Erklärung des Bundesinnenministeriums: Verbot von Combat 18 prüfen
Hatte Stephan Ernst mit der rechtsextremen Gruppe Combat18 zu tun? Das ist noch unklar. Dennoch könnte das Neonazi-Netzwerk nun verboten werden.

2003: Die Kieler Kripo zeigt Waffen und ein sichergestelltes Schild der Gruppierung „Combat 18“ Foto: dpa
BERLIN taz | Noch im März trafen sich Vertreter von Combat 18 im sächsischen Mücka. Offiziell war es eine „Geburtstagssause“, offenbar aber diente das Treffen der rund 200 Neonazis auch der Vernetzung. Die Behörden indes schritten nicht ein, mal wieder nicht.
Seit 2015 ist Combat 18 in Deutschland wieder aktiv. Als militanter Arm des verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerks verstand sich Combat 18 bei seiner Gründung, diskutierte über einen „Rassenkrieg“. Zuletzt fielen Mitglieder mit einem Schießtraining in Tschechien auf.
Damit könnte nun Schluss sein. Am Mittwoch erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) als Reaktion auf das rechtsextreme Tatmotiv des Mordes an CDU-Politiker Walter Lübcke, dass ein Verbot von Combat 18 geprüft werde. Auch Hessens Innenminister Beuth forderte am Mittwoch ein „zeitnahes“ Verbot der Gruppierung.
In den Behörden hält man dies indes für kniffelig. Zwar konstatierte der Verfassungsschutz zuletzt einen „kontinuierlichen Ausbau von festen C18-Strukturen“. Dabei handele es sich aber um „wenige regionale Gruppen und Einzelpersonen“. NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier nannte die Gruppe vor allem „Maulhelden“. Und, so heißt es aus dem Bundesinnenministerium: „Politisch motivierte Straftaten, die ‚Combat 18‘ zugerechnet werden können, sind bislang nicht bekannt.“ Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass Combat 18 eine „militante oder gar rechtsterroristische Verenigung darstellt“.
Zuletzt „intensiv im Blick gehabt“
Indes: Combat 18 agiert seit jeher konspirativ. In einem früheren Strategiepapier ist von einem „führerlosen Widerstand“ die Rede, einzelne Personen müssten sich nicht kennen. Als ihr Deutschlandchef gilt den Behörden der Hesse Stanley R. Und auch ihm bescheinigte das hessische Landeskriminalamt ein „Höchstmaß an Konspirativität“.
Dennoch, so wird in Sicherheitskreisen nun betont, habe man die Gruppe zuletzt „intensiv im Blick gehabt“. Auch Bezüge des Tatverdächtigen für den Lübcke-Mord, Stephan Ernst, zu Combat 18 würden weiter geprüft.
Dass Ernst auch bei dem Treffen in Mücka war, wie zuletzt gemeldet, ist nun offenbar widerlegt – es war wohl eine Verwechslung. Aber Ernst stand zumindest in früheren Jahren mit Stanley R., dem Combat-18-Chef, in Kontakt. Und jenen R. zeigen Fotos eindeutig auch in Mücka. Obwohl er kurz zuvor erst aus der Haft entlassen worden sein soll. Auch dieses Treffen werten die Sicherheitsbehörden nun noch einmal intensiv aus.
Leser*innenkommentare
Pink
Mein Vertrauen in die deutsche Justiz ist gleich Null.
Reyde Lanada
Wir verbieten es. Es ist war kein Verein, es hat keine festen Strukturen,
aber wir verbieten es einfach. Dann ist es weg.
Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf.
83379 (Profil gelöscht)
Gast
@Reyde Lanada Wenn man das Land von Bürokraten regieren lässt kommt sowas bei rum. Wenn es verboten ist ist das Problem gelöst.