piwik no script img

Mordfall Walter LübckeEin Geständnis und eine Zäsur

Stephan Ernst gesteht: Er habe den CDU-Politiker Lübcke ermordet, er allein. Die Ermittler prüfen dennoch seine Umgebung.

Der Generalbundesanwalt und der Innenminister: Peter Frank und Horst Seehofer Foto: dpa

Berlin/Wiesbaden taz | Es ist kurz nach 11 Uhr am Mittwoch, als Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundestag vor die Kameras tritt. Gerade tagte dort der Innenausschuss zu einer Sondersitzung hinter verschlossenen Türen zum Mord an dem CDU-Politiker Walter ­Lübcke. Nun bestätigt Frank, dass der Tatverdächtige ein Geständnis abgelegt habe. „Er hat angegeben, die Tat, den Mord, an Herrn Lübcke alleine vorbereitet und alleine durchgeführt zu haben.“ Trotzdem werde man weiter ermitteln, ob es Unterstützer oder Mittäter gab, womöglich gar eine Terrorgruppe, bekräftigt Frank. Dann tritt er ab.

Ein Geständnis – es ist ein Durchbruch für die Ermittler. Nun aber ist damit auch klar: Die Ermordung von Walter Lübcke war tatsächlich ein politisches Attentat, der erste rechtsextreme Mord an einem Politiker seit 1945. Es ist eine Zäsur. Eine, die auch den Tatverdächtigen zur Person der Zeitgeschichte macht: Stephan Ernst.

Jener Stephan Ernst – ein 45-jähriger Kasseler, der von 1989 bis 2009 mit schweren rechtsextremen Gewalttaten auffiel – soll in der Nacht zum 2. Juni Walter Lübcke, den Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politiker, mit einem Kopfschuss vor dessen Haus in Wolfhagen-Istha ermordet haben. Wegen eines Hautpartikels von ihm auf der Kleidung von Lübcke hatte die Polizei Ernst vor anderthalb Wochen festgenommen. Die Bundesanwaltschaft übernahm darauf die Tat – und erklärte diese für rechtsextremistisch motiviert.

Indes: Stephan Ernst hatte bisher zu den Vorwürfen geschwiegen. Zuletzt soll er laut Spiegel noch Arbeitskollegen um ein Alibi für die Tatnacht gebeten haben – seine Ehefrau hatte Ermittlern gesagt, sie wisse nicht, wo Ernst in der Tatnacht war. Am Dienstag aber, so heißt es in Sicherheitskreisen, bat er plötzlich um ein Gespräch mit der Polizei – und gestand dort die Tat. Er habe Lübcke wegen dessen Äußerung auf einer Bürgerversammlung 2015 getötet, soll Ernst gesagt habe. Und er habe allein gehandelt.

Lübcke hatte sich auf der damaligen Bürgerversammlung offensiv für die Aufnahme von Geflüchteten ausgesprochen. Wer für diese Werte nicht eintrete, „der kann jederzeit dieses Land verlassen“, sagte er damals. Ein Video dieses Auftritts verbreitete sich in der rechtsextremen Szene, Lübcke wurde schon damals massiv bedroht. Im Frühjahr 2019 tauchte das Video plötzlich wieder in rechten Blogs auf.

Wer saß im zweiten Wagen?

Die Bürgerversammlung fand damals in Kassel-Lohfelden statt – dem Wohnort von Stephan Ernst. Nach taz-Informationen ist inzwischen klar, dass Ernst damals auch selbst vor Ort war. Aber Fragen bleiben: Warum verübte er die Tat ausgerechnet jetzt? Wo ist die Tatwaffe? Und war er wirklich allein?

Es gibt eine Zeugenaussage, die hieran Zweifel säht. Ein Nachbar Lübckes beschrieb zwei Autos, die in der Tatnacht vom Tatort davonrasten. Eines beschrieb er als VW Caddy – genau diesen fährt Ernst. Wenn die Aussage stimmt: Wer saß im zweiten Wagen?

Und die Ermittler prüfen auch, ob Ernst nicht doch noch Kontakte in die rechtsextreme Szene hielt. Kasseler Neonazis hatten sich zuletzt mit Ernst solidarisiert, einer sagte, er sei „einer der besten Kameraden gewesen“. Zudem hatte Ernst früher Kontakt zu dem hessischen Neonazi Stanley R. – den Sicherheitsbehörden für den Deutschlandchef des Neonazi-Netzwerks Combat 18 halten.

Im Innenausschuss des Bundestags – und in einem parallel tagenden Ausschuss in Hessen – beteuern die Behörden am Mittwoch indes erneut, Ernst sei seit 2009 nicht mehr auffällig gewesen. 37 Einträge in das polizeiliche Informationssystem habe es zuvor gegeben. Ab 2009 aber sei Ruhe gewesen. Auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz habe dieser keine Personenakte mehr gehabt. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang fühlt sich dennoch bemüßigt zu betonen, dass Ernst auch kein V-Mann gewesen sei.

Tatsächlich schilderten Nachbarn und Bekannte Ernst als zuletzt unauffällig. Arbeit bei einem Kasseler Bahntechnikhersteller, zwei Kinder im Teenager-Alter, Bogenschütze im Schützenverein. Offenbar aber gab es ein Parallelleben: Laut Spiegel soll Ernst eingeräumt haben, unter dem Alias „Game Over“ im Internet geschrieben zu haben. Ein Kommentar lautete da: „Entweder diese Regierung dankt in Kürze ab oder es wird Tote geben.“

Kontakte zu Combat 18?

Und Kontakte zu Combat 18? Die Sicherheitsbehörden beteuern auch hier am Mittwoch: Dass Ernst bei der Gruppe mitwirkte, sei bisher nicht nachgewiesen. Offensiv aber verneinen sie, dass Ernst noch im März bei einem Combat-18-Treffen im sächsischen Mücka anwesend war. Fotos, auf denen der Kasseler dort zu sehen sein soll, hatten für Aufsehen gesorgt. Inzwischen aber sei belegt, dass der Abgebildete Karsten H. sei, ein Neonazi aus dem Umfeld der Dortmunder Rechtsrockband Oidoxie, so die Behörden. Der Mann habe sich auch selbst bei der Polizei gemeldet.

Dennoch gerät Combat 18 nun ins Visier. Generalbundesanwalt Frank versichert im Innenausschuss, Kontakte zu der Gruppe würden weiter geprüft. Und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geht noch einen Schritt weiter: Im Innenausschuss bestätigt er, dass derzeit ein Verbot von Combat 18 geprüft werde.

Es ist auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der am Mittwoch nun Härte einfordert: „Das Machtmonopol des Staates ist dazu da, dass es auch angewandt wird. Konsequent und durchschlagend.“ Man habe es mit „einem erschreckenden Ausmaß an rechtsextremistischer Gewalt zu tun“.

Thomas Beck, leitender Terror­ermittler der Bundesanwaltschaft, kündigt in Wiesbaden genau das: Es gebe nun eine „Abklärung auf breitester Front“ gegen die rechtsextreme Szene. Die Sonderkommission zu Lübcke sei auf 80 Ermittler aufgestockt worden, geprüft würden auch Bezüge zum NSU, explizit auch zu den Morden der Terrorgruppe 2006 in Kassel und Dortmund.

Für 120 Jahre als geheim eingestuft

Zuletzt waren die Sicherheitsbehörden unter Druck geraten: Hätten sie Stephan Ernst nicht doch im Blick behalten müssen? Als „völlig unverständlich“ kritisiert die SPD-Innenpolitikerin Nany Faeser, dass der Rechtsextreme trotz seines Vorstrafenregisters aus dem Fokus der Behörden geraten sei. Auch im Bundestag werden dazu parteiübergreifend kritische Fragen gestellt.

Viel diskutiert war auch ein Report des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU-Komplex, der für 120 Jahre als geheim eingestuft war. Erst jetzt wurde bekannt, dass bereits im April eine Neubewertung erfolgte: Der Bericht gilt „nur“ noch 40 Jahre, bis 2044, als „geheim“. Dieser und auch die Akte des hessischen Verfassungsschutzes über Ernst seien den Ermittlern und dem Parlamentarischen Kontrollgremium zugänglich, versichert Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU). Die Opposition übt dennoch Kritik: So dürfe man sich bei der Lektüre des umfangreichen Berichts keine Notizen machen und Erkenntnisse weder mit MitarbeiterInnen noch mit der Öffentlichkeit teilen.

Im Fall Stephan Ernst aber versprechen die Behörden, dass die Ermittlungen auch nach dem Geständnis keinesfalls abgeschlossen seien. Terrorermittler Beck bekräftigt: „Jetzt geht es erst richtig los.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • Walter Lübckes Wort 2015 "Wer für diese Werte nicht eintrete, der kann jederzeit dieses Land verlassen“ ist unvollständig. Ergänzend hat Lübcke lt. Spiegel gesagt " Das sei die Freiheit eines jeden Deutschen".

    Dass Lübcke, vielleicht selber Kind geflüchteter Eltern nach 1945, wie er später in Interview meinte, anders als Geflüchtete aus dem Syrienkrieg, haben wir Deutschen beim Verlassen unseres Landes nicht um Leib, Leben noch Vermögensentzug zu fürchten.

    Dass 2015 zu vermitteln fehlt Raum, Atem in diesem aufgeladenen Spannungsfeld "Wir schaffen das" einerseits Wilkommenskultur, andererseits kommunaler Stress, Verdächten, dass das "Flüchtlingsgeschäft" manchen Kommunen, Hoteliers, Kaufhausbetreibern mit Leerstand wie der rettende Anker erscheint.

    Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang meint, es könne sich bei Stephan Ernst um rechten Schläfer handeln, betont, er sei kein V-Mann. Er kann es wissen, muss er sich doch als Geheimdienstler mit Termini internationaler Geheimdienste staatlicher, privater Provenienz befassen.

    Das kann viel bedeuten, u. a., Vorgänger Haldenwang im Amt Hans-Georg Maaßen zu zitieren, wir sind nach NSU Prozess besser wie nie zuvor aufgestellt, dass der rechtsextreme Komplex nachwievor im Namen "angemaaßter" Staatsräson als nachrichtendienstlich taugliches Operationsgelände gilt. Nur jetzt halt nicht als V-Mann on Demand, sondern als selbstdiszipliniert rechter "Non Paper" Schläfer, der im Fall Ernst seit 2009 vom VS Radarschirm offiziell entschwunden, nach Jahren unauffälligen Lebens, unmerklich weiterhin in rechtsextremer Szene vernetzt, auf "Weckruf" durch "Unbekannt" im In- , Ausland oder selbstermächtigt für Anschläge auf Personen, Einrichtungen aktivierbar ist, sich im Fall schneller Festnahme, Überführung des Anschlags, umgehend als Einzeltäter bekennt, um, durch Recherche Verbund Correctiv aufgedeckt, vorhanden rechtsextremistische Netzwerke bis in Bundeswehr, Polizei- , Justizapparat in Bund, Ländern, EU nicht zu gefährden?

  • Taz-Zitat: „(…) So dürfe man sich bei der Lektüre des umfangreichen Berichts keine Notizen machen und Erkenntnisse weder mit MitarbeiterInnen noch mit der Öffentlichkeit teilen. (...)

    Was ist denn das für ein merkwürdiger Umgang mit den hessischen NSU-Akten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums und den Ermittler*inner? Da kann ja von Aufklärungswillen oder gar Transparenz keine Rede sein. Dieses Procedere, um die hessischen NSU-Akten, erinnert eher an die Praxis um die TTIP-Dokumenten, denen Parlamentarier ausgesetzt waren. Damals war das Ziel die maximale Intransparenz um TTIP; man wollte verhindern, dass die Öffentlichkeit relevante Fakten erfährt.

    • @Thomas Brunst:

      Sach mal so:

      Klar - ist die Privatsphäre von Angestellten schützenswert.



      Aber - darüberhinaus - unterliegt nichts



      Der Angestellten des Souveräns - der Bürger dieser Republik - gegenüber dessen unmittelbar(st)en Vertreter.



      Dem Parlament - etwelcher Geheimhaltung •



      &



      EndeGelände.

      kurz - anschließe mich.



      Alles andere - dem zuwiderlaufende.



      Firmiert unter - Staat im Staate.



      &



      Dem - haben die Mütter&Väter des Grundgesetzes - eine klare Absage erteilt.



      Ergo! - Merke! -



      Schlapphüte & Handlanger - Newahr!



      Sind nicht der Souverän •

  • Er war nicht allein. Punkt.

    • @sachmah:

      Und heute Festnahmen: sag ich doch. Bei gründlicher Ermittlung sind noch zehn drin. Geschätzt.