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Fragwürdige InobhutnahmenIns Heim wegen zu viel Mutterliebe

Jugendämter nehmen Alleinerziehenden die Kinder weg, wenn die Bindung angeblich zu eng ist. Das zeigt eine Fallstudie eines Soziologen.

Zuviel Mutterliebe? Foto: Michael Schick/imago

Hamburg taz |Weil sich viele Betroffene an ihn wandten, hat der Hamburger Jugendhilfeexperte Wolfgang Hammer eine kleine Studie über Kindesentziehungen durch den Staat erstellt. Eine Auswertung von 42 Fallverläufen aus sechs Bundesländern von 2014 bis 2019 weist nach, dass Alleinerziehenden die schulpflichtigen Kinder weggenommen wurden, ohne dass es Hinweise auf Gewalt oder Vernachlässigung in den Familien gab. Der Grund war ein Verdacht auf zu enge Mutter-Kind-Bindungen.

Zwei Drittel der Fälle stammen aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, die übrigen aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Hammer nennt die Ergebnisse „fachlich, humanitär und verfassungsrechtlich nicht tragbar“.

Der studierte Soziologe war selbst bis 2013 Referatsleiter für Jugendhilfe in der Hamburger Sozialbehörde und setzt sich seither weiter für Kinderrechte ein. Nach einer Anhörung im Bundestag im Sommer 2017 seien insgesamt 167 Fälle an ihn herantragen worden. Auch Mitarbeiter von Jugendämtern versorgten ihn mit Unterlagen, mit der Bitte, die Dinge aufzubereiten und publik zu machen.

Die Frauen wandten sich meist selbst ans Jugendamt

Hammer wählte nun 42 Fälle für eine Analyse aus. Bei den Betroffenen handelt es sich um 39 Mütter und drei Omas, die Kinder sind zwischen 8 und 16 Jahren alt. Die meisten Mütter hatten Abitur, neun von ihnen hatten einen Uni-Abschluss.

Die Frauen hätten sich meist von sich aus ans Jugendamt gewandt mit der Hoffnung auf eine Mutter-Kind-Kur oder andere Unterstützung für sich und ihr Kind. Sie hätten sich beim Amt „vertrauensvoll geöffnet“ und auch über „Erziehungsprobleme und Überlastung im Alltag“ gesprochen. „Die Hoffnungen wurden nicht erfüllt“, schreibt Hammer. Um so entsetzter seien die Frauen gewesen, als ihre Beschreibungen später Grund für eine Fremd­unterbringung waren.

Bei allen 39 Müttern ging die zuständige Fachkraft im Jugendamt von einer zu engen oder zu belasteten Mutter-Kind-Beziehung aus – ohne ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten einzuholen, sondern aufgrund von eigenen Einschätzungen sowie von Nachbarn, Ex-Partnern und deren Eltern, die „durchweg extrem zu Lasten der Mütter ausfielen“.

Die Frauen seien an der „Hilfeplanung“ erst nur formal, später gar nicht beteiligt worden. Die Hälfte von ihnen habe der Fremdplatzierung des Kindes formal erst mal zugestimmt, in der Hoffnung, durch ihre „Mitwirkungsbereitschaft“ die Chancen auf eine schnelle Rückkehr zu erhöhen. Dies hätten sich die Frauen später als schweren Fehler angelastet, weil sie damit ihr Kind selbst ins Heim verbannten. Den Kindern sei gesagt worden, sie seien im Heim, weil ihre Eltern nicht mehr in der Lage seien, sie zu erziehen.

17 der Kinder leiden heute unter Adipositas, neun drohten mit Selbstmord

Eine klassische Argumentation war, dass der Wunsch der Mutter, ihr Kind möge zu Hause leben, als „Zeichen einer Störung“ ausgelegt wurde, schreibt Hammer. Auch die Wünsche der Kinder, wieder bei der Mutter zu sein, seien als Krankheitszeichen interpretiert worden.

„Er akzeptiert weder die Regeln der Einrichtung noch zeigt er Einsicht, dass er nur hier eine Chance hat, sich von der Mutter zu befreien“, heißt es im Bericht eines Heimes über einen Zwölfjährigen. Die wöchentlichen Telefonate mit ihr brächten ihn immer wieder zum Weinen. „Für die nächsten drei Monate sollten deshalb die Kontakte zur Mutter eingefroren werden.“ Da Sohn und Mutter die Einsicht fehle, sei auch die Beteiligung an der Hilfeplanung „nicht sachdienlich“, notiert das Amt.

Eine zu enge Mutter-Kind-Bindung könne in der Tat dazu führen, dass das Kind zu kurz komme, sagt auch Hammer. Doch bei den Fällen gebe es dafür keine faktenbasierte Begründung, sondern nur Spekulation. Einige der von den Jugendämtern vorgelegten ärztlichen Stellungnahmen seien entstanden, ohne dass diese die Mutter zu Gesicht bekommen hätten.

Symbiose-Theorie gerade hoch im Kurs

Hammer traf sich mit sechs Jugendamtsmitarbeitern, die selbst diese Praxis kritisieren. Sie klagten, dass es gegenüber früher eine „deutlich herabgesetzte Eingriffsschwelle“ gebe und die Theorie sogenannter symbiotischer Mutter-Kind-Beziehungen gerade bei jüngeren Fachkräften „hoch im Kurs“ sei.

Die gute Nachricht: Bei all jenen Fällen, die vor dem Familiengericht landeten, gaben die Richter externe Gutachten in Auftrag. Und die hatten die Mütter – bis auf eine Ausnahme – so weit entlastet, dass sie entgegen der Meinung des Jugendamts die Rückkehr in die Herkunftsfamilie empfahlen. Nur lebten die Kinder in den meisten Fällen da schon mehrere Monate in den Heimen.

Drei von vier dieser Fälle, die sich zum größten Teil in Norddeutschland abspielen, sind inzwischen abgeschlossen. Und 25 Kinder leben heute wieder bei ihren Müttern. Sie haben gelitten. Vor dem Eingriff des Staates waren sie gut in der Schule, keines von Versetzung bedroht. „Ihr Gesundheitszustand und das schulische Erscheinungsbild hat sich deutlich verschlechtert“, schreibt Hammer nun. Allein 17 von ihnen leiden unter Adipositas, neun von ihnen drohten mit Selbstmord, 23 wurden schlecht in der Schule, jeder zweite zeigte sich aggressiv.

Hammer hat sein Papier an die Forschungsstelle problematische Kinderschutzverläufe in Mainz geschickt, die bis Jahresende im Auftrag des Bundestags untersuchen soll, ob die Jugendämter zu Unrecht Kinder aus Familien nehmen. Der Soziologe schränkt ein, dass die von ihm ehrenamtlich erstellte Studie nicht geplant und repräsentativ sei, sondern „aus der Not geboren“.

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28 Kommentare

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  • Extrem teuer ist so eine externe Unterbringung ja auch noch. Uebernehmen das die oertlichen Stellen? Die Mutter-Kind-Kur haette ein anderer Traeger zahlen muessen?

  • Laut Herrn Hammer wandten sich viele der betroffenen Frauen selbst ans JA. Da frage ich micht : Gab es keine anderen familiären Ressourcen ? Wo war der Vater ? Wenn sich unser Gesetzgeber endlich mal durchringen könnte, nach Trennung BEIDE Elternteile als Ressource zu erhalten, statt diese in einen "Betreuenden" und einen "Zahlenden" einzuteilen, hätte das sicherlich einen postiven Einfluss in einigen der beschriebenen Fälle. Weiterhin : Wie wärs mit Ombudsstellen/Ombudsleuten für Kinder und Kinderrechte, statt dem Jugendamt ? Einige unserer europäischen Nachbarn haben solche Anlaufststellen schon eingerichtet. Wegen der erwähnten Problematik sicher ein niedrigschwelligeres Angebot als unsere JA

    • @Maxxi71:

      die Heime haben Arbeitsplaetze die gesichert werden muessen. Die Heime sind warscheinlich leer und brauchen Kinder. die Geschaedigten Muetter gehen leider nicht vor Gericht wegen schwerer Traumatisierung ihrer Kinder, Da sie ja durch diese Unglaubliche agressive Handlung des JA selbst traumatatisiert wurden und nun klein und still sind. Genau das wollen die naemlich. Das wir alle Angst haben. Welche liebende gute Mutter riskiert nochmal Aerger und nochmal Amts-drohungen. Das ist das schlimmste was ich seit Jahren gehoert habe. Das JA gehoert abgeschafft. Es ist Kinder - und Familienfeindlich !!!

      • @Liebe:

        Bitte informieren Sie sich zuerst, bevor sie solche unhaltbaren Anschuldigungen verfassen. Das Jugendamt entzieht Müttern ihre Kinder, um die Heime zu füllen? Was für eine absurde und völlig an der Realität vorbeigehende Theorie. In der Kinder- und Jugendhilfe herrscht überall Mangel. Mangel an Personal und Mangel an Betreuungsplätzen. Ich kenne jede Menge Sozialarbeiter*innen, die sich aufopferungsvoll um ihre anvertrauten Schützlinge kümmern, oft weit über das hinaus, was bezahlt wird. "Die" wollen bestimmt nicht, daß Eltern in Angst leben. Aber es gibt nunmal tatsächlich Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind, und darum ist es auch gut, daß es die Jugendämter gibt. Dennoch, wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, das ist leider so. Die geschilderten Fälle sind sicherlich traumatisch für die Betroffenen, da gibt es keine Frage. Ich würde darüberhinaus aber jede Wette eingehen, daß jeder Falschentschiedung eine viel größere Zahl an richtigen Entscheidungen gegenübersteht, die am Ende Kindern und Eltern geholfen hat. Ihre Pauschalverurteilung, die ja fast zur Verschwörungstheorie tendiert, ist aber vollkommen unangebracht.

    • @Maxxi71:

      Der Vater hat keine gesetzlichen Pflichten, sondern nur Rechte. Wer A sagt, muss auch B sagen, alte Weisheit, die aber für Väter nicht gilt. Hat er keine Lust, muss er auch nicht. So ein Richterspruch des BVerfG 2008. Auch können Väter einen monetären Mindestbehalt besitzen, während der Mutter nichts bleiben muss (oder andersherum, sollte es mal einen Vater geben, der die Kinder pflegt) . So liegt die Situation also fast alleine bei den Frauen. Alleinerziehende treffen sich zum Pläne schmieden, jeden letzten Samstag im Monat an der Weltzeituhr am Alex in Berlin um 17.00-20.00 Uhr und "feiern uns selbst, weil uns niemand feiert!"

      • @Wendula Strube:

        Um konkret zu werden : Zwischen der einen Sorte Väter und der anderen Sorte einen Zusammenhang sehen zu wollen, funktioniert nur dann, wenn man sie alle in einen Topf schmeisst und zum Feindbild erklärt. DA macht unsere Rechtsprechung selbstverständlich nicht mit und führt vor, wie das mit dem Differenzieren geht.... Wer sowas beklagt, wird sich sicherlich noch belagen, bis der Sargdeckel zugenagelt wird....

      • @Wendula Strube:

        Der vielzitierte Spruch des BVerfG von 2008 bezieht sich auf einen Fall von anhaltender Totalverweigerung eines Vaters Kontakt zu seinem Kind zu pflegen (1 BvR 1620/04)



        Ein sehr weises Urteil, das darauf abstellt, daß es nicht im Sinne des Kindes wäre, anhaltender Ablehnung durch seinen Vater ausgesetzt zu sein.



        Daraus wollen sie Schlüsse derart ziehen, daß auch Elternteilen "Rechte" zu verweigern sind, die ihre Kinder betreuen wollen ? Was soll das denn ? Nach einem solchen Prinzip funktioniert unser gesamtes Rechtssystem nicht. Was haben Väter, die ihr Kind betreuen wollen, mit solchen zu schaffen, die das nicht wollen ?

  • #Alleinerziehende treffen sich jeden letzten Samstag im Monat, an der Weltzeituhr, am Alex in Berlin, um 17.00 - 20.00 Uhr. Sie haben das Motto "wir feiern uns selbst, weil uns niemand feiert" gewählt und den 28. September zum internationalen Tag Alleinerziehender auserkoren! Kommt und reiht euch ein! Wir müssen uns selbst helfen, es wird niemand für uns tun! Bringt eure Forderungen zu Papier und oder schreibt Petitionen! #IT_AE und #IDoSP Gruß an euch euer Strübchen

  • Haben wir immer schon so gemacht zählt nicht mehr - Jedes Kind hat das Recht auf beide Eltern 1684 BGB 💗 Wenn es ums Kindeswohl geht, sollte immer das Kind der Kläger sein 💗



    Eltern sollten einen Anwalt für das Kind und dessen Umgangsrechtsverteidigung bestellen, wenn der Vormund und der Verfahrensbeistand die Kindesrechte gem. §§ 1684, 1685 BGB nicht ernsthaft umsetzen wollen. bewusstscout.de/20...ist-eine-straftat/

  • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg

    Der Artikel zitiert aus der Fallstudie von Dr. Wolfgang Hammer. Es stimmt, dass eine Herausnahme des Kindes vom Gericht genehmigt werden muss, wenn die Eltern widersprechen. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, stimmte ein Teil der Mütter der Herausnahme zunächst zu, um Mitwirkungsbereitschaft zu zeigen, was sie später bedauerten. In anderen Fällen lag zum Zeitpunkt der Eilentscheidung bei Gericht kein externes Gutachten vor. Der Artikel erwähnt, dass dies keine repräsentative Studie ist und weitere Forschungen nötig sind.



    Die personelle Situation in Jugendämtern hat die taz in zahlreichen Artikeln problematisiert.



    Die Fallstudie können Sie nachlesen auf der Homepage des Bremer Bündnisses Soziale Arbeit: bremerbuendnissozi...r-und-jugendhilfe/

  • „ Der Soziologe schränkt ein, dass die von ihm ehrenamtlich erstellte Studie nicht geplant und repräsentativ sei, sondern „aus der Not geboren“.“

    Ich empfehle sich hiermit zu beschäftigen:



    www.transcript-ver...etzt-seine-kinder/

  • Ein wirklich schlecht recherchierter Artikel, der leider der aktuellen Situation der Jugendhilfe nicht gerecht wird. Seit wann entscheidet das Jugendamt über Herausnahmen? Das darf es nur bei akuter Kindeswohlgefährdung und auch diese muss per Gericht überprüft werden. Entscheidungen werden auch nicht von einzelnen getroffen und müssen von Gruppen- und Regionaldienstleitungen geprüft werden. Auch wäre schön gewesen vielleicht mal zu erklären was eine Hilfeplanung überhaupt ist. Ich will nicht abstreiten, dass es fachlich schlechte Entscheidungen gibt, die in den letzten Jahren auch oft wirtschaftlich getroffen werden und es tut mir sehr leid für die Familien die das erleben mussten, insbesondere die Kinder. Aber man kommt heutzutage nicht umhin auch mal darüber zu sprechen wie die andere Seite aussieht: Fehlende gut ausgebildete Mitarbeiter*innen, Überlastungen, immer komplexere Arbeitsvorgänge mit wahnsinnig viel Dokumentationen und dazu insgesamt schlechte Arbeitsbedingungen in den Jugendämtern und vor allem bei Trägern der Jugendhilfe und eine richtig schlechte Bezahlung im Verhältnis zu der Verantwortung! Die Verantwortung heißt im übrigen, dass wenn Kinder nicht ausreichend geschützt werden können, die im Fall arbeitenden Personen als Privatpersonen haftbar gemacht werden! Am Ende braucht sich dann auch niemand mehr wundern, wenn diese Jobs niemand mehr machen will.

    • @Familienhelfer*in:

      "Entschuldigung, ich war überlastet, habe deshalb keinen Gutachter bestellt, mich über Gesetze gestellt, manipuliert und gelogen. Du und dein Kind seid jetzt Wracks, aber ich habe keinen Anteil daran. Es gibt einfach soviel zu tun, da entscheidet man sich manchmal dafür ein Arschloch zu sein und mehr zu tun als man müsste."

      So könnte die Entschuldigung der beteiligten Bearbeitet unter Bezug auf deine Ausreden ungefähr klingen.

    • @Familienhelfer*in:

      Sorry wenn ich da mal einhake... die personelle Situation und die Arbeitsstrukturen sind in Deutschland überall wo es sozial wird miserabel. Ich finde es daher problematisch damit die eigenen Fehler ui relativieren. Nach jahrelanger Arbeit in der Kita kann ich nur sagen das sich mir die Entscheidungen der Jugendämter, auch wenn ich sie oft genug nach außen verteidigt habe, völlig willkürlich darstellen. Da bleiben Kinder über mehrere Jahre in einer Familie in der offensichtlich misshandelt wird, kaum wechselt beim Jugendamt der Sachbearbeiter ist das Kind, berechtigterweise, endlich in Obhutnahme. In anderen Fällen wo Eltern wirklich bemüht sind werden Kinder bei der kleinsten Unachtsamkeit aus der Familie entfernt.

      • @Smonsen:

        Es geht hier nicht um Misshandlung sondern, ich zitiere: "der Grund war ein VERDACHT auf zu enge Mutter-Kind-Bindungen." AUA! Also wer da noch das JA verteidigt dem fehlt aber gewalltig was. Vielleicht eine nie gehabte gute enge Bindung zur Mutter? Man,, das tut ja weh so wenig verstaendnis fuer Mutter-Kind beziehungen zu sehen.

    • Kaija Kutter , Autorin des Artikels, Redakteurin taz-Hamburg
      @Familienhelfer*in:

      Der Artikel zitiert aus der Fallstudie von Dr. Wolfgang Hammer. Es stimmt, dass eine Herausnahme des Kindes vom Gericht genehmigt werden muss, wenn die Eltern widersprechen. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, stimmte ein Teil der Mütter der Herausnahme zunächst zu, um Mitwirkungsbereitschaft zu zeigen, was sie später bedauerten. In anderen Fällen lag zum Zeitpunkt der Eilentscheidung bei Gericht kein externes Gutachten vor. Der Artikel erwähnt, dass dies keine repräsentative Studie ist und weitere Forschungen nötig sind.



      Die personelle Situation in Jugendämtern hat die taz in zahlreichen Artikeln problematisiert.



      Die Fallstudie können Sie nachlesen auf der Homepage des Bremer Bündnisses Soziale Arbeit: bremerbuendnissozi...r-und-jugendhilfe/

      • @Kaija Kutter:

        Wie soll eine Mutter widersprechen, wenn ihr Kind durch das Jugendant kurz nach der Entbindung weggenommen wurde und das Jugendamt von der Mutter verlangte entweder die Mutter geht mit ihrem Kind in ein Mutter Kind Haus oder ihr Kind bleibt weggenommen ohne Gerichtsgenehmigung ? Mich würde interessieren, wieviele Kinder kurz nach der Geburt weggenomen wurden.

      • @Kaija Kutter:

        Erstmal Danke für Deinen guten Artikel! Bedauerlicher weise muss ich feststellen, das Du bzw. die Studie sehr real ist! Ich habe lange ein Alleinerziehenden-Forum Administiert, muss aus eigener Erfahrung vieles dieser Realitäten bestätigen! So traurig es auch ist, wird hier Staatsgewalt angewandt, wo es nicht sein muss und niemals dürfte! Wenn ein Kind verprügelt wird oder Verwahrlosung droht dann ist staatliche Intervention wirklich legitim!

        Mich trifft es leider auch sehr persönlich! Meine Lebensgefährtin ist an Krebs verstorben, Ihr Sohn musste an eine Pflegefamilie abgegeben werden, obwohl im Testament die Oma bzw. Patentante als zukünftigen Obhutsort definiert wurde. Das Gericht hörte dem Jugendamt und dem Gutachter obwohl Ihr Sohn damals in beiden Varianten eine SICHERE Obhut hatte! Begründug war nur Oberflächlich: Oma=zu Alt mit (56) die Patentante hätte schon 2 eigene Kinder Punkt und Basta!

        Das hat mich persönlich zutiefst zerissen, habe selber eigene Tochter die inzwischen 13 ist. Die Frage die ich mir immer stelle seitdem ist, ob das JA oder der Staat Freund oder Feind ist!? - Zum Schutz des Kindes...

        Dein/Ihr Artikel hat meine bisherige Meinung zutiefst bestätigt!

  • Schon seltsam, was offenbar überambitionierte, idealistische (ideologisierte) aber genauso offensichtlich inkompetente und übergriffige Jugendamtsmitarbeiter so alles verbocken. Das Schlimme ist: Es gibt offenbar keine ausreichende Kontrolle der Mitarbeiter und Rechtshilfe für Betroffene.



    Und wenn Jugendämter wirklich einschreiten müssten (siehe Lügde) grassiert umgekehrt dieselbe Inkompetenz.

    • @Laurenz Kambrück:

      Thema Filterblase. Natürlich hört der "normale" Bürger immer nur von den Fällen wo was schiefgegangen ist. Keine Zeitung schreibt über die tausenden Kinder, die durch die Kinder- und Jugendhillfe eine echte Chance bekommen haben, die ihnen Ihre eigene Familie nicht geben konnte. Aus den "berichtenswerten" Fälle auf die Gesamtheit zu schließen, ist daher auch nicht stimmig. Haben sie in ner Zeitung schon mal über eine ereignislose Fahrt zur Arbeit gelesen? Natürlich nicht, da wird nur berichtet, wenn das Auto am Baum endet.

  • Ein sehr dankenswerter Artikel und ein notwendiger Hinweis, der in den ASD-Abt. der Bezirksämter mit großer Wahrscheinlichkeit zum erneuten Nachdenken verhilft, weil die Verhältnismäßigkeit und der §1 SGB VIII so "endlich wieder" in den Blick kommt. Den Leserbrief von FLY betreffend .. möchte ich erwähnenen, das bei der jüngst festgestellten übermäßigen auswärtigen Unterbringung bei HzE (es drehte sich um eine 4stellige Zahl solcher Maßnahmen) in ungewohnter Häufung der Sorgerechtsentzug das Handeln der Jugendämter + Träger stützte.



    Das alles deutet aus meiner Sicht darauf hin, das - gerade wenn wirtschaftliche Aspekte eine Bedeutung haben sollen - kostensparend verfahren werden kann, wenn man sich an´s GESETZ hält und Empathie + ZEIT (Gut Ding braucht seine Zeit) endlich wieder in den Fordergrund kommen .. dann wird hoffentlich auch wieder Unterstützung anders Ernst genommen !! Trennung muß einfach "wirklich" das letzte Mittel sein ... und diese 42 (evtl. willkürlichen) Fallverläufe sind ein ein schlimmes AUSRUFEZEICHEN !!



    Ganz vielen DANK für diese mutige Recherche der Autorin.



    Peter Meyer

    • RS
      Ria Sauter
      @Peter Meyer:

      Dem Dank schliesse ich mich an.



      Das kenne ich auch aus meiner Zeit beim Kinderschutzbund.

  • Wahrscheinlich ist die Bindung Mutter - Kind die wichtigste im Leben eines Kindes. Nur in recht seltenen Fällen trifft es nicht zu, dass eine Mutter nicht das prägende Elternteil sein sollte. Wenn ich mir manche Mitarbeiter von Jugendämtern betrachte, dann kommt mir das Grausen. Da sind manche unkompetente Sesselfurzer und Paragrafenreiter die Ursache für das Unglück von Kindern. Mit einer Selbstherrlichkeit verfolgen sie ihre Meinung ohne jede Zweifel. Unverständlich erscheint mir das besonders, wenn das Frauen sind, und noch mehr, wenn diese selbst Kinder haben! Das Schlimme ist, dass solche negativen Beispiele die ganze Institution in Verruf bringen.

    Es gibt Ausnahmen von Müttern, klar, jeder Mensch ist verschieden. Jugendämter haben sich zuerst den individuellen Fall von einem wirklich neutralen Standpunkt her zu betrachten. Besonders in der Phase der Diagnose dürfen Gefühle der Mitarbeiter gar keine Rolle spielen.

  • Einfach nur erschreckend.



    Es ist bedenklich, dass die Schwelle, solche Maßnahmen anzuordnen, sinkt. Insbesondere in den in diesem Artikel erwähnten Fällen ist es auch nicht im Ansatz nachvollziehbar.



    Was dagegen helfen könnte? Eventuell ja ein gesetzlicher Anspruch auf (hohe) Entschädigungszahlen sowohl an die betroffenen Kinder, als auch die Eltern. Das würde den Druck auf die Kommunen erhöhen, die Jugendämter zu kontrollieren und bei Fehlentwicklungen gegenzusteuern.

    • @simie:

      Die betroffenen Kinder und Elter haben (vielleicht) Unrecht erfahren und verdienen dementsprechendes Mitgefühl.

      Aber es bleibt doch einige Fragen offen, bevor man die Sammlung an Fällen als FallSTUDIE bezeichnen kann.

      Offensichtlich wurde stark ausgewählt, also alles andere als repräsentativ. Damit erübrigen sich sämtliche vergleichende Angaben, zB zu Alterskohorte.

      Bleibt auch die Frage, wie gegen den Willen von hochgebildeten Eltern die Jugendlichen "weggenommen" wurden. Zb kann es wohl kaum einen Sorgerechtsentzug gegeben haben. Das geht nur gerichtlich.

      Ob Jugendämter da leichtfertig mit umgehen, sei auch dahingestellt. Allein schon aus Kostengründen. Jugendämter stehen unter erheblichen Druck der Kommunen Kosten einzusparen, da jeder Heimplatz 4ooo Euro/ Monat kostet.

      Schlussendlich wäre es ein äußerst bedenkliches Zeichen, wenn nahezu alle Kinder in Heimen oder Wohngruppen schon nach kurzem Aufenthalt Adipositas entwickeln oder - neu - Aggressionen zeigen. Dann gäbe es sinnvollerweise überhaupt keine Inobhutnahmen.

      Also, es bleiben einige Fragen, wobei man die Einzelschicksale nicht vernachlässigen sollte.

      • @fly:

        Ich kenne aus dem Bekanntenkreis eine Familie wo es auch kurz davor war, auch da sind die Eltern freuwillig zum Jugendamt gegangen, weil der Vater glaubte das eine Ertiehungsberatung sinnvoll sei. Die Londer kamen über die Schule in eine sogenannte Tagesgruppe, das ist der Vorläufer vor der Wegnahme



        Nach einem Schulwechsel, war nie wieder die Rede, von Tagesgruppe oder Kindeswegnahme, im Gegenteil, das Kugendamt hat sich nie wieder gemeldet.



        Heute sind die Kinder volljährig und sehr fleißige junge Menschen, denen allerdings diesmal das Arbeirsamt Steine in den Weg legt

        • @Mutter03:

          Erklären Sie bitte mal „Tagesgruppe =Vorläufer der Wegnahme“ Wo steht das?

  • Ab ins Heim. Also echte 'Heime' sind mir nicht bekannt. Die waren bestimmt in Wohngruppen und das ist mit Kindern so eine Sache. Eine echte Familie kann es nicht ersetzen. Aber Kuren werden auch von Krankenkassen bewilligt, nicht vom Jugendamt. Ich glaube, die Politik will Eingriffe sehen, damit die Kinder nicht sterben und das heizt das Rausnehmen wahrscheinlich insgesamt an. Mitarbeiter des Jugendamts werden auf politische Linien hin verpflichtet - es geht wahrscheinlich der Politik um mehr Kontrolle und härtere Maßnahmen.