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Todesfall William Tonou-Mbobda Misstrauen bleibt

André Zuschlag

Kommentar von

André Zuschlag

Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen zum Tod des Psychiatriepatienten William Tonou-Mbobda ein. Das ist nicht nachvollziehbar.

B einahe eineinhalb Jahre hat es gedauert, ehe die Hamburger Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zum Tod von William Tonou-Mbobda abgeschlossen hat. Tonou-Mbobda war im April 2019 im Hamburger Uni-Krankenhaus gestorben, nachdem auf Anordnung einer Ärztin bei ihm eine Zwangsmaßnahme durch drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes durchgeführt wurde. Er hatte sich zuvor freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben. Eine gerichtliche Anordnung auf eine Zwangseinweisung, die eine Zwangsmaßnahme rechtfertigt, lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.

Allein für die Dauer der Ermittlungen lässt sich kaum Verständnis aufbringen. Schon zum ersten Todestag Mbobdas im April hieß es, die Ermittlungen seien „weitgehend“ abgeschlossen. Wieso es dann bis zum Abschluss noch einmal Monate dauerte, erschließt sich nicht.

Noch bedenklicher aber ist das Ergebnis der Ermittlungen. Zeug*innen hatten ausgesagt, dass die Zwangsmaßnahmen der am UKE angestellten Security-Mitarbeiter brutal gewesen seien. Tonou-Mbobda hingegen saß einfach auf einer Bank. Das lässt die Frage offen, wieso die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht erkennen will. Das betrifft das Handeln der Security-Mitarbeiter genauso wie die vorherige Anweisung der behandelnden Ärztin.

Wie kam sie überhaupt darauf, eine Zwangseinweisung anzuordnen – ohne einen Gerichtsbeschluss? Und warum wurde der Sicherheitsdienst losgeschickt statt geschulten therapeutischen Personals, das womöglich ohne eine gewaltsame Eskalation mit Tonou-Mbobda erst einmal hätte reden können?

Ebenso fragwürdig ist, dass die Obduktion am UKE selbst durchgeführt wurde. Dass an der Unabhängigkeit der Ergebnisse deshalb gezweifelt wird, ist kaum verwunderlich. Besonders dann nicht, wenn die Obduktion auch noch – neben einer weiter nicht bekannten Medizinerin aus Rostock – von Klaus Püschel durchgeführt wurde.

Der ist in Hamburg seit Jahren für seine besorgniserregenden ethischen Positionen bekannt. So befürwortete er immer wieder den Einsatz von Brechmitteln zur Beweissicherung bei mutmaßlichen Drogendelikten. Bei einem dieser Einsätze starb 2001 Achidi John. Später wollte Püscheln das Alter von minderjährigen, unbegleiteten Geflüchteten untersuchen – mittels Genitaluntersuchungen.

Eine Anklage und damit eine Gerichtsverhandlung hätte nicht nur ein mögliches individuelles Fehlverhalten der Beschuldigten klären können. Es wäre auch eine Möglichkeit gewesen, die teils katastrophalen Bedingungen – für Personal wie für Patient*innen – am UKE und besonders in der psychiatrischen Abteilung aufzuklären. Dass die Staatsanwaltschaft diesen Weg nicht gehen will, ist traurig und macht wütend.

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André Zuschlag

André Zuschlag Redakteur taz nord

Jahrgang 1991, hat Politik und Geschichte in Göttingen, Bologna und Hamburg studiert. Von 2020 bis August 2022 Volontär der taz nord in Hamburg, seither dort Redakteur und Chef vom Dienst. Schreibt meist über Politik und Soziales in Hamburg und Norddeutschland.
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2 Kommentare

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  • Per Nachname

    Die vom Autor genannten Gründe sind politische, aber keine rechtlichen. Der Rechtsstaat aber wertet rechtlich.

    Und Anklage wird dann, und nur dann erhoben, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Besteht der nicht, darf die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben. Die Erhebung einer Anklage auf einer ungesicherten tatsächlichen Grundlage hingegen widerspricht nämlich der Strafprozeßordnung und ist somit amtspflichtwidrig.

  • Homunkulus

    Wieder so ein Beispiel warum ich nur noch den Kopf schütteln kann wenn Leute wie Heimathorst und andere Unionspolitiker vom "Rechtsstaat" schwafeln.

    Manchmal kann ich mich bur schämen für solche Ereignisse und nochmehr für die "Aufklärung".