warum war keine Zeit, sich mit etwas Abstand neben den Mann zu setzen und mit ihm zu sprechen?“

Die Polizei geht nach eigenen Angaben von einer Tat um 8.25 Uhr aus. Um 8.49 Uhr wurde sie das erste Mal angefordert. Beim Bezirksamt kam der Unterbringungsantrag um 8.39 Uhr an. Den Beschluss erhielt das UKE laut Anwältin Heinecke um 9.35 Uhr. Für sie ist klar: „Es gab keine rechtliche Grundlage und keine Gefahr im Verzug.“

Bei Gefahr in Verzug kann ein Gerichtsbeschluss entbehrlich sein, erklärt der Rechtsanwalt Oliver Tolmein. Er gründete die Hamburger Kanzlei Menschen und Rechte und vertritt unter anderem Menschen, die sich gegen Zwangsmaßnahmen wehren. Er findet, das UKE habe dringend zu erklären, warum bei Tonou-Mbobda Zwang angewendet wurde. „Und selbst wenn man zu der Einschätzung kam, dass man sofort handeln muss, stellt sich die Frage nach der Methode“, sagt Tolmein. „Warum war keine Zeit da, sich mit etwas Abstand neben den Mann zu setzen und mit ihm zu sprechen?“

Zwangsmaßnahmen treffen oft Menschen, die sich aus dem Blickwinkel der Durchschnittsbevölkerung auffällig verhalten, sagt Thomas Pollmächer. Das auffällige, unerwartete Verhalten mache anderen Angst und sei ein Schlüsselreiz für die Anwendung von Gewalt oder Zwang – „auch zum vermeintlichen Selbstschutz“. Pollmächer ist Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt und President Elect der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Diese veröffentlichte im letzten Jahr eine Leitlinie zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen bei aggressiven Patient*innen, an der auch Pollmächer mitarbeitete.

Außer der Presseabteilung äußert sich niemand

Eine Erkenntnis der Leitlinie: Aggressives Verhalten tritt bei Menschen ethnischer Minderheiten oder mit Migrationshintergrund gleich häufig oder eher seltener auf als bei deutschen Patient*innen. Ethnische Minderheiten haben aber tendenziell ein höheres Risiko, stationär untergebracht zu werden und von Zwangsmaßnahmen betroffen zu sein.

Pollmächer hält es für möglich, dass es unter Klinikpersonal Vorurteile gegen Migrant*innen gibt. „Auch in der Klinik arbeitet schließlich ein Querschnitt der Bevölkerung“, sagt er.

Das UKE hingegen beteuert in einer kurzen Stellungnahme, Rassismus habe bei ihnen keinen Platz. „Wir stehen im UKE konsequent für Toleranz und eine weltoffene Gesellschaft.“ Die Vorwürfe würden sehr ernst genommen und „die Aufklärung der Ereignisse mit allen Kräften“ unterstützt.

Doch in der Öffentlichkeit sprechen darf außer der Presseabteilung offenbar niemand. Alle Gesprächsanfragen der taz an Mitarbeiter*innen des UKE wurden von der Pressestelle abgelehnt. Selbst diejenigen, die, unabhängig von Tonou-Mbobdas Tod, über ihre Arbeit in der Psychiatrie sprechen wollen, dürfen nicht.

Einige Mitarbeiter*innen der Klinik fanden andere Wege, sich zu äußern. An der Gedenkstelle wurde im Namen der „Mitarbeiter des UKE“ ein Kranz niedergelegt. Der Verein Irre Menschlich Hamburg, in dem auch Mitarbeiter*innen des UKE arbeiten, spendete 2.000 Euro für die Überführung von Tonou-Mbobdas Leiche nach Kamerun.

„Im Aufklärungsprozess nimmt das UKE leider keine konstruktive Rolle ein“, findet Deniz Celik, gesundheitspolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion. Er stellte, so wie andere Politiker*innen, mehrere schriftliche Kleine Anfragen, um herauszufinden, welche Strukturen in der Uniklinik den Tod Tonou-Mbobdas begünstigt haben könnten.

Wie gut sind die Securities ausgebildet?

Für Celik zeigen die Antworten, dass die Erwachsenen-Psychiatrien in Hamburg überlastet sind. 43 Gefährdungsanzeigen im letzten Jahr durch die Mitarbeiter*innen der Erwachsenen-Psychiatrie am UKE seien ein starkes Indiz dafür. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden dort 19 dieser Anzeigen gestellt, die auf eine gefährliche Lage für Patient*innen und Mitarbeiter*innen hinweisen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie die Securities, die bei einer Tochterfirma des UKE angestellt sind, überhaupt ausgebildet sind. In ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen berichtet die Klinik: Das Sicherheitspersonal erhalte Schulungen speziell zum deeskalierenden Umgang mit psychisch kranken Menschen. Detailfragen wollte die Klinik nicht beantworten. Erst nachdem die taz die Hamburger Wissenschaftsbehörde, die die Aufsicht über das Krankenhaus hat, einschaltete, gab das UKE schließlich an: Dieses „strukturierte Fortbildungscurriculum“ wurde erst Mitte April „implementiert“. Also kurz vor Tonou-Mbobdas Tod.

Bereits seit 2016 bekommen die Securities laut UKE zweimal wöchentlich ein „internes körperliches Deeskalations- und Verhaltenstraining durch eine Ausbilderin oder einen Ausbilder der Polizei“. Ein Sprecher der Polizei sagte der taz, dass sie solche Trainings weder durchführten noch dafür inhaltlich verantwortlich seien. Erst daraufhin räumte das UKE ein, dass die Ausbilderin oder der Ausbilder die Trainings „ohne Bezug zu ihrer dienstlichen Tätigkeit“ durchführen. Das heißt: Das UKE hat einfach nur ein Unternehmen beauftragt. Was körperliches Training genau meint, bleibt weiterhin unbeantwortet. Das UKE sagt, es sei ein modulares Training mit den Inhalten „Kontrolle, Selbstschutz und Teamwork“.

Das Sicherheitspersonal erhält also seit drei Jahren zweimal in der Woche körperliches Training. Systematische Informationen darüber, mit welchen Menschen sie es in einer Psychiatrie zu tun haben und wie ein sensibler Umgang damit aussieht, bekommen sie seit drei Monaten.

Sicherheitspersonal sollte keine Zwangsmaßnahmen durchführen, findet Experte Thomas Pollmächer. Psychiatrisches Personal sei minutiös darin geschult, freiheitsentziehende Maßnahmen so schonend wie möglich durchzuführen. „Sollte ein Sicherheitsdienst tatsächlich gleichwertig ausgebildet sein, dann kann man ja auch gleich spezialisiertes Pflegepersonal einstellen“, sagt er.

Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde gibt klare Empfehlungen dafür, wie ein Mensch wenn nötig festgehalten werden sollte: im Stehen oder Sitzen, im Liegen nur ausnahmsweise. Und selbst dann mit dem Gesicht nach oben und unbedingt ohne Druck auf Brustkorb und Bauch. Der Grad der Empfehlung wurde sogar hochgestuft. Die Begründung: „hoher Expertenkonsens, sicherheitsrelevant“.

Den Aussagen der Zeug*innen zufolge ist all das im Umgang mit Tonou-Mbobda nicht eingehalten worden.

Sauerstoffmangel als Todesursache

Für Anwältin Heinecke beweist die rechtsmedizinische Untersuchung von Tonou-Mbobda, dass es Gewalteinwirkung bei ihm gab. „Eine gebrochene Rippe, ein angebrochenes Brustbein, Schürfwunden und zahlreiche Hämatome sind festgestellt worden“, sagt sie. „Es wird zu klären sein, was auf die Misshandlung durch die Security und was auf Reanimationsmaßnahmen zurückzuführen ist.“ Als Todesursache sei eine Sauerstoffmangelschädigung des Gehirns angegeben, die durch plötzliches Herzversagen herbeigeführt worden sein soll. „Ob dies eine valide Feststellung oder eine Ausschlussdiagnose ist, wird weiter zu diskutieren sein“, sagt Heinecke. Tonou-Mbobdas Herz sei nicht krank gewesen und die Diagnose des Herzstillstandes kläre nichts. „Man könnte sagen, wir alle sterben irgendwann am Herzstillstand.“

Nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft litt Tonou-Mbobda an einer Herzvorerkrankung. Sie will klären, was genau am 21. April vor dem Krankenhaus passiert ist und was die Ursache für seinen Tod war. Nachdem alle Zeug*innen befragt wurden, sollen diese Ergebnisse mit dem Obduktionsbericht an einen Rechtsmediziner geschickt werden, um zu einer abschließenden Bewertung zu kommen.

Welcher Rechtsmediziner das sein wird, ist laut Staatsanwaltschaft noch nicht klar. Von der Antwort auf diese Frage dürfte viel abhängen, denn Zweifel an der Unabhängigkeit des Obduktionsergebnisses gibt es schon jetzt. Der Grund: Die Obduktion wurde am UKE selbst durchgeführt, von einem Mitarbeiter des Krankenhauses. Genauer gesagt: von Klaus Püschel. Er ist Leiter der dortigen Rechtsmedizin und war das auch schon, als dem Nigerianer Achidi John dort 2001 unter Zwang Brechmittel eingeflößt wurde. John starb. Püschel sprach sich auch immer wieder dafür aus, Geflüchtete zu röntgen, um ihr Alter feststellen zu können. Die Methode ist medizin-ethisch und wissenschaftlich höchst fragwürdig.

Laut Hamburger Staatsanwaltschaft besteht trotzdem kein Zweifel an der Unabhängigkeit Püschels. Ihm sei ein zweiter Rechtsmediziner aus Rostock beigeordnet worden, um Zweifeln keine Grundlage zu geben, sagt Sprecherin Nana Frombach.

Tonou-Mbobdas Freund David ist überzeugt, dass es im Fall seines Freundes zu einem Prozess kommen wird. „Die Frage ist, ob das Urteil gerecht sein wird.“

William Tonou-Mbobda wurde in Kamerun beigesetzt. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist noch nicht klar.

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